Betreff
Abfallwirtschaftskonzept 2012 des Kreises Unna
Vorlage
045/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Abfallwirtschaftskonzept 2012 des Kreises Unna wird zugestimmt.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Hinweis:

 

Aufgrund des Umfangs des Entwurfs des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK; 65 Seiten) und der farbigen Abbildungen wurde das AWK nicht als Anlage zur Vorlage beigefügt. Sie können das AWK als PDF-Datei im Ratsinformationssystem einsehen. Die Fraktionen haben jeweils einen Ausdruck des AWK 2012 erhalten.

 

 

 

Der Kreis Unna hat als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gem. § 5 a Landesabfallgesetz NW ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) aufzustellen und dieses alle fünf Jahre fortzuschreiben. Der vorgelegte Entwurf des AWK (Planungszeitraum 2012 bis 2017) soll das zurzeit gültige AWK aus dem Jahr 2007 ersetzen bzw. aktualisieren.

 

Im AWK gibt der Kreis eine Übersicht über den Stand der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung und enthält insbesondere Aussagen

zu Art, Menge und Verbleib der im Entsorgungsgebiet anfallenden Abfälle, vor allem vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung,

zur Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Ver­wer­tung von Abfällen

zum Nachweis der gesetzlich geforderten 10-jährigen Entsorgungssicherheit.

 

Vom Kreis Unna werden die im AWK aufgeführten Maßnahmen in Satzungsform festge­schrie­ben und dienen den kreisangehörigen Kommunen als Durchführungsbestimmungen für die von ihnen zu erbringenden Teilaufgaben der öffentlich-rechtlichen Entsorgung (Sammlung und Trans­port von Siedlungsabfällen). Die kreisangehörigen Kommunen sind im Rahmen der Fort­schreibung des AWK zu beteiligen und zu hören.

 

Im Verfahrensablauf hat der Kreis Unna den Entwurf zunächst im Kreisumweltausschuss, im Kreisausschuss und anschließend im Kreistag vorgestellt und nach entsprechendem Beschluss des Kreistages am 20.03.2012 das Beteiligungsverfahren mit den Städten und Gemeinden ein­geleitet. Am 25.06.2012 soll dann das AWK in seiner Endfassung vom Kreistag beschlossen werden.

 

Der Entwurf des AWK 2012 wurde den Mitgliedern des Planungs- und Umweltausschusses in der Sit­zung am 03.05.2012 durch den Leiter des Fachbereichs Natur und Umwelt des Kreises Unna, Herrn Holzbeck, vorgestellt. Mit dem Kreis Unna wurde abgestimmt, dass die offizielle Stellungnahme nach der nächsten Sitzung des HFA am 22.05.2012 dem Kreis Unna zugeht.

 

Der vorgelegte Entwurf beinhaltet eine umfangreiche Bestandsaufnahme der bestehenden Ab­fallentsorgungssysteme und der kreisweiten Mengenerfassung der unterschiedlich getrennt zu sammelnden und zu behandelnden Siedlungsabfälle. Überwiegend geht es dabei um Erfassungs­systeme, die teilweise seit Mitte der 90er Jahre Bestand haben und die keine Änderungen für die kreisangehörigen Kommunen beinhalten. Dieses sind die sog. Holsysteme der Rest- und Sperr­müll­abfuhr, die Biotonnenabfuhr, die Altpapiersammlung (Altpapiertonnen) und die Grünschnitt­abfuhr. Auch die sog. Bringsysteme wie die Altlglassammlung, Sonderabfallsammlung und die Konzeption der Wertstoffhöfe bleiben weitestgehend unverändert.

 

Bei der Sammlung der Leichtverpackungen der Dualen Systeme und einer damit verbundenen Sammlung stoffgleicher Wertstoffe sind Änderungen im Sammelsystem vorgesehen (Wertstoff­tonne). Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes werden die Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Dies beinhaltet u.a. die Einführung der fünfstufigen Abfallhierarchie

      Vermeidung,

      Vorbereitung zur Wiederverwertung,

      stoffliche Verwertung,

      sonstige Verwertung (z.B. energetisch),

      Beseitigung.

 

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht vor, dass spätestens ab 2015 flächendeckend eine ge­trennte Wertstofferfassung durchzuführen ist. Dieses betrifft überwiegend die heute schon im Kreisgebiet flächendeckend erfassten Wertstoffe (z.B. Altpapier, Bioabfall, Leichtstoffverpackun­gen). Ab 2015 sind auch die Fraktionen Metalle und Kunststoffe betroffen. Diese beiden, auch als stoffgleiche Nichtverpackungen bezeichneten Fraktionen sind dann in den Kommunen getrennt zu sammeln und einer Verwertung zuzuführen.

 

Aus Sicht der Ressourcenschonung und -nutzung ist die Einführung einer Wertstofftonne zu be­grüßen. Der bislang im Restmüll verbliebene Anteil an Kunststoffen, Altmetallen und Elektroklein­geräten stellt ein Wertstoffreservoir dar, das durch die Einführung einer Wertstofftonne einer öko­lo­gisch und ökonomisch sinnvollen Verwertung zugeführt werden kann. Gleichzeitig bedeutet eine gemeinsame Sammlung dieser Wertstoffe zusammen mit den Leichtverpackungen der Dualen Systeme eine Vereinfachung für die privaten Haushalte. Neben den „Gelben Säcken“ ein weiteres Sammelsystem mit einem zusätzlichen Gefäß einzuführen, würde bei den Haushalten auf wenig Akzeptanz treffen. Es ist bereits jetzt nur schwer vermittelbar, warum das material­gleiche Kunststoffspielzeug nicht auch als Wertstoff über den gelben Sack gesammelt wird. Da mit der Einführung einer Wertstofftonne die gelben Säcke als Sammelsystem ersetzt werden, ergibt sich eine Verbesserungen bei der Zwischenlagerung und an den Abfuhrtagen für das Sied­lungsbild (insbesondere bei starkem Wind).

 

Die GWA hat im Jahr 2011 im Auftrag des Kreises Unna in der Gemeinde Bönen einen Pilot­ver­such durchgeführt und über die aufgestellten Wertstofftonnen stoffgleiche Nichtverpackungen getrennt von den Dualen Systemen gesammelt. Die aus diesem Pilotversuch abgeleiteten Prog­nosen zur Wirtschaftlichkeit und Mengenerfassung sind im AWK dargestellt. Im Ergebnis wird festgestellt, dass nur die gemeinsame Erfassung der Leichtverpackungen mit den sonstigen Kunststoffen und Metallen im Hinblick auf die kommunalen Abfallgebühren vertretbar ist.

 

Der kommunal erfasste Hausmüll (Restmüll) wird der Müllverbrennungsanlage Hamm (MVA) zugeführt, die seit 1998 im Rahmen einer interkommunalen Kooperation (Städte Dortmund und Hamm, Kreise Unna, Soest und Warendorf) erfolgreich betrieben wird. Durch diese Kooperation konnte eine langfristige Entsorgungssicherheit bei gleichzeitiger Gebührenstabilität erreicht wer­den.

 

Im Vergleich zu den Verbrennungskosten für Restmüll ist die Wiedergewinnung verwertbarer Bestandteile des Siedlungsabfalls jedoch deutlich günstiger. Dieses wird auch deutlich durch die durch die Altpapiersammlung und -verwertung erzielten Erlöse, die zu einer Stabilisierung der Müllgebühren beitragen.

 

Die Kosten für die Verbrennung des Restmülls stellen die größte Einzelposition innerhalb der kom­munalen Gebührenkalkulation dar. Die Beteiligungsverträge sind zunächst auf eine 20jährige Laufzeit bis Ende 2017 abgeschlossen. Gemäß der gesetzlichen Vorgaben, eine 10jährige Ent­sor­gungssicherheit auch für den Restmüllanteil der kommunalen Siedlungsabfälle zu gewähr­leisten, streben die beteiligten Städte Dortmund und Hamm sowie der Kreis Unna bereits jetzt eine Fortführung des Beteiligungsverbundes an der MVA Hamm an.

 

Analog zum jetzigen Verfahren, wird eine Gesamtanlieferungsmenge von 217.500 t/a festgelegt werden, die im Rahmen einer „take-or-pay“-Verpflichtung auf die Beteiligten aufgeteilt wird.

 

Dem Kreis Unna wird ein Verbrennungskontingent in Höhe von 69.500 t Verbrennungsabfälle pro Jahr zugerechnet. Die Mengenverpflichtungen stehen lt. AWK im Einklang mit den Prognose­men­gen, auch mit Blick auf die demografischen und abfallwirtschaftlichen Entwicklungen.

 

Ab 2018, nach Einführung einer Wertstofftonne, werden jährlich rund 54.200 t Restmüll zur Ver­brennung anfallen. Das Restkontingent von 15.300 t jährlich wird ausgeschöpft durch Reste aus der Sperrmüllaufbereitung, Infrastrukturabfälle wie Straßenkehricht, Marktabfälle sowie Anteile hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle. Nach dem AWK wird ab 2018 derzeit mit einem Verbren­nungspreis in Höhe von netto rd. 125,- €/Tonne Restabfall kalkuliert. Dieses entspräche einer Reduzierung des Verbrennungspreises zum heutigen Stand um rd. 22 %.

 

Die Verwaltung empfiehlt, dem Konzept zuzustimmen.