Betreff
Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Kamen
Vorlage
027/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die vorgelegte "1. Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Kamen".


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 Ziff. 8  des AG KJHG gehört dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied eine Vertreterin oder ein Vertreter des Integrationsrates oder Integrationsausschusses, die oder der durch den Integrationsrat oder -auschuss gewählt wird. Für jedes beratende Mitglied ist ein/eine Stellvertreter/in zu bestellen.

§ 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Kamen ist entsprechend zu ergänzen (s. Buchstabe k) Änderungssatzung).

 

Der § 5 AG-KJHG regelt im Abs. 1 die beratende Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss allein unter dem Gesichtspunkt der fachlichen Kompetenz. Die Öffnungsklausel im § 5 Abs. 3 AG-KJHG erlaubt, dass durch Satzung bestimmt werden kann, dass weitere Frauen und Männer dem Jugendhilfeausschuss angehören können. Dem Jugendamtselternbeirat soll durch die Öffnungsklausel und durch Satzungsänderung die beratende Mitwirkung in diesem Gremium ermöglicht werden. Zu diesem Zweck wird die Satzung des Jugendamtes der Stadt Kamen um den § 4 Abs. 3 Buchstabe l) erweitert.

 

Der neue Buchstabe l) lautet „der/die Vorsitzende des Jugendamtselternbeirates der Stadt Kamen“.

 

Der bisherige Buchstabe k) wird Buchstabe m).


Anlagen:

 

Satzungsänderung