Beschlussvorschlag:
Der Schul- und
Sportausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Schülerinnen und Schüler
des letzten Jahrganges der Glückaufschule im Schuljahr 2012/13 im Gebäude
Weddinghofer Str. 97 (Friedrich-Ebert-Schule) beschult werden.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Rat der Stadt
Kamen hat in seiner Sitzung am 17.12.2009 beschlossen, gem. § 81 Abs. 2 des
Schulgesetzes für das Land NRW (SchulG) die Glückaufschule, Gemeinschaftsgrundschule,
zum Ende des Schuljahres 2012/13 (31.07.2013) aufzulösen.
Die gem. § 81 Abs. 3
SchulG erforderliche Genehmigung der Bezirksregierung wurde mit Schreiben vom
08.02.2010 erteilt.
Zwischen Schulträger
und Schulpflegschaft wurde vereinbart, dass bei der Schließungsumsetzung
jährlich gemeinsam überlegt wird, ob die noch verbleibenden Klassen am
derzeitigen Standort weiter beschult werden, oder im Gebäude einer anderen
Schule untergebracht werden.
Im aktuellen
Schuljahr befinden sich zz. 22 Schülerinnen und Schüler im dritten Jahrgang,
die zu Beginn des Schuljahres 2012/13 in den vierten Jahrgang wechseln.
Die Elternschaft der
Schülerinnen und Schüler hat sich für einen Standortwechsel ausgesprochen und
den Standort an der Weddinghofer Straße 97 favorisiert.
Die Schulkonferenz
folgt dem Votum der Klassenpflegschaft. In der Sitzung am 29.02.2012 ist ein
entsprechender Beschluss gefasst worden.
Die Glückaufschule
bleibt als Schule bestehen. Die Schülerinnen und Schüler der Glückaufschule
werden in dem Gebäude unterrichtet, das auch die Friedrich-Ebert-Schule trägt.
Die Klasse bleibt als Klassenverband bestehen. Es werden keine Schülerinnen und
Schüler der anderen Schule in diesen Klassenverband aufgenommen.
Im Gebäude
Weddinghofer Str. 97 werden aktuell in den Jahrgängen 1 bis 4 jeweils drei
Klassen beschult. Die Aufnahme einer weiteren Klasse ist räumlich möglich.
Die Entscheidung
ergeht einvernehmlich mit den Schulleitungen der Glückaufschule und der
Friedrich-Ebert-Schule.