Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt, die vorgelegte Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ zu unterzeichnen und dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ als Mitglied beizutreten.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Anlässlich des internationalen Jahres der biologischen Vielfalt hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ein Dialogforum und eine Deklaration unter dem Namen „Biologische Vielfalt in Kommunen“ initiiert.
Die Deklaration ist Bestandteil des Umsetzungsprozesses der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt auf kommunaler Ebene. Ausgehend davon wurde ein Prozess zur Bildung eines kommunalen Bündnisses eingeleitet.
Dieses Bündnis wurde am 01.02.2012 im Rahmen des Fachkonkresses „Biologische Vielfalt in Kommunen“ von 60 Gemeinden und Landkreisen aus ganz Deutschland gegründet.
Oberstes Ziel des Bündnisses ist der Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt.
Das Bündnis stellt eine Plattform für interkommunale Zusammenarbeit dar. Es soll die Kommunen in der inhaltlichen Arbeit im Themenbereich „Biologische Vielfalt“ unterstützen und die Vermittlung kommunaler Interessen in politische Prozesse forcieren.
Eine Zielsetzung des Bündnisses ist die Unterstützung des Informationsaustausches zwischen den Kommunen in der Form, dass die Kommunen sich gegenseitig fachlich austauschen und unterstützen, wobei gesammelte Erfahrungen einzelner Kommunen als Musterbeispiele und Handlungsanweisungen allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden sollen. Das Bündnis bietet eine eigene Internetplattform und organisiert Workshops und Kongresse zur Thematik.
Außerdem soll der Verein die Kommunen in der Öffentlichkeitsarbeit unterstützen, so dass die Thematik der biologischen Vielfalt in der Öffentlichkeit und der eigenen Verwaltung an Bekanntheit gewinnt, dies schließt beispielsweise die Herausgabe von Infomaterial und die Konzeptionierung von Ausstellungen mit ein.
Das Bündnis soll zudem Aufgaben der politischen Lobbyarbeit übernehmen und damit Sprachrohr der Kommunen sein, um die Interessen und Probleme in Bezug auf die Thematik in die öffentliche und auch politische Diskussion hineinzuvermitteln. Auf diesem Weg können die kommunalen Interessen im Rahmen von z.B. Gesetzgebung oder Fördermitteln gebündelt gegenüber Bund, Land und EU vertreten werden. In diesem Zusammenhang sind auch mögliche gemeinsame Positionierungen, Stellungnahmen und Pressemitteilungen für die einzelne Kommune von Vorteil.
Über den Verein ist es möglich, gemeinsame Umsetzungsprojekte zu verwirklichen. Gemeinsame Aktionen, Projekte und Untersuchungen können auf diese Weise initiiert werden. Kooperationsprojekte können mit Hilfe des Vereins besser koordiniert werden.
Das Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ ist in Form eines eingetragenen Vereins organisiert. Dies bietet verschiedene Vorteile, wie z.B. die Beantragung von Fördermitteln direkt durch den Verein.
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
In der Mitgliederversammlung ist jedes Mitglied mit einer Stimme vertreten. Sie soll in der Regel einmal jährlich zusammenkommen.
Laut der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens 4 und maximal 13 Personen. Der Vorstand setzt sich zusammen aus der/ dem Vorsitzenden, der/ dem stellvertretenden Vorsitzenden, der / dem Schatzmeister/in, der/ dem Schriftführer/in und bis zu 9 weitere Personen. In der konstituierenden Sitzung des Vereins am 01. Februar 2012 wurden insgesamt 10 Personen in den Vorstand gewählt. Der Vorstand wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt.
Der Mitgliedsbeitrag richtet sich gemäß der Beitragsordnung des Vereins nach der Einwohnerzahl und würde für die Stadt Kamen 150,00 Euro jährlich betragen. Dazu eröffnet die Beitragsordnung in § 3 für Kommunen, in denen zum Zeitpunkt der Beitragserhebung die Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung wirksam sind, die Möglichkeit nach Vorlage entsprechender Nachweise von der Beitragszahlung befreit zu werden. Die Beitragsbefreiung ist bis zur Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde wirksam.
Die kommunalrechtlichen Voraussetzungen der Gemeindeordnung NRW für den Vereinsbeitritt sind gegeben.
Der Vereinsbeitritt ist als eine nichtwirtschaftliche Betätigung der Stadt gemäß § 107 Abs. 2 Nr. 4 Gemeindeordnung (GO) NRW zu qualifizieren.
Die Voraussetzung des § 108 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 GO NRW für den Vereinsbeitritt werden erfüllt.
Es liegt ein wichtiges Interesse vor, da der Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ die gemeindliche Arbeit in diesem Bereich unterstützen und somit erleichtern kann. Mit der Wahl der Rechtsform eines eingetragenen Vereins wird das Erfordernis, eine Rechtsform mit beschränkter Haftung zu wählen, erfüllt. Bei Verbindlichkeiten eines Vereins sind nicht die einzelnen Mitglieder haftbar, sondern ausschließlich der Verein mit seinem Vereinsvermögen.
Unproblematisch ist, dass die Einzahlungsverpflichtung im Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde stehen muss, da die Beitragsordnung des Vereins für Kommunen in der vorläufigen Haushaltsführung die Möglichkeit eröffnet eine Beitragsbefreiung zu beantragen.
Zudem wird die Bedingung erfüllt, dass die Übernahme von Verlusten in unbestimmter und unangemessener Höhe ausgeschlossen ist, da der Verein laut Satzung selbstlos tätig ist und nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt. Die Mittelverwendung ist auf die satzungsgemäßen Zwecke festgelegt.
Der in der Gemeindeordnung geforderte angemessene Einfluss der Stadt ist durch die Regelungen in der Satzung, vor allem zur Zusammensetzung der Mitgliederversammlung bzw. Wahl des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung, gegeben.
Letztlich wird auch die Ausrichtung auf den öffentlichen Zweck in § 2 der Vereinssatzung festgehalten und ist unstrittig. Demnach zielt der Verein auf die Förderung des Naturschutzes i.S.d. § 52 Abs. 2 Nr. 8 der Abgabenordnung, insbesondere die Erhaltung und Stärkung der biologischen Vielfalt in Städten, Gemeinden und Landkreisen ab.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ viele Vorteile bietet und vor allem die Arbeit vor Ort unterstützen und erleichtern wird. Aufgrund der Möglichkeit der Beitragsbefreiung während der vorläufigen Haushaltsführung ist der Vereinsbeitritt auch in finanzieller Hinsicht unter Berücksichtigung der Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung unproblematisch.
Anlagen:
Deklaration
Vereinssatzung
Beitragsordnung
Übersicht der Bündniskommunen