Betreff
Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ und Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“
Vorlage
016/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt, die vorgelegte Deklaration „Biologische Vielfalt in Kom­mu­nen“ zu unter­zeichnen und dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ als Mitglied bei­zu­treten.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Anlässlich des internationalen Jahres der biologischen Vielfalt hat das Bundesamt für Natur­schutz (BfN) gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ein Dialogforum und eine Dekla­ration unter dem Namen „Biologische Vielfalt in Kommunen“ initiiert.

Die Deklaration ist Bestandteil des Umsetzungsprozesses der Nationalen Strategie zur biolo­gischen Vielfalt auf kommunaler Ebene. Ausgehend davon wurde ein Prozess zur Bildung eines kommunalen Bündnisses eingeleitet.

 

Dieses Bündnis wurde am 01.02.2012 im Rahmen des Fachkonkresses „Biologische Vielfalt in Kommunen“ von 60 Gemeinden und Landkreisen aus ganz Deutschland gegründet.

 

Oberstes Ziel des Bündnisses ist der Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Viel­falt.

Das Bündnis stellt eine Plattform für interkommunale Zusammenarbeit dar. Es soll die Kommu­nen in der inhaltlichen Arbeit im Themenbereich „Biologische Vielfalt“ unterstützen und die Ver­mitt­lung kommunaler Interessen in politische Prozesse forcieren.

 

Eine Zielsetzung des Bündnisses ist die Unterstützung des Informationsaustausches zwischen den Kommunen in der Form, dass die Kommunen sich gegenseitig fachlich austauschen und un­ter­stützen, wobei gesammelte Erfahrungen einzelner Kommunen als Musterbeispiele und Handlungsan­weisun­gen allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden sollen. Das Bündnis bietet eine eigene Inter­netplattform und organisiert Workshops und Kongresse zur Thematik.

Außerdem soll der Verein die Kommunen in der Öffentlichkeitsarbeit unterstützen, so dass die Thematik der biologischen Vielfalt in der Öffentlichkeit und der eigenen Verwaltung an Bekannt­heit gewinnt, dies schließt beispielsweise die Herausgabe von Infomaterial und die Konzep­tio­nie­rung von Ausstellungen mit ein.

Das Bündnis soll zudem Aufgaben der politischen Lobbyarbeit übernehmen und damit Sprach­rohr der Kommunen sein, um die Interessen und Probleme in Bezug auf die Thematik in die öf­fent­liche und auch politische Diskussion hineinzuvermitteln. Auf diesem Weg können die kom­munalen Interessen im Rahmen von z.B. Gesetzgebung oder Fördermitteln gebündelt gegen­über Bund, Land und EU vertreten werden. In diesem Zusammenhang sind auch mögliche ge­meinsame Positionierungen, Stellungnahmen und Pressemitteilungen für die einzelne Kommune von Vorteil.

Über den Verein ist es möglich, gemeinsame Umsetzungsprojekte zu verwirklichen. Gemein­same Aktionen, Projekte und Untersuchungen können auf diese Weise initiiert werden. Koope­rations­projekte können mit Hilfe des Vereins besser koordiniert werden.

 

Das Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ ist in Form eines eingetragenen Vereins orga­nisiert. Dies bietet verschiedene Vorteile, wie z.B. die Beantragung von Fördermitteln direkt durch den Verein.

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

In der Mitgliederversammlung ist jedes Mitglied mit einer Stimme vertreten. Sie soll in der Regel einmal jährlich zusammenkommen.

Laut der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens 4 und maximal 13 Personen. Der Vor­stand setzt sich zusammen aus der/ dem Vorsitzenden, der/ dem stellvertretenden Vorsitzen­den, der / dem Schatzmeister/in, der/ dem Schriftführer/in und bis zu 9 weitere Personen. In der konstituierenden Sitzung des Vereins am 01. Februar 2012 wurden insgesamt 10 Personen in den Vorstand gewählt. Der Vorstand wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt.

 

Der Mitgliedsbeitrag richtet sich gemäß der Beitragsordnung des Vereins nach der Ein­wohner­zahl und würde für die Stadt Kamen 150,00 Euro jährlich betragen. Dazu eröffnet die Beitrags­ordnung in § 3 für Kommunen, in denen zum Zeitpunkt der Beitragserhebung die Rege­lungen zur vorläufigen Haushaltsführung wirksam sind, die Möglichkeit nach Vorlage ent­spre­chen­der Nachweise von der Beitragszahlung befreit zu werden. Die Beitragsbefreiung ist bis zur Geneh­migung der Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde wirksam.

 

Die kommunalrechtlichen Voraussetzungen der Gemeindeordnung NRW für den Vereinsbeitritt sind gegeben.

Der Vereinsbeitritt ist als eine nichtwirtschaftliche Betätigung der Stadt gemäß § 107 Abs. 2 Nr. 4 Gemeindeordnung (GO) NRW zu qualifizieren.

Die Voraussetzung des § 108 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 GO NRW für den Vereinsbeitritt werden erfüllt.

Es liegt ein wichtiges Interesse vor, da der Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biolo­gische Vielfalt“ die gemeindliche Arbeit in diesem Bereich unterstützen und somit erleichtern kann. Mit der Wahl der Rechtsform eines eingetragenen Vereins wird das Erfordernis, eine Rechts­form mit beschränkter Haftung zu wählen, erfüllt. Bei Verbindlichkeiten eines Vereins sind nicht die einzelnen Mitglieder haftbar, sondern ausschließlich der Verein mit seinem Vereins­vermögen.

Unproblematisch ist, dass die Einzahlungsverpflichtung im Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde stehen muss, da die Beitragsordnung des Vereins für Kommunen in der vorläufigen Haushaltsführung die Möglichkeit eröffnet eine Beitragsbefreiung zu beantragen.

Zudem wird die Bedingung erfüllt, dass die Übernahme von Verlusten in unbestimmter und un­an­gemessener Höhe ausgeschlossen ist, da der Verein laut Satzung selbstlos tätig ist und nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt. Die Mittelverwendung ist auf die satzungs­gemäßen Zwecke festgelegt.

Der in der Gemeindeordnung geforderte angemessene Einfluss der Stadt ist durch die Rege­lungen in der Satzung, vor allem zur Zusammensetzung der Mitgliederversammlung bzw. Wahl des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung, gegeben.

Letztlich wird auch die Ausrichtung auf den öffentlichen Zweck in § 2 der Vereinssatzung festge­halten und ist unstrittig. Demnach zielt der Verein auf die Förderung des Naturschutzes i.S.d. § 52 Abs. 2 Nr. 8 der Abgabenordnung, insbesondere die Erhaltung und Stärkung der biolo­gi­schen Vielfalt in Städten, Gemeinden und Landkreisen ab.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ viele Vorteile bietet und vor allem die Arbeit vor Ort unterstützen und erleichtern wird. Aufgrund der Möglichkeit der Beitragsbefreiung während der vorläufigen Haushaltsführung ist der Vereinsbeitritt auch in finanzieller Hinsicht unter Berücksichtigung der Vorschriften zur vor­läufigen Haushaltsführung unproblematisch.


Anlagen:

 

Deklaration

Vereinssatzung

Beitragsordnung

Übersicht der Bündniskommunen