Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Ka-Me „westlich Lindenallee“
hier: Änderungsbeschluss
Vorlage
015/2012
Art
Beschlussvorlage

Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung)

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:

 

1.   Die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 17 Ka-Me „westlich Lindenallee“ gem. § 2 (1) i.V.m. § 13 BauGB (Die Grenzen des räumlichen Geltungs­bereiches des zu ändernden Bereiches sind aus dem vorgelegten Lageplan ersichtlich).

 

  1. Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Am 15.11.2011 hat der Jugendhilfeausschuss der Stadt Kamen die Spiel- und Bolzplatzanalyse, Stadtteilbezogene Fortschreibung Teil 1/2011, Kamen-Methler beraten und mehrheitlich be­schlos­sen. In Folge dessen werden insgesamt sieben nicht mehr benötigte Spielplatzflächen im Stadtteil Kamen-Methler geschlossen.

 

Da die ehemaligen Spielflächen einer sinnvollen Nachnutzung zugeführt werden sollen, werden die einzelnen Bereiche intensiv untersucht, um diese städtebaulich bestmöglich in das jeweilige Wohngebiet zu integrieren. Im Falle des Spielplatzes „Kurler Busch“ ist die Nutzungsart als „Öf­fent­liche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz“ im o.a. Bebauungsplan festgesetzt. Da die bisherige Zweckbestimmung mit Beschluss vom 15.11.2011 zukünftig aufgegeben wird, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Ein konkreter Vorschlag zur Folgenutzung kann erst nach der Untersuchung der Fläche, unter Berücksichtigung nachbarschaftlicher Be­lan­ge, erfolgen.