hier: Änderungsbeschluss
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:
1. Die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 03 Ka-We „Westicker Heide“ gem. § 2 (1) i.V.m. § 13 BauGB (Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des zu ändernden Bereiches sind aus dem vorgelegten Lageplan ersichtlich).
- Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Am 15.11.2011 hat der Jugendhilfeausschuss der Stadt Kamen die Spiel- und Bolzplatzanalyse, Stadtteilbezogene Fortschreibung Teil 1/2011, Kamen-Methler beraten und mehrheitlich beschlossen. In Folge dessen werden insgesamt sieben nicht mehr benötigte Spielplatzflächen im Stadtteil Kamen-Methler geschlossen.
Da die ehemaligen Spielflächen einer sinnvollen Nachfolgenutzung zugeführt werden sollen, werden die einzelnen Bereiche intensiv untersucht, um diese städtebaulich bestmöglich in das jeweilige Wohngebiet zu integrieren. Im Falle des Spielplatzes „Ericaweg“ ist die Nutzungsart als „Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz“ im o.a. Bebauungsplan festgesetzt. Da die bisherige Zweckbestimmung mit Beschluss vom 15.11.2011 zukünftig aufgegeben wird, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Ein konkreter Vorschlag zur Folgenutzung kann erst nach der Untersuchung der Fläche, unter Berücksichtigung nachbarschaftlicher Belange, erfolgen. Im angrenzenden Bereich sind eine Vielzahl großzügiger Gartenbereiche vorhanden. Diese werden ebenso in die Betrachtung mit einbezogen. Ziel ist es, auch diese in eine Gesamtplanung zu integrieren, mit dem Ergebnis, eine bestmögliche städtebauliche Ordnung für den Planungsbereich zu erlangen.
Anlagen: