Betreff
Freigabe von Einbahnstraßen im Stadtgebiet Kamen für den Radverkehr in Gegenrichtung
Vorlage
010/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die folgend aufgeführten Einbahnstraßen sind für den Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraßenführung zu öffnen.

 

1.    Bleiche

2.    Im Hagen

3.    Ostkamp Süd

4.    Lärchenweg

5.    Carl-Bosch-Straße

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit der Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung 2009 (VwV-StVO) wurden auch die Regelungen zur Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung grundlegend überarbeitet. Die Voraussetzungen zur Öffnung von Einbahnstraßen (Zeichen 267 mit Zusatzzeichen 1022-10) für den Radverkehr in Gegenrichtung wurden wesentlich verein­facht, eine Folge der positiven Ergebnisse der Sicherheitsforschung (Vgl.u.a. Alrutz, D.; Ange­nendt, W. et al: Verkehrssicherheit in Einbahnstraßen mit gegengerichtetem Radverkehr. Be­richte der BASt, Heft V83, Bremerhaven 2001).

 

Konkrete Mindestbreitenangaben gibt es jetzt nur noch für Straßen, die von Linienbussen oder stärkerem LKW-Verkehr befahren werden. Hier darf die Begegnungsbreite - außer an Engstellen - nicht schmaler als 3,50 m sein. Grundsätzlich muss – außer an Engstellen - eine „ausrei­chende Begegnungsbreite“ bestehen, die Verkehrsführung muss übersichtlich sein und es muss da, wo es erforderlich ist, ein Schutzraum für den Radverkehr angelegt werden. Die Höchstge­schwindigkeit darf nicht mehr als 30 km/h betragen.

 

Die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses wurden in der Sitzung am 4. März 2010 aus­führlich über diese Änderungen informiert.

 

Nachdem im Jahr 1997 mit der 24. Verordnung zur Änderung der StVO die Öffnung von Ein­bahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung unter bestimmten Voraussetzungen zugelas­sen wurde, wurden 1999 in Kamen eine Vielzahl von Einbahnstraßen auf Grundlage der damali­gen Regelungen freigegeben.

 

Insgesamt gibt es derzeit 39 Straßen/Straßenabschnitte, die als Einbahnstraße (VZ 267) aus­gewiesen sind. Davon sind 23 Straßen/Straßenabschnitte mit dem Zusatzzeichen 1022-10 für den Radverkehr freigegeben.

 

Im Einzelnen gibt es folgende Einbahnstraßen im Stadtgebiet:

 

Kamen-Mitte:

1

Am Bahnhof

Freigabe ist erfolgt

2

Barbarastraße

Freigabe ist erfolgt

3

Güldentröge

Freigabe ist erfolgt

4

Hanenpatt

Freigabe ist erfolgt

5

Hohlbeinstraße

Freigabe ist erfolgt

6

Kämerstraße Nord

Freigabe ist erfolgt

7

Kirchplatz

Freigabe ist erfolgt

8

Kirchstraße

Freigabe ist erfolgt

9

Koepeplatz Ost

Freigabe ist erfolgt

10

Ostenmauer Ost

Freigabe ist erfolgt

11

Ostkamp Nord

Freigabe ist erfolgt

12

Schulstraße

Freigabe ist erfolgt

13

Spitzweg

Freigabe ist erfolgt

14

Weiße Straße

Freigabe ist erfolgt

15

Weststraße

Freigabe ist erfolgt

16

Wiemeling

Freigabe ist erfolgt

17

Wimme

Freigabe ist erfolgt

18

Bahnhofstraße

nicht freigegeben

19

Bleiche

nicht freigegeben

20

Burgstraße

nicht freigegeben

21

Im Hagen

nicht freigegeben

22

Kämerstraße Süd

nicht freigegeben

23

Koepeplatz West

nicht freigegeben

24

Kupferberg

nicht freigegeben

25

Lärchenweg

nicht freigegeben

26

Markt

nicht freigegeben

27

Ostenmauer West

nicht freigegeben

28

Ostkamp Süd

nicht freigegeben

29

Rembrandstraße

nicht freigegeben

30

Sackgasse

nicht freigegeben

 

Südkamen:

1

Borsigstraße

Freigabe ist erfolgt

2

Hansastraße

Freigabe ist erfolgt

3

Am Barenbach

nicht freigegeben

4

Zollpost

nicht freigegeben

 

Methler

1

Im Königsort

Freigabe ist erfolgt

2

In der Kaiserau

Freigabe ist erfolgt

3

Carl-Bosch-Straße

nicht freigegeben

 

Heeren-Werve

1

Friedhof

Freigabe ist erfolgt

2

Luisenstraße

Freigabe ist erfolgt

 

Auf Grundlage der geänderten VwV StVO wurden von der Verwaltung alle bislang noch nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegebenen Einbahnstraßen gemeinsam mit der Polizei dahingehend überprüft, ob eine Freigabe mit den vereinfachten Voraussetzungen nun möglich ist.

Das Ergebnis dieser Überprüfung und die daraus resultierenden Vorschläge der Verwaltung sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt.

 

Nr.

Straße

Untersuchungsergebnis

Vorschlag der Verwal­tung

18

Bahnhofstraße

Das als Einbahnstraße ausge­wiesene Teilstück der Bahnhof­straße zwischen Klosterstraße und Markt liegt in einer Tempo 10-Zone und ist stark mit Li­nienbusverkehr belegt. Insbe­sondere an der Einmündung zum Markt (Höhe Bücherei) gibt es keine ausreichende Begeg­nungsbreite, da einbiegende Busse an dieser Engstelle die gesamte Straßenbreite benöti­gen. Radfahrer würden hier in den toten Winkel der Busse geraten. Aufgrund dieses be­sonderen Gefährdungspotenti­als ist eine Freigabe nicht mög­lich.

Die Einbahnstraße wird nicht für den Radver­kehr freigegeben.

19

Bleiche

Die Straße liegt in einer Tempo 30-Zone und bietet eine ausrei­chende Begegnungsbreite bei geradem Verlauf. Bei einer Freigabe sollten in den öffentli­chen Straßenraum hineinrei­chende private Büsche zurück­geschnitten werden.

Die Einbahnstraße wird für den Radverkehr freigegeben.

20

Burgstraße

Ein Teilstück der Burgstraße bietet aus baulichen Gründen keine ausreichende Begeg­nungsbreite. Eine Freigabe für den Radverkehr in Gegenrich­tung ist somit nicht möglich. Die Barrierewirkung dieser Rege­lung für den Rundverkehr ist aufgrund der parallel laufenden und freigegebenen Straßen „Ostenmauer“ und „Weiße Straße“ als gering einzuschät­zen.

Die Einbahnstraße wird nicht für den Radver­kehr freigegeben.

21

Im Hagen

Der Straßenverlauf der Straße „Im Hagen“ ist größtenteils ge­rade. Lediglich kurz hinter dem Einmündungsbereich von der Kämertorstraße liegt eine leichte Biegung vor. Um die in die Straße „Im Hagen“ einbie­genden Pkw auf evtl. entgegen­kommende Radfahrer aufmerk­sam zu machen, könnte neben der vorgeschriebenen Beschil­derung im Einmündungsbereich eine Markierung, ähnlich dem Schutzstreifen, aufgetragen werden. Die Straße ist Teil ei­ner Tempo 30-Zone.

Die Einbahnstraße wird für den Radverkehr freigegeben

22

Kämerstraße Süd

Aufgrund der leichten S-förmi­gen Führung des als Einbahn­straße ausgewiesenen Teilstü­ckes der Kämerstraße (zwi­schen Weststraße und Edelkir­chenhof) sind keine Sichtbezie­hungen zwischen KfZ-Verkehr und Radfahrern in Gegenrich­tung möglich. Ausweichstellen für Radfahrer sind derzeit ebenfalls nicht vorhanden. Eine Freigabe wäre evtl. unter Auf­gabe von 3 Stellplätzen im Kur­venbereich denkbar. Hierfür wäre ein Rückbau der Stell­platzpflasterung notwendig. Als Radroute in der Innenstadt ist dieser Straßenabschnitt in Ver­bindung mit den freigegebenen Straßen „Weststraße“ und „Schulstraße“ von Bedeutung. Der Straßenabschnitt liegt in einer Tempo 30-Zone.

Die Einbahnstraße wird nicht für den Radver­kehr freigegeben. Im Zuge künftiger Bau­maßnahmen wird die Möglichkeit der Um­gestaltung zugunsten einer Freigabemöglich­keit geprüft.

23

Koepeplatz, West

Von der Straße „Koepeplatz“ ist bislang das als Einbahnstraße ausgewiesene Teilstück zwi­schen Markt und Ostenmauer nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Die Straße liegt in einer Tempo 10-Zone und ist stark mit Linien­busverkehr belegt. Vor der Einmündung Markt ist ein Bussteig der stark frequentier­ten Haltestelle „Kamen-Markt“. Aufgrund des hohen Busver­kehrsanteil und der unüber­sichtlichen Verkehrssituation im Bereich der Haltestelle wird seitens der Polizei ein besonde­res Gefährdungspotential für den Radverkehr gesehen. In Hinblick auf den Verlauf des Seseke-Weges ist dieser Stra­ßenabschnitt als Verbindung zwischen Seseke-Weg und Markt (Gastronomie) von Be­deutung.

Die Einbahnstraße wird nicht für den Radver­kehr freigegeben. Es ist zu prüfen ob mit zu­sätzlichen Sicherungs­maßnahmen zukünftig der Radverkehr in Ge­genrichtung zugelassen werden kann.

24

Kupferberg

Die Straße liegt in einer Tempo 30-Zone. Eine ausreichende Begegnungsbreite ist nicht vor­handen. Auf Grund der recht­winkligen Führung ist der Stra­ßenverlauf unübersichtlich. Als Route für den Radverkehr ist das als Einbahnstraße ausge­wiesene Teilstück der Straße „Kupferberg“ nicht von Bedeu­tung.

Die Einbahnstraße wird nicht für den Radver­kehr freigegeben.

25

Lärchenweg

Der „Lärchenweg“ stellt sich von seinem Verlauf her als unproblematisch dar und bietet eine ausreichende Begeg­nungsbreite. Auf Grund der geringen Verkehrsdichte ist die Anlage von Schutzräumen hier entbehrlich. Die Straße liegt in einer Tempo 30-Zone.

Die Einbahnstraße wird für den Radverkehr freigegeben

26

Markt

Als Einbahnstraße eingerichtet ist der Teilabschnitt zwischen Einmündung Koepeplatz und Kirchstraße. Der Abschnitt liegt in einer Tempo 10-Zone und ist stark mit Linienbusverkehr be­legt. Vor der Einmündung Kirchstraße ist ein Bussteig der stark frequentierten Haltestelle „Kamen-Markt“. Aufgrund des hohen Busverkehrsanteil und der unübersichtlichen Ver­kehrssituation im Bereich der Haltestelle wird seitens der Polizei ein besonderes Gefähr­dungspotential für den Radver­kehr gesehen.

Dieser Straßenabschnitt hat eine hohe Verbindungsbedeu­tung für den Radverkehr in der zentralen Innenstadt.

Die Einbahnstraße wird nicht für den Radver­kehr freigegeben. Es ist zu prüfen ob mit zu­sätzlichen Sicherungs­maßnahmen zukünftig der Radverkehr in Ge­genrichtung zugelassen werden kann.

27

Ostenmauer West

Der Straßenabschnitt zwischen Bahnhofstraße und Koepeplatz ist Teil einer Tempo 10-Zone und ist stark mit Linienbusver­kehr belegt. Im leicht kurvigem Verlauf der Straße sind nicht durchgehend ausreichenden Begegnungsbreiten vorhanden (bei Linienbusverkehr 3,50 m vorgeschrieben)..

Die Einbahnstraße wird nicht für den Radver­kehr freigegeben.

28

Ostkamp Süd

Die Straße liegt in einer Tempo 30-Zone und bietet eine ausrei­chende Begegnungsbreite bei geradem Verlauf, mit einer ins­gesamt geringen Verkehrsbe­lastung. Im Kurvebereich sind ggfls. flankierende Maßnahmen zu ergreifen.

Die Einbahnstraße wird für den Radverkehr freigegeben

29

Rembrandstraße

Die Straße liegt in einer Tempo 30-Zone und bietet eine ausrei­chende Begegnungsbreite bei geradem Verlauf. Bei einer Freigabe für den Radverkehr befürchtet die Feuerwehr an der Einmündung Mersch Konflikte mit aus der Feuer- und Ret­tungswache ausfahrenden Einsatzfahrzeugen. Die Verbin­dungsfunktion dieser Straße für Routen des Radverkehrs sind als gering einzuschätzen

Die Einbahnstraße wird nicht für den Radver­kehr freigegeben.

30

Sackgasse

Die Straße „Sackgasse“ ist als Verkehrsberuhigter Bereich (VZ 325) ausgewiesen. Im Ein­fahrtsbereich zur Oststraße ist die Straße durch Einbauten (Blumenkübel) verengt. Die Sichtbeziehung zur Oststraße ist eingeschränkt. Das Teilstück zur Nordstraße bietet aufgrund vorhandener PKW-Stellplätze und einer Konzesssionsfläche für eine anliegende Gastwirt­schaft keine ausreichende Be­gegnungsbreite. Eine Freigabe könnte nur bei Aufgabe der 5 PKW-Stellplätze und Abbau der Einbauten erfolgen.

Die Einbahnstraße wird nicht für den Radver­kehr freigegeben.

33

Am Barenbach

Aufgrund der laufenden Kanal­arbeiten in der Straße konnte diese Straße nicht geprüft wer­den.

Eine Bewertung erfolgt nach Fertigstellung der Kanalbaumaßnahme

34

Zollpost

Das als Einbahnstraße ausge­wiesene Teilstück der Zollpost hat eine zulässige Höchstge­schwindigkeit von 50 km/h. Allein aus diesem Grund ist eine Freigabe nicht möglich. Für den Radverkehr hat dieses Straßenteilstück keine Verbin­dungsbedeutung.

Die Einbahnstraße wird nicht für den Radver­kehr freigegeben.

37

Carl-Bosch-Straße

Die Straße liegt in einer Tempo 30-Zone und bietet eine ausrei­chende Begegnungsbreite bei geradem Verlauf, mit einer ins­gesamt geringen Verkehrsbe­lastung.

Die Einbahnstraße wird für den Radverkehr freigegeben