Beschlussvorschlag:
Die folgend
aufgeführten Einbahnstraßen sind für den Radverkehr in Gegenrichtung der
Einbahnstraßenführung zu öffnen.
1. Bleiche
2. Im Hagen
3. Ostkamp Süd
4. Lärchenweg
5. Carl-Bosch-Straße
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Mit der Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung 2009 (VwV-StVO) wurden auch die Regelungen zur Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung grundlegend überarbeitet. Die Voraussetzungen zur Öffnung von Einbahnstraßen (Zeichen 267 mit Zusatzzeichen 1022-10) für den Radverkehr in Gegenrichtung wurden wesentlich vereinfacht, eine Folge der positiven Ergebnisse der Sicherheitsforschung (Vgl.u.a. Alrutz, D.; Angenendt, W. et al: Verkehrssicherheit in Einbahnstraßen mit gegengerichtetem Radverkehr. Berichte der BASt, Heft V83, Bremerhaven 2001).
Konkrete Mindestbreitenangaben gibt es jetzt nur noch für Straßen, die von Linienbussen oder stärkerem LKW-Verkehr befahren werden. Hier darf die Begegnungsbreite - außer an Engstellen - nicht schmaler als 3,50 m sein. Grundsätzlich muss – außer an Engstellen - eine „ausreichende Begegnungsbreite“ bestehen, die Verkehrsführung muss übersichtlich sein und es muss da, wo es erforderlich ist, ein Schutzraum für den Radverkehr angelegt werden. Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 30 km/h betragen.
Die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses wurden in der Sitzung am 4. März 2010 ausführlich über diese Änderungen informiert.
Nachdem im Jahr 1997 mit der 24. Verordnung zur Änderung der StVO die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen wurde, wurden 1999 in Kamen eine Vielzahl von Einbahnstraßen auf Grundlage der damaligen Regelungen freigegeben.
Insgesamt gibt es derzeit 39 Straßen/Straßenabschnitte, die als Einbahnstraße (VZ 267) ausgewiesen sind. Davon sind 23 Straßen/Straßenabschnitte mit dem Zusatzzeichen 1022-10 für den Radverkehr freigegeben.
Im Einzelnen gibt es folgende Einbahnstraßen im Stadtgebiet:
Kamen-Mitte:
1 |
Am Bahnhof |
Freigabe
ist erfolgt |
2 |
Barbarastraße |
Freigabe
ist erfolgt |
3 |
Güldentröge |
Freigabe
ist erfolgt |
4 |
Hanenpatt |
Freigabe
ist erfolgt |
5 |
Hohlbeinstraße |
Freigabe
ist erfolgt |
6 |
Kämerstraße Nord |
Freigabe
ist erfolgt |
7 |
Kirchplatz |
Freigabe
ist erfolgt |
8 |
Kirchstraße |
Freigabe
ist erfolgt |
9 |
Koepeplatz Ost |
Freigabe
ist erfolgt |
10 |
Ostenmauer Ost |
Freigabe
ist erfolgt |
11 |
Ostkamp Nord |
Freigabe
ist erfolgt |
12 |
Schulstraße |
Freigabe
ist erfolgt |
13 |
Spitzweg |
Freigabe
ist erfolgt |
14 |
Weiße Straße |
Freigabe
ist erfolgt |
15 |
Weststraße |
Freigabe
ist erfolgt |
16 |
Wiemeling |
Freigabe
ist erfolgt |
17 |
Wimme |
Freigabe
ist erfolgt |
18 |
Bahnhofstraße |
nicht
freigegeben |
19 |
Bleiche |
nicht
freigegeben |
20 |
Burgstraße |
nicht
freigegeben |
21 |
Im Hagen |
nicht
freigegeben |
22 |
Kämerstraße Süd |
nicht
freigegeben |
23 |
Koepeplatz West |
nicht
freigegeben |
24 |
Kupferberg |
nicht
freigegeben |
25 |
Lärchenweg |
nicht
freigegeben |
26 |
Markt |
nicht
freigegeben |
27 |
Ostenmauer West |
nicht
freigegeben |
28 |
Ostkamp Süd |
nicht
freigegeben |
29 |
Rembrandstraße |
nicht
freigegeben |
30 |
Sackgasse |
nicht
freigegeben |
Südkamen:
1 |
Borsigstraße |
Freigabe ist erfolgt |
2 |
Hansastraße |
Freigabe ist erfolgt |
3 |
Am Barenbach |
nicht freigegeben |
4 |
Zollpost |
nicht freigegeben |
Methler
1 |
Im Königsort |
Freigabe ist erfolgt |
2 |
In der Kaiserau |
Freigabe ist erfolgt |
3 |
Carl-Bosch-Straße |
nicht freigegeben |
Heeren-Werve
1 |
Friedhof |
Freigabe ist erfolgt |
2 |
Luisenstraße |
Freigabe ist erfolgt |
Auf Grundlage der geänderten VwV StVO wurden von der Verwaltung alle bislang noch nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegebenen Einbahnstraßen gemeinsam mit der Polizei dahingehend überprüft, ob eine Freigabe mit den vereinfachten Voraussetzungen nun möglich ist.
Das Ergebnis dieser Überprüfung und die daraus resultierenden Vorschläge der Verwaltung sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt.
Nr. |
Straße |
Untersuchungsergebnis |
Vorschlag der Verwaltung |
18 |
Bahnhofstraße |
Das
als Einbahnstraße ausgewiesene Teilstück der Bahnhofstraße zwischen
Klosterstraße und Markt liegt in einer Tempo 10-Zone und ist stark mit Linienbusverkehr
belegt. Insbesondere an der Einmündung zum Markt (Höhe Bücherei) gibt es
keine ausreichende Begegnungsbreite, da einbiegende Busse an dieser
Engstelle die gesamte Straßenbreite benötigen. Radfahrer würden hier in den
toten Winkel der Busse geraten. Aufgrund dieses besonderen
Gefährdungspotentials ist eine Freigabe nicht möglich. |
Die
Einbahnstraße wird nicht für den Radverkehr freigegeben. |
19 |
Bleiche |
Die
Straße liegt in einer Tempo 30-Zone und bietet eine ausreichende
Begegnungsbreite bei geradem Verlauf. Bei einer Freigabe sollten in den
öffentlichen Straßenraum hineinreichende private Büsche zurückgeschnitten
werden. |
Die
Einbahnstraße wird für den Radverkehr freigegeben. |
20 |
Burgstraße |
Ein
Teilstück der Burgstraße bietet aus baulichen Gründen keine ausreichende
Begegnungsbreite. Eine Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung ist
somit nicht möglich. Die Barrierewirkung dieser Regelung für den Rundverkehr
ist aufgrund der parallel laufenden und freigegebenen Straßen „Ostenmauer“
und „Weiße Straße“ als gering einzuschätzen. |
Die
Einbahnstraße wird nicht für den Radverkehr freigegeben. |
21 |
Im Hagen |
Der
Straßenverlauf der Straße „Im Hagen“ ist größtenteils gerade. Lediglich kurz
hinter dem Einmündungsbereich von der Kämertorstraße liegt eine leichte
Biegung vor. Um die in die Straße „Im Hagen“ einbiegenden Pkw auf evtl.
entgegenkommende Radfahrer aufmerksam zu machen, könnte neben der
vorgeschriebenen Beschilderung im Einmündungsbereich eine Markierung,
ähnlich dem Schutzstreifen, aufgetragen werden. Die Straße ist Teil einer
Tempo 30-Zone. |
Die
Einbahnstraße wird für den Radverkehr freigegeben |
22 |
Kämerstraße Süd |
Aufgrund
der leichten S-förmigen Führung des als Einbahnstraße ausgewiesenen Teilstückes
der Kämerstraße (zwischen Weststraße und Edelkirchenhof) sind keine
Sichtbeziehungen zwischen KfZ-Verkehr und Radfahrern in Gegenrichtung
möglich. Ausweichstellen für Radfahrer sind derzeit ebenfalls nicht
vorhanden. Eine Freigabe wäre evtl. unter Aufgabe von 3 Stellplätzen im Kurvenbereich
denkbar. Hierfür wäre ein Rückbau der Stellplatzpflasterung notwendig. Als
Radroute in der Innenstadt ist dieser Straßenabschnitt in Verbindung mit den
freigegebenen Straßen „Weststraße“ und „Schulstraße“ von Bedeutung. Der
Straßenabschnitt liegt in einer Tempo 30-Zone. |
|
23 |
Koepeplatz, West |
Von
der Straße „Koepeplatz“ ist bislang das als Einbahnstraße ausgewiesene
Teilstück zwischen Markt und Ostenmauer nicht für den Radverkehr in
Gegenrichtung freigegeben. Die Straße liegt in einer Tempo 10-Zone und ist
stark mit Linienbusverkehr belegt. Vor der Einmündung Markt ist ein Bussteig
der stark frequentierten Haltestelle „Kamen-Markt“. Aufgrund des hohen
Busverkehrsanteil und der unübersichtlichen Verkehrssituation im Bereich
der Haltestelle wird seitens der Polizei ein besonderes Gefährdungspotential
für den Radverkehr gesehen. In Hinblick auf den Verlauf des Seseke-Weges ist
dieser Straßenabschnitt als Verbindung zwischen Seseke-Weg und Markt (Gastronomie)
von Bedeutung. |
Die
Einbahnstraße wird nicht für den Radverkehr freigegeben. Es ist zu prüfen ob
mit zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen zukünftig der Radverkehr in Gegenrichtung
zugelassen werden kann. |
24 |
Kupferberg |
Die
Straße liegt in einer Tempo 30-Zone. Eine ausreichende Begegnungsbreite ist
nicht vorhanden. Auf Grund der rechtwinkligen Führung ist der Straßenverlauf
unübersichtlich. Als Route für den Radverkehr ist das als Einbahnstraße ausgewiesene
Teilstück der Straße „Kupferberg“ nicht von Bedeutung. |
Die
Einbahnstraße wird nicht für den Radverkehr freigegeben. |
25 |
Lärchenweg |
Der
„Lärchenweg“ stellt sich von seinem Verlauf her als unproblematisch dar und
bietet eine ausreichende Begegnungsbreite. Auf Grund der geringen
Verkehrsdichte ist die Anlage von Schutzräumen hier entbehrlich. Die Straße
liegt in einer Tempo 30-Zone. |
Die
Einbahnstraße wird für den Radverkehr freigegeben |
26 |
Markt |
Als
Einbahnstraße eingerichtet ist der Teilabschnitt zwischen Einmündung
Koepeplatz und Kirchstraße. Der Abschnitt liegt in einer Tempo 10-Zone und
ist stark mit Linienbusverkehr belegt. Vor der Einmündung Kirchstraße ist
ein Bussteig der stark frequentierten Haltestelle „Kamen-Markt“. Aufgrund des
hohen Busverkehrsanteil und der unübersichtlichen Verkehrssituation im
Bereich der Haltestelle wird seitens der Polizei ein besonderes Gefährdungspotential
für den Radverkehr gesehen. Dieser
Straßenabschnitt hat eine hohe Verbindungsbedeutung für den Radverkehr in
der zentralen Innenstadt. |
Die
Einbahnstraße wird nicht für den Radverkehr freigegeben. Es ist zu prüfen ob
mit zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen zukünftig der Radverkehr in Gegenrichtung
zugelassen werden kann. |
27 |
Ostenmauer West |
Der
Straßenabschnitt zwischen Bahnhofstraße und Koepeplatz ist Teil einer Tempo
10-Zone und ist stark mit Linienbusverkehr belegt. Im leicht kurvigem
Verlauf der Straße sind nicht durchgehend ausreichenden Begegnungsbreiten
vorhanden (bei Linienbusverkehr 3,50 m vorgeschrieben).. |
Die
Einbahnstraße wird nicht für den Radverkehr freigegeben. |
28 |
Ostkamp Süd |
Die
Straße liegt in einer Tempo 30-Zone und bietet eine ausreichende
Begegnungsbreite bei geradem Verlauf, mit einer insgesamt geringen
Verkehrsbelastung. Im Kurvebereich sind ggfls. flankierende Maßnahmen zu
ergreifen. |
Die
Einbahnstraße wird für den Radverkehr freigegeben |
29 |
Rembrandstraße |
Die
Straße liegt in einer Tempo 30-Zone und bietet eine ausreichende
Begegnungsbreite bei geradem Verlauf. Bei einer Freigabe für den Radverkehr
befürchtet die Feuerwehr an der Einmündung Mersch Konflikte mit aus der
Feuer- und Rettungswache ausfahrenden Einsatzfahrzeugen. Die Verbindungsfunktion
dieser Straße für Routen des Radverkehrs sind als gering einzuschätzen |
Die
Einbahnstraße wird nicht für den Radverkehr freigegeben. |
30 |
Sackgasse |
Die
Straße „Sackgasse“ ist als Verkehrsberuhigter Bereich (VZ 325) ausgewiesen.
Im Einfahrtsbereich zur Oststraße ist die Straße durch Einbauten
(Blumenkübel) verengt. Die Sichtbeziehung zur Oststraße ist eingeschränkt.
Das Teilstück zur Nordstraße bietet aufgrund vorhandener PKW-Stellplätze und
einer Konzesssionsfläche für eine anliegende Gastwirtschaft keine
ausreichende Begegnungsbreite. Eine Freigabe könnte nur bei Aufgabe der 5
PKW-Stellplätze und Abbau der Einbauten erfolgen. |
Die
Einbahnstraße wird nicht für den Radverkehr freigegeben. |
33 |
Am Barenbach |
Aufgrund der laufenden Kanalarbeiten in der
Straße konnte diese Straße nicht geprüft werden. |
Eine Bewertung erfolgt nach Fertigstellung der
Kanalbaumaßnahme |
34 |
Zollpost |
Das als Einbahnstraße ausgewiesene Teilstück der
Zollpost hat eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Allein aus
diesem Grund ist eine Freigabe nicht möglich. Für den Radverkehr hat dieses
Straßenteilstück keine Verbindungsbedeutung. |
Die Einbahnstraße wird nicht für den Radverkehr
freigegeben. |
37 |
Carl-Bosch-Straße |
Die Straße liegt in einer Tempo 30-Zone und
bietet eine ausreichende Begegnungsbreite bei geradem Verlauf, mit einer insgesamt
geringen Verkehrsbelastung. |
Die Einbahnstraße wird für den Radverkehr
freigegeben |