Betreff
Verkehrssituation am Kreisverkehr Westicker Str. / Germaniastraße und am kombinierten Geh- und Radweg Germaniastraße
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 23.11.2011
Vorlage
009/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, den Gehweg, der an den Seitenstreifen an der südlichen Seite der Westicker Straße angrenzt, für Radfahrer freizugeben. Ferner sollen die Querun­gen für die Radfahrer mit einer Beschilderung, wie sie am Kreisverkehr Lindenallee erfolgt ist, ausgestattet werden.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Radwegebenutzungspflicht für den östlich der Germania­straße gelegenen gemeinsamen Geh- und Radweg aufzuheben.

3.      Die Verkehrssituation im Hinblick auf die Einrichtung von Fußgängerüberwegen an allen Ästen des Kreisverkehrs Germaniastraße bleibt unverändert


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

Auf den beiliegenden Antrag der CDU-Fraktion vom 23.11.2011 wird verwiesen. Mit der Be­schlussvorlage der Verwaltung wurden die Positionen aus den Beschlussfassungspunkten der CDU-Fraktion aufgenommen.

Zu 1.

Begründung für den Antrag der CDU-Fraktion, die Erreichbarkeit des kombinierten Geh- und Radweges auf der östlichen Seite der Germaniastraße aus Richtung der Straße „Am Langen Kamp“ zu verbessern, ist, dass dieser für Radfahrer kaum zu erreichen sei.

Derzeit wird der Radfahrer, aus westlicher Richtung auf den Kreisverkehr zufahrend, auf der Fahrbahn geführt und muss in der südlichen Kreisverkehrsausfahrt nach links auf die Mittelinsel fahren, um auf den Radweg an der östlichen Seite der Germaniastraße zu gelangen.

Die Situation kann verbessert werden, indem der Gehweg, der sich an den Mehrzweckstreifen auf der südlichen Seite der Westicker Straße anschließt, für den Radverkehr bis zur Querung an der südlichen Seite freigegeben wird. Der Radfahrer hat so die Möglichkeit, über den ausrei­chend breiten Gehweg bis zur südlichen Querung des Kreisverkehrs zu gelangen und von dort den auf der östlichen Seite gelegenen Radweg sicher zu erreichen.

Entsprechend des Merkblattes über die Anlage von Kreisverkehren sind Radfahrer außerorts an den Überquerungsstellen aus Sicherheitsgründen dem Kraftfahrzeugverkehr vorfahrtsrechtlich unterzuordnen. Die Wartepflicht für Radfahrer wird ausgedrückt durch die Anordnung verklei­nerter Zeichen 205 StVO (Vorfahrt achten). Die Furten des Kreisverkehrs Westicker Straße / Germaniastraße, ausgenommen die Westliche, müssen daher noch mit der entsprechenden Beschilderung ausgestattet werden.

Zu 2.

Der Antrag auf Beschlussfassung, die Situation für Radfahrer am nördlichen Beginn/Ende durch eine eindeutige Fahrbahnmarkierung verbunden mit einer entsprechenden Beschilderung zu attraktivieren und zu klären, wurde seitens der Verwaltung und der Polizei geprüft. Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten (Straßenbreite: 4,50 m) und des Busverkehrs ist es ausgeschlos­sen, durch eine zusätzliche Markierung, evtl. in Form eines Schutzstreifens, die Querung für Radfahrer zu verbessern.

Im Vorgriff auf die für dieses Jahr geplante Radverkehrsschau wurde an  dieser Stelle geprüft, inwieweit die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht hier aufrecht erhalten werden kann. Entsprechend des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.11.2010 darf eine Radwe­genutzungspflicht nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 Straßenverkehrsordnung – StVO). Eine außerordentliche Gefah­renlage auf Grund besonderer örtlicher Verhältnisse läge bei mehrspurigem starken Rechtsab­biegeverkehr oder der Summierung mehrerer Faktoren, wie z. B. hohe Verkehrsdichte mit ho­hem Schwerlastanteil bei einer zulässigen Höchtsgeschwindigkeit über 50 km/h, sehr schmalen Fahrstreifen und Fahrbahnverschwenkungen vor.

Auf der Germaniastraße liegt eine außerordentliche Gefahrenlage auf Grund besonderer örtli­cher Verhältnisse nicht vor. Der fragliche Streckenabschnitt liegt in einer Tempo 30-Zone, in der kein sonderlich hohes Verkehrsaufkommen herrscht. Damit muss hier die Radwegebenutzungs­pflicht, hier angeordnet durch VZ 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) aufgehoben werden. Der Radfahrer wird dann, aus Ortslage Methler kommend, auf der Germaniastraße bis zur Que­rungshilfe des Kreisverkehrs geführt und wird nicht gezwungen, den linksseitigen Radweg zu nutzen.

Zu 3.

Die CDU-Fraktion begründet ihren Antrag auf Beschluss der Einrichtung von Zebrastreifen an allen Ästen des Kreisverkehrs mit der Zunahme der Fußgänger- und Radverkehre, die schon jetzt mit dem Bezug der altersgerechten Wohnungen im Bereich „Peter und Paul“ sowie der In­betriebnahme der Caritas-Einrichtung zu beobachten seien.

Tatsächliche Situation:

Der Kreisverkehr Westicker Straße / Germaniastraße befindet sich außerhalb geschlossener Ortschaft. Auf der östlichen Seite der Germaniastraße (Fahrtrichtung Methler-Dorf) befindet sich ein kombinierter Geh- und Radweg. Die fußläufige Querung der Germaniastraße kann mittels Querungshilfen erfolgen. Die Querung der Straße ist, auch wegen der Sichtbeziehungen zum fließenden Verkehr, unproblematisch.

Der südliche Ast der Germaniastraße, wie auch der östliche Ast der Westicker Straße, trägt eine Querungshilfe und hat eine ausreichend gesicherte Fahrbahnquerung, die wegen der einsehba­ren Fahrbeziehungen ebenfalls als unproblematisch eingeordnet werden kann.

Allein der westliche Ast der Westicker Straße ist mit einem Fußgängerüberweg, begleitet durch eine Blinkleuchte, ausgestattet. Hintergrund war, dass an dieser Stelle zu bestimmten Zeiten gebün­delte, fußläufige Querungen zu sichern waren. Nach den Richtlinien wäre ein derartiges Angebot aktuell nicht mehr umzusetzen. Überdies ist es gelebte Praxis, dass die Fußgänger – auch be­reits vor dem Bau des Kreisverkehrs – sich fast ausschließlich auf der westlichen Seite der Germaniastraße bewegten, wohl wegen der ebenfalls westlich liegenden Einrichtungen, wie z. B. KiTa, Bodelschwinghhaus und der entsprechenden Nahversorgung. Auch bei Kirmesveran­staltungen wird fußläufig der westliche Gehweg entlang der Germaniastraße genutzt.

Rechtliche Situation:

Im Hinblick auf die Einrichtung von Fußgängerüberwegen sind neben den VV zu § 26 StVO die entsprechenden Richtlinien (R-FGÜ 2001)  sowie das Merkblatt für die Anlage von Kreisverkeh­ren heranzuziehen.

Danach dürfen FGÜ grundsätzlich nur innerhalb geschlossener Ortschaften angelegt werden.

Allenfalls über  die Versetzung der Ortstafeln ließe sich die Einrichtung von FGÜ an diesem Kreisverkehr unter dem Vorbehalt realisieren, dass die Fahr- und Querungsbewegungen mit den entsprechenden Richtlinien vereinbar sind. Dies hätte zur Folge, dass die Straßenbaulast, so­fern der Kreis Unna als Träger zustimmen würde,  auf die Stadt Kamen übergehen würde, sowie die Unterhaltungskosten für diesen Streckenabschnitt.

Es ist darauf hinzuweisen, dass entsprechend der Richtlinien ein Fußgängerüberweg im Verlauf eines gemeinsamen Geh- und Radweges nicht angelegt werden darf; es sei denn, es wird eine separate Querungsmöglichkeit für Radfahrer geschaffen. Um eine solche Maßnahme umzuset­zen, müssten die Querungsstellen eine Mindestbreite von 4,50 aufweisen (mind. 3 m für die Markierung des FGÜ und mind. 1,50 m für die Radfahrer). Tatsächlich beträgt die Breite der Querungen jedoch nur 2,50 bis 3 m, so dass hier kostenintensive Umbauarbeiten an den Que­rungshilfen erforderlich wären.

Auf Grund der vorangegangenen Prüfungen ist die Verwaltung zu dem Schluss gekommen, dass die Markierung von Fußgängerüberwegen am Kreisverkehr Germaniastraße nicht zulässig ist und die bisherige Verkehrssituation bestehen bleiben soll.


Anlagen:

Antrag der CDU-Fraktion vom 23.11.2011

Beschilderungsplan Kreisverkehr Westicker Straße / Germaniastraße