hier: Mühlentorweg
Mit der
Novellierung der Verwaltungsvorschriften zur StVO im Jahr 2009 wurden zur Förderung
des Radverkehrs auch die Regelungen zur Fahrradstraße (Verkehrszeichen 244.1
und 244.2) geändert. Die Änderungen sind der Vorlage Nr. 006 / 2010 zu
entnehmen, die mit der Einladung zur Sitzung des Straßenverkehrsausschusses am
04.03.2010 den Mitgliedern des Straßenverkehrsausschusses übersandt wurde.
Auf Grundlage
dieser Regelungen soll der Mühlentorweg als Fahrradstraße ausgewiesen werden.
Hintergrund:
Im Zuge der
Umgestaltung der Seseke soll eine durchgehende Radwegeverbindung von Bönen über
Kamen bis nach Lünen entstehen, überwiegend auf den, die Seseke begleitenden,
neuen Wegen (Betriebswege des Lippeverbandes). Im Bereich Kamen Mitte,
zwischen Ostenalle und Eilater Weg, soll der zukünftige „Seseke-Weg“ auf
vorhandenen Rad- und Gehwegen verlaufen. In der ursprünglichen Planung des
Lippeverbandes war vorgesehen die Radroute von der Brücke Ostenallee entlang
des Sesekedamms bis zum Kreisverkehr Poststraße auf den vorhandenen Radwegen
zu führen. Diese Führung soll angesichts der zu erwartenden Radfahrerzahlen
auf dem „Seseke-Weg“ aufgrund der komplexen Querungssituationen im Bereich des
Kreisverkehrs Poststraße und des Knotens Sesekedamm/Ostenallee optimiert
werden. Die Verwaltung schlägt vor, den „Seseke-Weg“ von der Ostenallee bis zur
Partnerschaftsbrücke durch den Mühlentorweg zu führen. In diesem Zusammenhang
soll der Mühlentorweg als Fahrradstraße ausgewiesen werden, um insgesamt eine
durchgängige Führung des „Seseke-Weges“ auf Radverkehrsanlagen beizubehalten
sowie den Radfahren eine adäquate Nutzung zu ermöglichen.
Verkehrliche Situation:
Der Mühlentorweg
ist durch das VZ 250 für Fahrzeuge aller Art gesperrt. Über ein Zusatzzeichen
sind Anlieger und Radfahrer hiervon ausgenommen. Zusätzlich ist der
Mühlentorweg von der Einmündung Ostenallee aus mit dem VZ 255 „Verbot für Krafträder“
beschildert. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 50 km/h. Dies ist
aufgrund der verkehrlichen Situation der Straße nicht angemessen. Der
Mühlentorweg dient ausschließlich zur Erschließung der anliegenden
Wohnbebauung. Durchgangsverkehre sind nicht vorhanden, da diese über den Sesekedamm
verlaufen. Mit der Freigabe des „Seseke-Weges“ und der Beschilderung der Route
durch den Mühlentorweg ist mit einem deutlichen Zuwachs an Radfahrern in dieser
Straße zu rechen.
Mit der Einrichtung
einer Fahrradstraße ergibt sich eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
auf 30 km/h bzw. „mäßige Geschwindigkeit“. Die Anlieger - Kfz-Verkehre werden
weiterhin über ein Zusatzzeichen freigegeben sein. Die Parkmöglichkeiten
bleiben unverändert. Faktisch wird sich, neben der Reduzierung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit, an der Nutzung des Verkehrsraumes gegenüber dem
bisherigen Zustand nichts ändern; formal bekommt der Radverkehr jedoch einen
dominierenden Anspruch, mit der Möglichkeit die gesamte Breite des
Verkehrsraumes nutzen zu können. In Fahrradstraßen können Radfahrer nebeneinander
fahren, besonders wichtig auf Freizeitrouten wie dem neuen „Seseke-Weg“.
Verkehrliche
Gründe, die gegen die Einrichtung einer Fahrradstraße sprechen, sind nicht ersichtlich.
Vor der Einrichtung
der Fahrradstraße werden die Anwohner des Mühlentorweges über die verkehrlichen
Veränderungen informiert.
Die Einrichtung des
Mühlentorweges als Fahrradstraße dient der Förderung des Radverkehrs.