Betreff
Einrichtung einer Fahrradstraße
hier: Mühlentorweg
Vorlage
008/2012
Art
Mitteilungsvorlage

Mit der Novellierung der Verwaltungsvorschriften zur StVO im Jahr 2009 wurden zur Förderung des Radverkehrs auch die Regelungen zur Fahrradstraße (Verkehrszeichen 244.1 und 244.2) geändert. Die Änderungen sind der Vorlage Nr. 006 / 2010 zu entnehmen, die mit der Einladung zur Sitzung des Straßenverkehrsausschusses am 04.03.2010 den Mitgliedern des Straßen­ver­kehrsausschusses übersandt wurde.

Auf Grundlage dieser Regelungen soll der Mühlentorweg als Fahrradstraße ausgewiesen wer­den.

Hintergrund:

Im Zuge der Umgestaltung der Seseke soll eine durchgehende Radwegeverbindung von Bönen über Kamen bis nach Lünen entstehen, überwiegend auf den, die Seseke begleitenden, neuen We­gen (Betriebswege des Lippeverbandes). Im Bereich Kamen Mitte, zwischen Ostenalle und Eilater Weg, soll der zukünftige „Seseke-Weg“ auf vorhandenen Rad- und Gehwegen verlaufen. In der ursprünglichen Planung des Lippeverbandes war vorgesehen die Radroute von der Brücke Ostenallee entlang des Sesekedamms bis zum Kreisverkehr Poststraße auf den vor­han­denen Radwegen zu führen. Diese Führung soll angesichts der zu erwartenden Radfahrerzah­len auf dem „Seseke-Weg“ aufgrund der komplexen Querungssituationen im Bereich des Kreis­verkehrs Poststraße und des Knotens Sesekedamm/Ostenallee optimiert werden. Die Verwaltung schlägt vor, den „Seseke-Weg“ von der Ostenallee bis zur Partnerschaftsbrücke durch den Mühlentorweg zu führen. In diesem Zusammenhang soll der Mühlentorweg als Fahrradstraße ausgewiesen werden, um insgesamt eine durchgängige Füh­rung des „Seseke-Weges“ auf Radverkehrsanlagen beizubehalten sowie den Radfahren eine adä­quate Nutzung zu ermöglichen.

Verkehrliche Situation:

Der Mühlentorweg ist durch das VZ 250 für Fahrzeuge aller Art gesperrt. Über ein Zusatz­zeichen sind Anlieger und Radfahrer hiervon ausgenommen. Zusätzlich ist der Mühlentorweg von der Einmündung Ostenallee aus mit dem VZ 255 „Verbot für Krafträder“ beschildert. Die zu­lässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 50 km/h. Dies ist aufgrund der verkehrlichen Situation der Straße nicht angemessen. Der Mühlentorweg dient ausschließlich zur Erschließung der an­liegenden Wohnbebauung. Durchgangsverkehre sind nicht vorhanden, da diese über den Sese­ke­damm verlaufen. Mit der Freigabe des „Seseke-Weges“ und der Beschilderung der Route durch den Mühlentorweg ist mit einem deutlichen Zuwachs an Radfahrern in dieser Straße zu rechen.

Mit der Einrichtung einer Fahrradstraße ergibt sich eine Reduzierung der zulässigen Höchst­geschwindigkeit auf 30 km/h bzw. „mäßige Geschwindigkeit“. Die Anlieger - Kfz-Verkehre wer­den weiterhin über ein Zusatzzeichen freigegeben sein. Die Parkmöglichkeiten bleiben unverän­dert. Faktisch wird sich, neben der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, an der Nutzung des Verkehrsraumes gegenüber dem bisherigen Zustand nichts ändern; formal be­kommt der Radverkehr jedoch einen dominierenden Anspruch, mit der Möglichkeit die gesamte Breite des Verkehrsraumes nutzen zu können. In Fahrradstraßen können Radfahrer neben­ein­ander fahren, besonders wichtig auf Freizeitrouten wie dem neuen „Seseke-Weg“.

Verkehrliche Gründe, die gegen die Einrichtung einer Fahrradstraße sprechen, sind nicht er­sicht­lich.

Vor der Einrichtung der Fahrradstraße werden die Anwohner des Mühlentorweges über die ver­kehrlichen Veränderungen informiert.

Die Einrichtung des Mühlentorweges als Fahrradstraße dient der Förderung des Radverkehrs.