Betreff
Bebauungsplan Unna Nr. 61A „Massener Straße / Feldstraße / Anschluss B1“, 4. Flächennutzungsplanänderung im Bereich des Bebauungsplanes – Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4(1) BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB
hier: Stellungnahme der Stadt Kamen
Vorlage
004/2012
Art
Beschlussvorlage

Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666 ff), zu­letzt geändert durch Art. 1 G vom 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 271)

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss beschließt die Stellungnahme der Stadt Kamen für den Bebauungsplan Unna Nr. 61A „Massener Straße / Feldstraße / Anschluss B1“, 4. Flächennut­zungsplanänderung im Bereich des Bebauungsplanes im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4(1) BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB

 

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Einleitung:

 

Die Stadt Unna beabsichtigt mit der Aufstellung des o.a. Bebauungsplanes die planungsrechtli­chen Voraussetzungen für eine dauerhafte, städtebaulich verträgliche Entwicklung eines in Unna ansässigen Möbelhauses und die damit verbundene Anlage einer neuen Verkehrsanbin­dung zu schaffen.

Die Firma Zurbrüggen betreibt seit 1988 ihr Möbelhaus am Standort Feldstraße. Das Möbelhaus beabsichtigt eine Erweiterung der heutigen Verkaufsfläche von 43.000 m²  auf ca. 60.000 m². Die Erweiterung betrifft ausschließlich die Kernsortimente, eine Erweiterung der zentrenrele­vanten Randsortimente ist nicht vorgesehen. Der eigenständige Elektronikfachmarkt innerhalb des Möbelhauses mit 1.800 m² Verkaufsfläche soll ebenso über den Bebauungsplan planungs­rechtlich abgedeckt werden.

Am 28.05.2008 wurde der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes gefasst. Im Frühjahr 2010 wurden auf Grund der bestehenden Rechtslage gem. § 34 BauGB positive Bauvorbe­scheide für die Nutzungen erteilt. Die in diesem Zusammenhang durch die Stadt Unna einge­holten Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, des Einzelhandelsver­bandes Westfalen-Münsterland als auch des Regionalverbandes Ruhr waren durchweg positiv. Vor dem Hintergrund der mangelnden Steuerungsmöglichkeiten der großflächigen Einzelhan­delsunternehmen im Planbereich ist allerdings die Aufstellung des Bebauungsplanes erforder­lich. Der Bebauungsplan soll die Entwicklungen auf den Stand der erteilten Vorbescheide ein­grenzen und einfrieren. Zudem soll das vorhandene Straßensystem im Bereich des Möbelhau­ses leistungsfähiger umgebaut werden.

 

 

Inhalt des Bebauungsplanes:

 

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist eine Erweiterung der heutigen Verkaufs­fläche von 43.000 m² auf ca. 60.000 m² vorgesehen. Hierzu soll im Bebauungsplan ein Sonder­gebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel Möbel mit entsprechenden Ver­kaufsflächen- und Sortimentsbeschränkungen festgesetzt werden. Die Fläche des Sonderge­bietes erstreckt sich auf den bereich des heutigen Möbelhauses sowie auf den Bereich der auf­zugebenden nördlichen Verbindungsrampe zur B1. Des Weiteren wird nach Möglichkeiten zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Straßenverkehres gesucht.

 

Zukünftiger Flächenanteil der einzelnen Sortimente:

 

 

Kernsortiment 1 - Möbel, Möbelteile und Büromöbel

 

 

Bestand m² VK

B-Plan (neu) m² VK

Möbel aller Art

26.984

36.500

Büromöbel

6.030

8.000

Küchen

2.780

4.000

Garten- und Campingmöbel

329

500

Aktionsfläche Möbel

283

500

 

 

 

Gesamt

36.406

49.500

 

Kernsortiment 2 – Matratzen, Bettwaren, Leuchten, Heimtextilien, Bodenbeläge

 

 

Bestand m² VK

B-Plan (neu) m² VK

Haushaltstextilien, Bettwaren etc.

537

550

Korbwaren

71

200

elektr. Haushaltsgeräte - Großgeräte

0

0

Matratzen etc.

346

800

Leuchten

1.007

1.000

Teppiche, Bodenbeläge, etc.

1.806

2.000

 

 

 

Gesamt

3.767

4.550

 

 

Zentrenrelevantes Randsortiment

 

 

Bestand m² VK

B-Plan (neu) m² VK

Haushaltstext., Handtücher etc.

195

200

Töpfe, Geschirr etc.

701

700

keramische Erzeugnisse

847

850

elektr. Haushaltsgeräte – ohne Großgeräte

0

0

Bilder, Kunstgewerbe

695

700

Aktionsfläche

385

400

Geschenkverpackungen

44

50

Backshop, Blumen

46

50

 

 

 

Gesamt

2.913

2.950

 

Elektronikfachmarkt Berlet – elektrische Haushaltsgeräte

 

 

Bestand m² VK

B-Plan (neu) m² VK

elektrische Haushaltsgeräte

699

700

 

 

 

Gesamt

699

700

 

 

Zentrenrelevantes Randsortiment Berlet

 

 

Bestand m² VK

B-Plan (neu) m² VK

Unterhaltungselektronik, opti­sche Erzeugnisse, Computer, Telekommunika-tion

989

1.000

Aktionsartikel

150

150

 

 

 

Gesamt

1139

1.150

 

 

 

 

 

Auswirkungen des Vorhabens

 

Um die Auswirkungen des großflächigen Einzelhandelsvorhaben beurteilen zu können, hat die BBE Experts Unternehmensbeartung GmbH, Köln im Auftrag der Stadt Unna eine „Verträglich­keitsuntersuchung zur geplanten Erweiterung des Wohnzentrums Zurbrüggen in Unna“ erstellt.

In dieser wurde festgestellt, dass sich das Einzugsgebiet des Möbelzentrums im Wesentlichen auf die Kommunen des Kreises Unna, angrenzende Kommunen des Kreises Soest, des Hoch­sauerlandkreises, des Märkischen Kreises und des Ennepe-Ruhr-Kreises sowie auf die kreis­freien Städte Dortmund und Hamm bezieht. Im regionalen Einzelhandelskonzept (REHK) für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche ist der Standort bereits 2001 als einer von ins­gesamt sechs regionalen Möbelstandorten charakterisiert worden. In dem 2007 fortgeschrie­bene REHK wurde der Standort als regional bedeutsamer Ergänzungsstandort bestätigt.

Laut Gutachterbüro steht die Stadt Unna, als auch der Standort im Wettbewerb auch mit der Stadt Kamen und hier insbesondere mit dem Standort Kamen-Karrée (IKEA).

Da es sich bei dem untersuchten Bauvorhaben ausschließlich um eine nicht zentrenrelevante Erweiterung des Möbelhauses handelt, werden absatzwirtschaftliche Auswirkungen in erster Linie im Segment Möbel- und Einrichtungshäuser erwartet – in geringen Umfang auch für Fachmärkte mit Schwerpunkt im Teilsortiment eines Möbelhauses.

Wesentlich betroffen durch Umsatzverlagerungen sind laut Gutachter v.a. die regional bedeut­samen Ergänzungsstandorte Werl-Büderich (TURFLON), Witen-Brauckstraße (OSTERMANN) und das Kamen-Karrée (IKEA). Weiterhin werden die drei Dortmunder Sondergebietsstandorte Aplerbeck-Ost (ROLLER), Bornstraße (POCO) und InduPark (IKEA) betroffen sein. Für den Standort Kamen-Karrée wird eine Umsatzleistung von bisher ca. 80 Mio. € angenommen. Der Rückgang wird laut Prognose 2-3 Mio. € (3-4%) betragen.

 

 

Stellungnahme der Stadt Kamen

 

Grundsätzlich bestehen seitens der Stadt Kamen keine Bedenken gegen die o.a. Bauleitplan­verfahren. Der Standort des Möbelhauses Zurbrüggen an der Feldstraße in Unna wurde bereits 2001 im regionalen Einzelhandelskonzept (REHK) für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche als einer von insgesamt sechs regionalen Möbelstandorten charakterisiert. In dem 2007 fortgeschriebene REHK wurde der Standort als regional bedeutsamer Ergänzungsstandort bestätigt. Das schließt eine marktgerechte Anpassung des Möbelhauses und Erweiterung des Kernsortiments „Möbel“ ein, um auch zukünftig als konkurrenzfähiger Standort erhalten bleiben zu können. Eine Erweiterung des zentrenrelevanten Randsortiments soll nur im geringen Um­fang getätigt werden, bzw. gehe ich davon aus, dass sich die Erweiterung ausschließlich auf rechnerische Rundungsergebnisse bezieht.

Auf Grundlage der vorgelegten Begründung und Detailuntersuchungen kann die Stadt Kamen der anvisierten Erweiterung des Möbelhauses von bisher 43.000 m² auf zukünftig 60.000 m²  zustimmen. Es wird allerdings deutlich darauf hingewiesen, dass bei einer Erweiterung der zent­renrelevanten Randsortimente, über das bisherige Maß hinaus, die Zustimmung versagt wird. Ich bitte Sie, mich am weiteren Verfahren zu beteiligen.