Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen nimmt die Gebührenkalkulation für das Friedhofs- und Bestattungswesen zur Kenntnis. Eine Änderung der Gebührensätze für 2012 erfolgt nicht.
Sachverhalt und
Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Betriebsabrechnung für das Jahr 2010 (s. auch Mitteilungsvorlage Nr. 056/2011 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.7.2011) ergab für das Produkt 55.02.01 (Bestattungswesen) eine Kostenüberdeckung in Höhe von rd. 41 T€.
Einem Anstieg um ca. 30 T€ bei den Personal- und Sachkosten standen Gebührenmehreinnahmen in Höhe von rund 69 T€ gegenüber, da statt der in der Kalkulation berücksichtigten 263 Bestattungen tatsächlich 286 Beisetzungen auf den Kommunalfriedhöfen stattfanden. Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NRW sind Kostenüberdeckung am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 3 Jahre auszugleichen, also bis 2013.
Auf Grund eines notwendigen höheren Unterhaltungsaufwands in 2012 wird der Gebührenbedarf auf rd. 545 T € (rd. 20 T€ mehr als für 2011) geschätzt. Aus der Überdeckung des Jahres 2010 wird ein Betrag in Höhe von 20.116 € für 2012 vorgetragen, da diese Summe voraussichtlich ausreicht, um mit den aktuellen Gebührensätzen einen in Einnahme und Ausgabe ausgeglichenen Gebührenhaushalt 2012 zu erzielen.
Für das Jahr 2012 können die Gebührensätze also in unveränderter Höhe bestehen bleiben.
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung