Betreff
Kalkulation 2012 für die Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen
Vorlage
100/2011
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen nimmt die Gebührenkalkulation für das Friedhofs- und Bestattungs­wesen zur Kenntnis. Eine Änderung der Gebührensätze für 2012 erfolgt nicht.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Betriebsabrechnung für das Jahr 2010 (s. auch Mitteilungsvorlage Nr. 056/2011 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.7.2011) ergab für das Produkt 55.02.01 (Bestat­tungswesen) eine Kostenüberdeckung in Höhe von rd. 41 T€.

 

Einem Anstieg um ca. 30 T€ bei den Personal- und Sachkosten standen Gebührenmehrein­nahmen in Höhe von rund 69 T€ gegenüber, da statt der in der Kalkulation berücksichtigten 263 Bestattungen tatsächlich 286 Beisetzungen auf den Kommunalfriedhöfen stattfanden. Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NRW sind Kostenüberdeckung am Ende eines Kalkulationszeitraumes in­nerhalb der nächsten 3 Jahre auszugleichen, also bis 2013.

 

Auf Grund eines notwendigen höheren Unterhaltungsaufwands in 2012 wird der Gebührenbe­darf auf rd. 545 T € (rd. 20 T€ mehr als für 2011) geschätzt. Aus der Überdeckung des Jahres 2010 wird ein Betrag in Höhe von 20.116 € für 2012 vorgetragen, da diese Summe voraussicht­lich ausreicht, um mit den aktuellen Gebührensätzen einen in Einnahme und Ausgabe ausgegli­chenen Gebührenhaushalt 2012 zu erzielen.

 

Für das Jahr 2012 können die Gebührensätze also in unveränderter Höhe bestehen bleiben.

 

 

 


Anlagen:

 

Gebührenbedarfsberechnung