hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) BauGB in der derzeit gültigen Fassung:
1. über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung geäußerten Anregungen entsprechend der beigefügten Stellungnahmen der Verwaltung;
2. den Bebauungsplan Nr. 38 Ka-Me „Feuerwehr Methler“ gem. § 10 BauGB in der derzeit gültigen Fassung als Satzung.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen hat am 10.11.2009 beschlossen, den o.a. Bebauungsplan aufzustellen.
Die Bürgerinnen und Bürger sind gem. § 3 (1) BauGB am 21.01.2010 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, Alternativen sowie der in diesem Zusammenhang zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen und Auswirkungen in Kenntnis gesetzt worden.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB wurden im Zeitraum vom 05.02. – 29.06.2010 und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 2 (2) BauGB sowie § 4 (2) BauGB vom 18.04.2011 bis 20.05.2011 durchgeführt.
Am 11.04.2011 wurde im Amtsblatt 05/2011 der Stadt Kamen die öffentliche Auslegung des Planentwurfs ortsüblich bekannt gemacht.
Im Zuge der dargelegten Beteiligungsverfahrens sind einige Anregungen vorgebracht worden. Öffentliche und private Belange müssen untereinander sowie gegeneinander gerecht abgewogen werden. Die Verwaltung hat die vorgebrachten Anregungen und Bedenken sachlich und fachlich bewertet und vorgeprüft. Die Prüfergebnisse sind der Beschlussvorlage zusammen mit einem Abwägungs- und Beschlussvorschlag beigefügt.
Im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Dortmund-Unna-Hamm, ist die Fläche des Bebauungsplanes als Wohnsiedlungsbereich dargestellt.
Die geplanten Ausweisungen für das Plangebiet werden aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Kamen entwickelt.
Der Planbereich liegt außerhalb des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes Nr. 4 Kamen-Bönen des Kreises Unna.
Eingegangene
Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB in
Verbindung mit § 2 (2) BauGB sowie § 4 (2) BauGB
1. Bezirksregierung Arnsberg – Dez. 25
Keine Anregungen und Bedenken
Stellungnahme der Verwaltung
Keine Stellungnahme
2. Bezirksregierung Münster – Dez. 26
Keine Anregungen und
Bedenken
Stellungnahme der Verwaltung
Keine Stellungnahme
1. Deutsche
Telekom AG T-COM TI Niederlassung West
Belange sind nicht
betroffen.
Stellungnahme der Verwaltung
Keine Stellungnahme
4. Gelsenwasser AG
Keine Anregungen und
Bedenken
Stellungnahme der Verwaltung
Keine Stellungnahme
5. GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH
Keinen Anregungen
und Bedenken
Stellungnahme der Verwaltung
Keine Stellungnahme
6. Katholische Kirchengemeinde St. Marien
Kaiserau
Keine Anregungen und
Bedenken
Stellungnahme der Verwaltung
Keine Stellungnahme
7. Kreis Unna
-
Die
artenschutzrechtliche Prüfung gem. Handlungsempfehlung des Ministeriums für
Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010
„Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von
Vorhaben“ muss für den Kreis Unna nachvollzieh- und prüfbar dargestellt werden.
-
Ergänzend
ist als Hinweis aufzunehmen, dass Regen-
und Brauchwassernutzungsanlagen gem. § 13 (3) Trinkwasserverordnung beim
Kreisgesundheitsamt anzeigepflichtig sind.
-
Es soll
ein textlicher Hinweis zum Einbau von Recyclingbaustoffen etc. aufgenommen
werden.
Stellungnahme der Verwaltung
-
Der
Umweltbericht wurde um den Punkt 2.b „Auswirkungen auf artenschutzrechtliche Belange“
erweitert. Da artenschutzrechtliche Belange im Rahmen einer Vorprüfung nicht
festgestellt werden konnten und auf Grund der Kleinflächigkeit sowie der
bisherigen intensiven Nutzung des betroffenen Bereiches, wurde in Absprache
mit dem Kreis Unna FB 69, Natur und Umwelt auf eine weitere Prüfung seitens des
Kreises Unna verzichtet.
-
Hinweis
unter Punkt 7 wurde entsprechend ergänzt
-
Ein
entsprechender Hinweis ist bereits unter Punkt 4 dargestellt
8. Landesbetrieb Straßenbau
Nordrhein-Westfalen
Keine Anregungen und
Bedenken
Stellungnahme der Verwaltung
Keine Stellungnahme
9. Landesbetrieb Wald und Holz
Nordrhein-Westfalen
Keine Anregungen und
Bedenken
Stellungnahme der Verwaltung
Keine Stellungnahme
10. Landwirtschaftskammer
Nordrhein-Westfalen
Keine Anregungen und
Bedenken
Stellungnahme der Verwaltung
Keine Stellungnahme
11. Lippeverband
Keine Anregungen und
Bedenken
Stellungnahme der Verwaltung
Keine Stellungnahme
12. LWL-Archäologie für Westfalen
Keine Anregungen und
Bedenken. Hinweis auf Textpassage zu Behandlung von Bodenfunden bei Eingriffen
in den Untergrund.
Stellungnahme der Verwaltung
Textpassage ist
bereits nachrichtlich als Hinweis im Anhang des Bebauungsplanes integriert.
13. LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und
Baukultur in Westfalen
Keine Anregungen und
Bedenken
Stellungnahme der Verwaltung
Keine Stellungnahme
14. Minegas GmbH
Keine Anregungen und
Bedenken
Stellungnahme der Verwaltung
Keine Stellungnahme
15. PLEdoc GmbH
Keine Anregungen und
Bedenken
Stellungnahme der Verwaltung
Keine Stellungnahme
16. Regionalverband Ruhr
Keine Anregungen und
Bedenken
Stellungnahme der Verwaltung
Keine Stellungnahme
17. RWE Regionalzentrum
Recklinghausen Netzplanung
Bittet darum das
Infoblatt für Hochdruckleitungen der Thyssengas GmbH zu beachten
Stellungnahme der Verwaltung
Bebauungsplanrelevante
Aussagen des Infoblattes werden ergänzend als Hinweis aufgenommen
18. Stadt Hamm
Keine Anregungen und
Bedenken
Stellungnahme der Verwaltung
Keine Stellungnahme
19. Stadt Unna
Keine Anregungen und
Bedenken
Stellungnahme der Verwaltung
Keine Stellungnahme
20. Wehrbereichsverwaltung
West
Keine Anregungen und
Bedenken
Stellungnahme der Verwaltung
Keine Stellungnahme
21. Stadt Unna
Keine Anregungen und Bedenken
Stellungnahme der Verwaltung
Keine Stellungnahme