Beschlussvorschlag:
1.1
Die Ausschüsse des Rates der Stadt Kamen und der Rat nehmen den Schulentwicklungsplan (SEP) 2011 - 2016 zur Kenntnis.
1.2
Der vorgelegte SEP bildet die Grundlage weiterer schulpolitischer Planungen.
1.3
Einzelne Entwicklungen in den Schulformen sind zu gegebener Zeit vorzutragen und parlamentarisch zu entscheiden.
1.4
Der Schulraum an den städt. Schulstandorten ist weiterhin vorzuhalten, um auf zukünftige kommunal- und/oder landespolitische Entwicklungen reagieren zu können. Die Entwicklung in der Offenen Ganztagsgrundschule ist zu beobachten.
2.1
Auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung wird die maximale Zügigkeit der Grundschulen ab dem Schuljahr 2011/12 in Korrektur des Beschlusses des Rates vom 26.04.2007 wie folgt festgelegt:
Friedrich Ebert Schule |
3-zügig |
Diesterwegschule |
3-zügig |
Eichendorffschule |
2-zügig |
Jahnschule |
2-zügig |
Astrid-Lindgren-Schule |
3-zügig |
Südschule mit kath. Bekenntnisstandort |
3-zügig |
2.2
Die Verwaltung wird ermächtigt, in begründeten Einzelfällen an der Friedrich-Ebert-Schule und an der Jahnschule einen weiteren Zug zuzulassen.
2.3
Wenn nach dem geltenden Schulrecht (unter Berücksichtigung des Klassenfrequenzrichtwertes und unter Ausschöpfung der maximalen Bandbreite) im Schulverbund Kamen-Heeren-Werve die 3-Zügigkeit nicht erreicht wird, sind die zwei zu erwartenden Eingangsklassen an der Stammschule zu beschulen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Grundlage für die Schulentwicklungsplanung bildet § 80 Schulgesetz für das Land NRW (SchulG). Danach sind Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände, soweit sie nach § 78 Schulträgeraufgaben zu erfüllen haben, verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebotes in allen Landesteilen für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben.
Die Schullandschaft der Stadt Kamen wurde zuletzt durch ein externes Gutachten im Jahr 2005 beschrieben. Die Vorstellung und Beschlussfassung erfolgten in der Sitzung des Rates der Stadt Kamen am 30.06.2005.
Die in den Prognosen des aktuell vorgelegten Schulentwicklungsplanes enthaltenen Zahlen basieren auf den aktuellen Einwohnermeldedaten nach dem Stand der Einwohnermeldedatei von Februar 2011. Daraus ergeben sich die künftigen Schulanfängerzahlen bis zum Schuljahr 2016/17. Dabei ist die Zahl der hier gemeldeten Kinder ausschlaggebend.
Mitwirkungen und Beteiligungen:
Den benachbarten Schulträgern wurde gem. § 80 SchulG am 12.07.2011 ein Entwurf des Schulentwicklungsplanes zur Information und möglichen Stellungnahme zugesandt. Die Städte Bergkamen, Lünen und Unna haben mitgeteilt, dass sie keine Anregungen oder Bedenken haben. Weitere Stellungnahmen sind nicht eingegangen.
Am 12. Juli 2011 erfolgte ebenfalls die Beteiligung der Bezirksregierung Arnsberg und des Schulamtes für den Kreis Unna als Schulaufsichtsbehörden. Bedenken wurden nicht vorgetragen.
Den Kamener Schulen wurde der Entwurf des Schulentwicklungsplans gem. § 76 Nr. 2 SchulG am 11. Juli 2011 zur Mitwirkung übergeben. Die Schulen hatten Gelegenheit, bis zum letzten Schultag vor den Sommerferien am 22.07.2011 eine Stellungnahme abzugeben.
Bis zum Ferienbeginn wurden Stellungnahmen der Schulleitungen der Diesterwegschule und der Käthe-Kollwitz-Schule vorgelegt, die teilweise mit den für den Schulentwicklungsplan relevanten Inhalten eingearbeitet wurden. (Siehe V. Sonderpädagogische Förderung, Pkt. 2 Käthe-Kollwitz-Schule). Mit Blick auf die Stellungnahme der Diesterwegschule wird auf
Seite 3 (kursiver Text) dieser
Vorlage verwiesen.
Gem. § 80 Abs. 1 SchulG sind Schulentwicklungsplanung und Jugendhilfeplanung aufeinander abzustimmen.
Der vorgelegte Schulentwicklungsplan ist mit den Daten der Jugendhilfeplanung (Kindergartenbedarfsplanung, komm. Kinder- und Jugendförderplan) abgestimmt.
Nach den im SEP dargestellten Zahlen wird sich die Schullandschaft in Kamen nicht gravierend verändern. Alle Schulformen bleiben wie bisher erhalten.
Am 19.07.2011 wurden gemeinsame Leitlinien für einen schulpolitischen Konsens für Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Statt der bisher favorisierten Schulformen Gemeinschafts- bzw. Verbundschule wird nun die Sekundarschule eingeführt.
Sie unterscheidet sich von der Gemeinschaftsschule dadurch – um hier einen Teil der Eckpunkte zu nennen - , dass sie stets ohne Oberstufe geführt wird. Der Bildungsgang zum Abitur wird durch eine verbindliche Kooperation mit einer gymnasialen Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs gesichert.
In der zu errichtenden Sekundarschule werden in der Regel verschiedene Schulformen zusammengeführt, wenn hierfür vor Ort ein Bedürfnis entsteht.
Das Land wird nun einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung in den Landtag einbringen. Seitens des Städte- und Gemeindebundes wird die Einbringung bis Mitte September erwartet.
Für die Kamener Schullandschaft werden aktuell keine Auswirkungen gesehen. Die durch die Leitlinien gegebenen Möglichkeiten sind in der zukünftigen Schulentwicklungsplanung zu analysieren und gegebenenfalls umzusetzen.
Ergebnisse der im SEP
entwickelten Zahlen:
In Kamen-Mitte
ergeben sich Verschiebungen durch die Auflösung der Glückaufschule. Es wird
eine Korrektur der Zügigkeit an der Diesterwegschule auf generell 3-zügig
vorgeschlagen.
Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 26.04.2007 die max. Zügigkeit der Kamener Grundschulen ab dem Schuljahr 2008/09 festgelegt.
Die Zügigkeit der Diesterwegschule wurde 2-zügig beschlossen. Die Verwaltung wurde gleichzeitig ermächtigt, in begründeten Einzelfällen u.a. an der Diesterwegschule einen weiteren Zug zuzulassen. Damit kann die Diesterwegschule max. 90 Kinder aufnehmen.
In der nachfolgenden auszugsweise abgedruckten Stellungnahme
wird die Bitte formuliert, die Zügigkeit der
Schule auf 3 plus 1 in der Schuleingangsphase festzulegen, um bei der Einschulung
von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf kleinere Klassen bilden zu
können.
„Bei der Festlegung der Zügigkeit der Schulen im Primarbereich bitten wir
zu bedenken, dass durch den Auftrag der Landesregierung zur Umsetzung der
Inklusion, Klassengrößen bis zu 22 Kindern sinnvoll sind.
Es
wäre daher wünschenswert, jeder Schule zu ermöglichen, die Zügigkeit in der
Schuleingangsphase zu verändern, wenn, nach Elternwunsch, mehrere Kinder mit
sonderpädagogischem Förderbedarf eingeschult werden.“
Die Festlegung der
Zügigkeit 3 plus 1 würde aber bedeuten, dass in Einzelfällen mehr als 90
Kinder, nämlich max. 120, eingeschult werden dürften. Das Raumangebot der
Diesterweg-schule ermöglicht jedoch lediglich eine 3-Zügigkeit.
Auf die Auswirkung
der „Inklusion“ ist bei Vorliegen der gesetzlichen Rahmenbedingungen natürlich
zeitnah zu reagieren. Zurzeit ist die Organisation der Schuleingangsphase
schulintern, evtl. in Absprache mit der Schulaufsicht im Rahmen der
vorhandenen Raumkapazität zu regeln.
In Südkamen
lässt die Entwicklung ab 2012 an der Stammschule eine überwiegende 1-Zügigkeit
erwarten.
Die Entwicklung des
Teilstandortes ist wegen der Schulart „Bekenntnisschule“ schwer zu prognostizieren.
Das Wahlverhalten der Eltern in den Schuljahren 2002/03 bis 2011/12 lässt
jedoch regelmäßig eine 1-Zügigkeit vermuten.
Im Ortsteil Methler
ist in den prognostizierten Jahren eine 3 bis 4-Zügigkeit zu erkennen. Derzeit
ist die Bildung von max. 4 Klassen und in begründeten Einzelfällen an der Jahnschule
eine weitere Klasse möglich.
Aufgrund der rückläufigen Schülerzahlen in Heeren-Werve gibt es keine verlässliche Perspektive für die Erhaltung des Teilstandortes. Mit Blick auf die zu erwartende 2-Zügigkeit im Schuljahr 2012/13 wird die Beschulung der zwei zu erwartenden Eingangsklassen nach Abstimmung mit dem Schulamt für den Kreis Unna und der Schulleitung aus pädagogischer und schulorganisatorischer Sicht an der Stammschule erfolgen.
Die Stadt Kamen wird
die durch das 4. Schulrechtsänderungsgesetz vom 22.12.2010 eröffnete
Möglichkeit, Schuleinzugsbereiche bilden zu können, nicht wahrnehmen.
Die Steuerung über
den Beschluss der Zügigkeit wird als ausreichende Alternative gesehen.
Es wird am
vorhandenen städt. Schulraum festgehalten. Der Teilstandort in Heeren-Werve
wird nur noch temporär angeboten, weil die Schülerzahlen bereits im Schuljahr
2012/2013 und in den Schuljahren 2014/2015 ff. in zwei Zügen beschult werden
können, die an der Stammschule Aufnahme finden werden.
Die im
Schulentwicklungsplan prognostizierten Schülerzahlen beziehen sich auf die
schon geborenen Kinder. Die aktuelle Bebauung und die Planung von
Wohnbaubereichen lässt eine gravierende Veränderung der Schülerzahlen in den
nächsten Jahren nicht erwarten.
Bei der Hauptschule ist eine 1- bis 2-Zügigkeit überwiegend gesichert.
Zusätzlich zur Schülerzahl in der Eingangsklasse wechseln regelmäßig Schüler aus der Orientierungsstufe anderer Schulformen in den 7. Jahrgang der Hauptschule. (Schulformwechsler nach der Orientierungsstufe)
Die Entwicklung an der Realschule lässt eine 3-Zügigkeit erwarten.
Die Entwicklung am Gymnasium lässt die Prognose einer 4-Zügigkeit und die an der Gesamtschule einer 6-Zügigkeit zu.
Die im SEP prognostizierten Zahlen basieren auf der Zahl der Übergänger in den 5. Jahrgang. Tatsächlich hat die Gesamtschule in den vergangenen Schuljahren aufgrund der Aufnahmekapazität (Zügigkeit 6-zügig) teilweise bis zu 20 SchülerInnen abweisen müssen. Vorausgesetzt, dass sich der Elternwille auch in den Jahren der sinkenden Schülerzahlen entsprechend der Planungsdaten verhält, wird auch in den späteren Schuljahren eine 6-Zügigkeit erwartet.
Die Prognose der Übergänger in die Sekundarstufe II lässt in der Schulform des Gymnasiums keine großen Veränderungen erkennen. Für die Gesamtschule werden die Prognosewerte für 2011/2012 inzwischen von der Realität eingeholt. Tatsächlich startet die Einführungsphase der Gesamtschule im 11. Jahrgang mit 98 SchülerInnen.
Wie aus der Bewertung des Schulraumbestandes und Schulraumbedarfes der
einzelnen Schulstandorte ersichtlich, sind aus Nutzungsansprüchen keine
baulichen Maßnahmen erforderlich.
Die innerhalb der
Gebäude weiterhin vorzunehmenden punktuellen baulichen Unterhaltungen und
Fachraumausstattungen bleiben davon unbeschadet und sind zu den jeweiligen
Haushaltsjahren unter Berücksichtigung der kommunalen Finanzen einzutragen.
Energetische Optimierungen sind im Rahmen der
jährlichen Fortschreibung der haushaltsrechtlichen Volumina zu erörtern.
Maßnahmebedarfe in
den Schulgebäuden aufgrund der weiteren Entwicklung der Offenen Ganztagsschule
sowie der künftigen inklusiven Bildung sind derzeit noch nicht absehbar. Abzuwarten
bleibt auch, ob sich aus einer seit langem auf Landesebene diskutierten Aktualisierung
und Überarbeitung der Grundsätze
für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und
Förderschulen abweichende Entwicklungen und Handlungsbedarfe ergeben.
Als Antwort auf
die sinkenden Schülerzahlen in der Primarstufe wurde bereits durch Beschluss
des Rates vom 17.12.2009 die Auflösung der Glückaufschule beschlossen.
Der Schulraum an
den verbleibenden städt. Schulstandorten ist weiterhin vorzuhalten, um für
zukünftige kommunal- und landespolitische Entwicklungen wie die Einrichtung von
Gemeinschaftsschulen/Sekundarschulen und die Weiterentwicklung der inklusiven
Bildung gerüstet zu sein.
Die inklusive
Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung hat durch die in Kraft
getretene „Behindertenrechtskonvention“ einen hohen Stellenwert eingenommen.
Eine Ausweitung des Gemeinsamen Unterrichts und die Zunahme der Errichtung
Integrativer Lerngruppen in der Sekundarstufe I sind dabei ein wichtiger
Schritt auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem wie es die
Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen fordert. Die Auswirkungen
auf Raumbedarfe und Klassengrößen sind noch nicht einschätzbar und bleiben
somit abzuwarten.
Insofern wird die
Vorhaltung einzelner Raumüberhänge an den Schulstandorten auch weiterhin in
Kauf genommen aber auch, um den Schulen erweiterte pädagogische
Handlungsoptionen zu eröffnen. Hierbei ist auch berücksichtigt, dass die
Aufgabe einzelner Räume zu keiner nennenswerten Verringerung des
Bewirtschaftungsaufwandes führt.