Betreff
Bau einer Salzlagerhalle
hier: Genehmigung einer nachweisbar rentierlichen Investition
Vorlage
057/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Ersatzbeschaffung der ursprünglich für 2011 vorgesehenen Straßenreinigungs- und Kehrmaschine (Dringlichkeitsliste A - lfd. Nr. 4) wird auf das Jahr 2012 verschoben. Stattdessen wird der Bau einer Salzlagerhalle auf dem Gelände der Servicebetriebe als rentierliche Investition (Dringlichkeitsliste A – lfd. Nr. 4) beschlossen.

 


Sachverhalt und Begründung:

 

 

Die Stadt Kamen verfügt über ein Salzsilo mit einem Fassungsvermögen von 150 cbm bzw. 180 t.

Der Verbrauch an Salz im Winter ist sehr witterungsabhängig. Ist der Einsatz von Taumitteln auf Grund der Witterungslage erforderlich, schwankt der Verbrauch je Einsatz zwischen 10 Tonnen und 40 Tonnen für das Stadtgebiet.

 

Grundsätzlich werden mit den Salzlieferanten Verträge geschlossen, die eine Nachlieferung innerhalb von 48 Stunden bzw. 72 Stunden an Wochenenden oder Feiertagen garantieren, so dass bei rechtzeitiger Bestellung immer ein ausreichender Salzvorrat im Salzsilo vorhanden sein müsste.

 

Die Erfahrungen der letzten beiden Winter haben gezeigt, dass von den Salzlieferanten diese Verträge nicht eingehalten werden können. Erfasst der Winter große Gebiete des Landes, ist eine Auslieferung an alle Vertragspartner in diesen kurzen Zeiträumen nicht mehr möglich. Darüber hinaus muss festgestellt werden, dass die Autobahnmeistereien und die Straßenmeistereien der Länder bevorzugt beliefert werden. Es kommt so zu Situationen, dass über Wochen keine Salzlieferungen die Stadt Kamen erreichen.

 

Diesen Erkenntnissen folgt der Handlungsbedarf, in Kamen Kapazitäten vorzuhalten, die auch bei Nichtbelieferung dazu führen, dass ausreichend Salz vorhanden ist, um im Stadtgebiet den notwendigen Winterdienst bei entsprechenden Witterungslagen sicherzustellen.

 

In den letzten beiden Wintern lag der Salzverbrauch bei jeweils ca. 600 t .

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass auf dem Gelände der Servicebetriebe in unmittelbarer Nähe zum Salzsilo eine Salzhalle errichtet wird, die die Abmessungen von ca. 12 m Breite und ca. 15 m Länge und einer Höhe von 10 m. hat. Eine solche Halle bietet Lagermöglichkeiten für ca. 750 t Salz.

 

Andere Angebote einer externen Salzbevorratung (z.B. Straßen NRW) setzen voraus, dass bei einer Belieferung ebenfalls ausreichende Lagerkapazitäten vor Ort vorhanden sind. Insbesondere im strengen Winter müssen hier aber alle Fahrzeuge in einer Halle unter gebracht werden, so dass die Hallen für eine - auch kurzfristige Lagerung-  entfallen.

 

Zur Finanzierung wird vorgeschlagen, die für dieses Jahr in der Dringlichkeitsliste A lfd. Nr. 4 vorgesehenen Mittel für den Erwerb einer Straßenreinigungsmaschine in Höhe von 140.000 € zu verwenden. Die Ersatzbeschaffung der Straßenreinigungsmaschine kann auf Grund des technischen Zustands noch um 1 Jahr auf das Jahr 2012 geschoben werden. Die Verfahrensweise ist mit der Finanzaufsicht beim Kreis Unna abgestimmt.

 

Im Rahmen der Gebührenkalkulation und Betriebsabrechnung werden die Investitionen für den Bau der Salzlagerhalle und die erstmalige Befüllung mit Streusalz berücksichtigt (Lagerfähigkeit von Streusalz = 5 Jahre; Nutzungsdauer Lagerhalle = 30 Jahre). Eine zusätzliche Belastung des Gebührenbedarfs in Höhe von ca. 3 % wird angenommen. Der Unterhaltungsaufwand für die Halle hat nur unwesentliche Auswirkungen auf den Gebührenbedarf.