Betreff
Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Kamen für den Planungszeitraum der Jahre 2011 bis 2014
hier: Parkraumbewirtschaftung
Vorlage
050/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Aufhebung der HSK-Maßnahme 50 – Parkraumbewirtschaftung gemäß Haushaltssicherungskonzept 2011.

 

  1. Eine Bewirtschaftung des Parkraums durch Gebühren wird in Kamen mittelfristig nicht eingeführt.

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Der Rat hat mit dem Haushaltssicherungskonzept 2010 erstmalig die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung durch Gebühren ab dem Haushaltsjahr 2012 beschlossen, um so Konsolidierungspotenziale zu erschließen. Wegen der umfänglichen Analyse und der Beteiligung Externer an den konzeptionellen Eckpunkten sowie der parlamentarischen und technischen Vorläufe, wurde mit dem Haushaltssicherungskonzept 2011 (BV 115/2010) die mögliche Einführung für Mitte 2012 avisiert.

Daraufhin hat ein verwaltungsinterner Arbeitskreis die notwendigen detaillierten Untersuchungen und Analysen durchgeführt und die Ergebnisse in einer gemeinsamen Sitzung der zuständigen Fachausschüsse vorgestellt und erläutert.

 

In dieser gemeinsamen Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses, des Straßenverkehrsausschusses und des Wirtschaftsausschusses der Stadt Kamen am 21.06.2011 erfolgte durch die Verwaltung eine umfassende Information und Darstellung zur Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahme „Parkraumbewirtschaftung“. Seitens der Verwaltung wurde in der Sitzung anhand einer Präsentation der Abwägungsprozess dargelegt, der zur Unterbreitung des o. g. Beschlussvorschlages der Verwaltung führte. Einzelheiten sind der Präsentation zur v. g. Sitzung zu entnehmen. Diese wurde in der Sitzung in Papierform verteilt, ist jedoch auch über das Ratsinformationssystem verfügbar.

 

Zusammenfassend stellt die Verwaltung  fest:

 

  1. Der fiskalische Erlös erreicht nach allen szenarischen Betrachtungen bei weitem nicht die kalkulierten Beträge im HSK.
  2. Die Verkehrslenkungsfunktion durch Gebühren in der Kamener Innenstadt ist nach den erfolgten Untersuchungen nicht erforderlich.
  3. Der Aufwand und die absehbaren Betroffenheiten der Menschen im Kernbereich stehen nicht in einem ausgewogenen Verhältnis zum Ertrag.
  4. Eine Verbesserung ökologischer Belange – z.B. die Förderung des Radverkehrs – ist auch ohne Gebührenbewirtschaftung erreichbar und wird angestrebt.
  5. Die Belange des Innenstadthandels und –gewerbes werden durch Parkgebühren weiter belastet (IHK-Gespräche, EHW) (=Lebendige Innenstadt).
  6. Gängelungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie von Anwohnerinnen und Anwohnern wären unverhältnismäßig zwangsläufige Folge.

 

Nach den zwischenzeitlich erfolgten fraktionsinternen Abwägungen wird der Rat nun um Beratung und Beschlussfassung gebeten.

 


Anlagen: