Betreff
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergkamen
hier: Stellungnahme der Stadt Kamen im Rahmen der "Öffentlichen Auslegung"
gem. § 3 (2) sowie 4 (2) BauGB
Vorlage
032/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und billigt die Stellungnahme der Stadt Kamen im Rahmen der „Öffentlichen Auslegung“ gem. § 3 (2) sowie 4 (2) BauGB

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Stadt Bergkamen hat im Zeitraum vom 08.03.-08.04.2011 die „Öffentliche Auslegung“ gem. § 3 (2) sowie 4 (2) BauGB durchgeführt. Zur Beteiligung des Planungs- und Umweltausschusses der Stadt Kamen wurde eine Fristverlängerung bis zum 23.05.2011 gewährt.

 

Bereits im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1 und2) BauGB hat die Stadt Kamen am 08.10.2010 eine Stellungnahme vorbehaltlich einer parlamentarischen Zustimmung an die Stadt Bergkamen versandt. Die Stellungnahme wurde mit Beschluss des Planung- und Umweltausschusses der Stadt Kamen vom 16.12.2010 gebilligt.

 

Folgende Stellungnahme wird seitens der Verwaltung zur „Öffentlichen Auslegung“ gem. § 3 (2) sowie 4 (2) BauGB des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergkamen vorgeschlagen:

 

„Wie bereits im Rahmen des Verfahrens zur Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1 und 2) BauGB erläutert, bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die Neuaufstellung des Flä­chennutzungsplanes der Stadt Bergkamen und den vorgelegten Planentwurf.

 

Allerdings ist im Gegensatz zu vorherigen Beteiligungsschritten im nord-östlichen Gemeindege­biet der Stadt Bergkamen eine Freizeiteinrichtung Evolutionspark / Dinopark dargestellt, die von einer Fläche für Freizeit und Erholung überlagert wird. Diese neu hinzu gekommene Freizeitein­richtung wird bei Realisierung ein Projekt mit überregionalem Charakter und zusätzliche Ver­kehrsströme auslösen. Als unmittelbar betroffene Nachbargemeinde fordert die Stadt Kamen eine gutachterliche Bewertung der entstehenden Verkehre und deren Auswirkungen auf das Gemeindegebiet der Stadt Kamen.

 

Die Darstellungen im Bereich des Ostfeldes entsprechen auch weiterhin nicht den mit der Stadt Kamen abgestimmten Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. WD 116 „Logistikpark A2“. Da­her regt die Stadt Kamen erneut an, auch im Flächennutzungsplan für diesen Bereich die Darstellung Son­derbaufläche „Logistik“ vorzusehen. Darüber hinaus ist im Bebauungsplan im östlichen Bereich zum Schutz der angrenzenden Kamener Wohngebiete ein Lärmschutzwall dargestellt. Im Flä­chennutzungsplanentwurf besitzt diese Fläche lediglich die Signatur „Grünfläche“. Die Stadt Kamen regt da­her auch hier an, eine Darstellungsform im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 6 BauGB „Fläche für Nut­zungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkun­gen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes“ zu wählen.“