Beschlussvorschlag:
Den förderungswürdigen Kulturträgern wird für das Jahr 2011 ein Zuschuss in
Höhe von je 150,00 € gewährt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Den als förderungswürdig anerkannten Kulturträgern (Chören, Chorgemeinschaften, Instrumentalgruppen, Konzertgemeinschaften) wurde im Vorjahre an anteiliger Sockelbetrag von 150,00 € gewährt. Auch in diesem Jahr soll diesen Kulturträgern wieder dieser Zuschuss gewährt werden.
Als förderungswürdig gelten:
01 Heerener Frauenchor
02 MGV Einigkeit Kamen
03 Kamener Männerchor
04 Singekreis Kamen-Heeren
05 MC Quartett-Verein Frohsinn Kamen-Heeren
06 MGV Cäcilia Kaiserau
07 MGV Niegedacht Breiten
08 MCH 1875 Wasserkurl
09 Frauenchor Einigkeit Kamen
10 Mandolinen- u. Gitarrenvereinigung Kamen-Heeren 1924 e.V.
11 Blasorchester St. Marien Kaiserau
12 Blasorchester Musikfreunde Westfalen-Echo 1985 e.V.
13 Ma-Ko-Ge Kaiserau
14 MGV Sängerbund 1858 Kamen
15 MGV Sangesfreunde Kamen
16 Shanty-Chor der MK Kamen
17 MGV Teutonia Kamen