Betreff
Zuschussgewährung an Kamener Kulturträger (Sockelbetrag) 2011
Vorlage
021/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Den förderungswürdigen Kulturträgern wird für das Jahr 2011 ein Zuschuss in

Höhe von je 150,00 € gewährt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Den als förderungswürdig anerkannten Kulturträgern (Chören, Chorgemeinschaften, Instru­mentalgruppen, Konzertgemeinschaften) wurde im Vorjahre an anteiliger Sockelbetrag von 150,00 € gewährt. Auch in diesem Jahr soll diesen Kulturträgern wieder dieser Zuschuss ge­währt werden.

 

Als förderungswürdig gelten:

 

01   Heerener Frauenchor

02   MGV Einigkeit Kamen

03   Kamener Männerchor

04   Singekreis Kamen-Heeren

05   MC Quartett-Verein Frohsinn Kamen-Heeren

06   MGV Cäcilia Kaiserau

07   MGV Niegedacht Breiten

08   MCH 1875 Wasserkurl

09   Frauenchor Einigkeit Kamen

10   Mandolinen- u. Gitarrenvereinigung Kamen-Heeren 1924 e.V.

11   Blasorchester St. Marien Kaiserau

12   Blasorchester Musikfreunde Westfalen-Echo 1985 e.V.

13   Ma-Ko-Ge Kaiserau

14   MGV Sängerbund 1858 Kamen

15   MGV Sangesfreunde Kamen

16   Shanty-Chor der MK Kamen

17   MGV Teutonia Kamen