Betreff
Familienhebammen - Teil der frühen Hilfen des Fachbereiches Jugend, Schule und Sport
Vorlage
018/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Kamen nimmt zur Kenntnis, dass die Fami­lienhebammen eine eigene ambulante Maßnahme der präventiven Gesundheitsfür­sorge mit einem psychosozialen Beratungsansatz darstellen.
  2. Die Familienhebammen sind insofern personell dem Kreisgesundheitsamt als Fachbe­hörde (Fachaufsicht) unterstellt.
  3. Der Fachbereich Jugend, Schule und Sport ( der Allgemeine Soziale Dienst ) setzt als Fall­verantwortlicher auch die Familienhebamme als eine von möglichen notwendigen Maßnahmen im Ergebnis von fallbezogenen Hilfeplanfestlegungen ein.
  4. Der Fachbereich Jugend, Schule und Sport kooperiert im Einzelfall mit dem Kreisgesund­heitsamt auf der Grundlage einer medizinischen und pädagogischen Kon­zeption.
  5. Der Jugendhilfeausschuss begrüßt das Angebot des Kreises Unna und regt gegenüber dem Kreis Unna die Fortsetzung des Angebotes der Familienhebammen -und nach Evaluation und Analyse- ggfls. eine personelle Erweiterung an. 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Dem Rat der Stadt Kamen ist zu seiner Sitzung am 30.11.2010 ein Sachantrag der FDP Frak­tion zur Einrichtung einer halben Stelle für eine Familienhebamme vorgelegt worden.

In den Redebeiträgen mehrerer Ratsmitglieder aus verschiedenen Fraktionen wurde ge­wünscht, eine fachausschussliche Befassung im Jugendhilfeausschuss zu organisieren.

Die FDP Fraktion hat vor diesem Hintergrund ihren Antrag zunächst zurückgezogen. Mit ei­ner thematischen Befassung im Jugendhilfeausschuss erklärte sich der Rat einverstanden. Es wurde überdies angeregt, den Dezernenten für Gesundheit und Jugendhilfe des Kreises zu der Sitzung des Jugendhilfeausschusses einzuladen.

Der zuständige Dezernent, Herr Norbert Hahn, wird an der Sitzung teilnehmen (s.a.TO).

Die Verwaltung hat den Sachantrag der FDP und einen Auszug der Niederschrift aus der Sit­zung des Rates vom 30.11.2010 zu diesem Beratungspunkt zur Information der weiteren stimm­berechtigten Mitglieder und der beratenden Mitglieder beigefügt. (Anlage 1 und 2)

 

Familienhebammen sind staatliche examinierte Hebammen mit einer Zusatzqualifikation, deren Tätigkeit die Gesunderhaltung von Mutter und Kind fördert. Dabei liegt der Schwer­punkt der Arbeit in der psychosozialen, medizinischen Beratung und Betreuung von Risiko­gruppen und der aufsuchenden Tätigkeit und interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Berufsgruppen.

Familienhebammen betreuen schwangere Frauen, Mütter und ihre Kinder bis zum vollende­ten ersten Lebensjahr, die gesundheitlichen, medizinisch-sozialen oder psychosozialen Risi­ken ausge­setzt sind.

 

Typische Klienten und Problemkonstellationen bei Betreuungsbeginn sind z.B. Alkohol- und Drogenabhängige, Alleinerziehende, AusländerInnen, Behinderte (geistig, körperlich), chro­nisch Kranke und Frühgeborene.

 

Die Betreuung findet regelmäßig im vertrauten häuslichen Bereich (Hausbesuche) statt.

(vgl. Sitzungsvorlage Nr. 064/08 des Kreises Unna Familienhebammen – Aufbau eines Frühwarnsystems)

!Titel!

 Neben den allgemeinen Hebammenleistungen wie Vorsorge, Geburtsbegleitung, Wochen­bett­betreuung, Nachsorge und Stillberatung, konzentriert sich die Familienhebamme vor allem auf die Hilfe zur Selbsthilfe. Dazu gehört die Vermittlung an die Hilfen zur Erziehung des Fachbe­reiches Jugend, der Erziehungsberatungsstelle, Suchtberatungsstelle, Familien­beratungsstelle,  ARGE , Schwangerschaftsberatungsstellen, Ärzte und Psychologen.

„Die Vorsorge im Gesundheitssystem soll durch den Einsatz von Familienhebammen effekti­ver und effizienter werden.

Das bedeutet eine intensive Betreuung bei medizinischen und sozialen Problemen in der Schwangerschaft und/oder im ersten Lebensjahr des Kindes, Unterstützung der Risikogrup­pen bei der Inanspruchnahme von Schwangerenvorsorge- und Kinderfrüherkennungsunter­suchun­gen, um insbesondere medizinische und soziale Lebenssituationen zu verbessern und auf prä­ventive Verhaltensweisen der Frauen positiv einzuwirken sowie diese bei der Umsetzung ärztli­cher Ratschläge zu unterstützen.“

(Vgl. Deutscher Hebammenverband e.V.)

 

Die definierten Handlungsfelder sind ohne Frage ein absolut wichtiger Bestandteil der prä­venti­ven Hilfeleistungen in den Risikofamilien. Es ist auch unbestritten, dass Familienhe­bammen auf der Grundlage der oben genannten Definition des Deutschen Hebammenver­bandes eine her­ausragende Rolle bei familienunterstützenden Maßnahmen spielen. 

 

Die Familienhebammen des Kreises Unna betreuen schwangere Frauen, Mütter und Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr, die den in der Definition dargestellten Risiken aus­gesetzt sind.

Die Familienhebammen kümmern sich hauptsächlich um die Begleitung besonders junger Frauen.

 

Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung ist der Einsatz einer Familienhebamme eine von vie­len nachfolgend erläuterten ambulanten Maßnahmen, die der Fachbereich Jugend, Schule und Sport nach fachlichem Hilfeplanverfahren anwendet.

 

Das Team der im Hilfeplanverfahren beteiligten Personen entscheidet individuell in jedem Fall über den Einsatz ambulanter Maßnahmen, mit klaren inhaltlichen und zeitlich befristeten Ziel­vereinbarungen. Die Erfolgskontrolle ist ebenfalls Bestandteil eines Hilfeplanes.

Federführend bei Festlegung und Begleitung des Hilfeplanes ist regelmäßig der Allgemeine So­ziale Dienst des Fachbereichs Jugend, Schule und Sport.

 

 

Frühe Hilfen:

 

Vernetzung des Fachbereichs Jugend, Schule und Sport im frühkindlichen Bereich

 

„Der Begriff der „Frühen Hilfen“ ist in seinem Bezug zum Kinderschutz nicht bestimmt bezie­hungsweise nicht verbindlich definiert. Im häufigsten Verständnis werden Frühe Hilfen als Ange­bote verstanden, die früh und rechtzeitig vorgehalten werden, um mögliche spätere Kindeswohl­gefährdung und Vernachlässigung zu vermeiden oder zumindest abzumildern“.

(Bundesgesundheitsblatt 2010)

 

In Kamen hat sich ein medizinisches und pädagogisches Netzwerk etabliert, dass zum Einen ein funktionierendes System der Beratung und Behandlung erzieherischer Defizite beinhaltet und zum Zweiten Gefährdungen von Kindern und deren Familien erkennt und die notwendi­gen Schritte einleitet.

 

Im Rahmen unterstützender Maßnahmen bei Kindern bis zum vollendeten ersten Lebens­jahr, bzw. vor Geburt eines Kindes gibt es verschiedene Institutionen, die in jedem ihnen bekannten Fall tätig werden.

 

Da sind zuerst die ASD/ BezirkssozialarbeiterInnen zu nennen, die ihre Familien in den Bezir­ken kennen und in diesen Fällen auch vor der Geburt eines weiteren Kindes in der Familie bzw. im Umkreis der Familie Kenntnis haben und unterstützend tätig werden. Dar­über hinaus haben sie einen sehr guten Überblick über gesellschaftliche Prozesse in ihrem Bezirk, fördern Nach­barschaftsbeziehungen, kennen aufgrund regelmäßiger Besuche und Kontakte alle kinder- und jugendrelevanten Institutionen vor Ort und sensibilisieren als steu­erndes Mitglied der jeweiligen Sozialraumkonferenz, Bewohner des Bezirkes, Vereine, Ver­bände und politische Vertreter, Auffälligkeiten wahrzunehmen und zu melden.

 

Neben der Installation früher ambulanter Hilfen überprüft der ASD bei Bedarf auch die Vor­sor­geuntersuchungen, so dass evtl. Hilfen angeboten werden können.

 

 

Sozialraumkonferenzen

 

Man kann noch so professionell sein. Vor Beginn einer individuellen Hilfe müssen sich der oder die Betroffenen auch melden oder gemeldet werden. Das geht häufig nur über vertrau­ensvolle Nachbarschaften oder bekannte Personen auch aus Kindertageseinrichtung, Schule, Kirche oder Verein.

Sozialraumkonferenzen runden den Kreis des ortsinternen Kamener Netzwerkes ab und bilden das lokale Unterstützungssystem außerhalb der professionellen Institutionen.

 

Diese Konferenzen bestehen in ihrer Zusammensetzung nicht ausschließlich aus professio­nel­len Institutionen der Jugend- und Familienhilfe sondern werden durch die Teilnahme von Men­schen, die ehrenamtlich in unterschiedlicher Funktion in Vereinen und Verbänden oder als Orts­vorsteher eine soziale Verantwortung übernommen haben und die Sozialisation eines Stadttei­les stark fördern, bereichert.

 

Diese Menschen „leben“ Nachbarschaftshilfe und werden in der Sozialraumkonferenz unter an­derem mit diesem Thema, von der Verwaltung strukturiert vorbereitet, sensibilisiert, famili­äre Probleme aufzunehmen und sie an die notwendigen Fachdienste zu vermitteln.

 

Das Forum spielt eine bedeutende Rolle, problematische Familien als Selbstmelder zu über­zeu­gen. Das geht häufig nur mit einem „nachbarschaftlichen Vertrauen“, gewachsen durch regel­mäßige Kontakte oder durch sensible Wahrnehmung und daraus mögliche situative Einschät­zungen.

 

 

 

Familienzentren

 

Mit den Familienzentren gibt es regelmäßige Netzwerktreffen. Beteiligte sind Kinderärzte, Be­ratungsstellen, die Unterstützung für Eltern bei Überforderung anbieten, ASD, Tages­pflege und der Familienservice. Es findet ein regelmäßiger Austausch über die Früherken­nung einer evtl. Kindeswohlgefährdung statt. Gleichzeitig wird in diesen Fällen die weitere Strategie der Maß­nahmen in Zusammenarbeit mit dem ASD bzw. mit den ambulanten Diensten des Jugendam­tes, festgelegt.

 

Die nächste und ungemein wichtige Station innerhalb des Netzwerkes ist der medizinische Be­reich der Ärzte und des Krankenhauses vor Ort.

Hier gibt es auf der Grundlage des § 8a SGB VIII intensive Kooperationen(der Jugendhilfe­aus­schuss ist darüber ausführlich informiert worden), so dass bei Bekanntwerden von Defi­ziten bzw. Auffälligkeiten während der Untersuchungen bzw. ärztlichen Behandlungen das Jugend­amt unverzüglich informiert wird. 

 

 

Hellmig-Krankenhaus - Klinik für Geburtshilfe und Gynäkologie

 

Mit den Hebammen des Hellmig-Krankenhauses gibt es seit Jahren eine gute und enge Zu­sammenarbeit. Bei Bedarf begleitet eine Hebamme Hausbesuche mit dem ASD.

Den Müttern werden diverse Maßnahmen angeboten, die aus der Isolation führen. Gleich­zeitig erhalten sie sachkundige und einfühlsame Beratung durch die Elternschule.

 

Zur Begriffserklärung: Für ältere Kinder wird ebenfalls eine Elternschule von der Erzie­hungsberatungsstelle Kamen/Bergkamen organisiert.

 

 

Gynäkologen

 

Im Rahmen des § 8a SGB VIII gibt es bei einer Kindeswohlgefährdung den erforderlichen Aus­tausch.

 

Eine weitere Institution bei neugeborenen Kindern bzw. vor der Geburt sind die Familienhe­bammen des Kreises Unna, die von den Familien kontaktiert werden können, die das Ju­gend­amt zunächst nicht beteiligen wollen. Ein Fachbereich Gesundheit wird in vielen Fällen nicht wie ein Jugendamt als öffentlicher Bereich mit ordnungsrechtlichen Kompetenzen son­dern eher als Beratungsinstanz wahrgenommen. Somit wird der Zugang für Schwangere, Eltern mit Säuglin­gen und Kleinkindern, die Schwellenängste gegenüber öffentlichen Berei­chen haben, gewähr­leistet.

 

Bei akuter Hilfesituation werden bei Bedarf, auch eingeleitet durch den ASD, den Familienser­vice oder Hebammen und Ärzten, Familienhebammen eingesetzt.

Im Jahr 2009 wurden 15 Mütter und im Jahr 2010 13 Mütter betreut.

 

Des weiteren werden die Familien der neugeborenen Kinder zeitnah vom städtischen Fami­lien­service besucht. Wie bekannt, ist das Ziel des Familienservices nicht nur das Informati­onsge­spräch über die Serviceangebote für junge Familien in Kamen sondern auch die Ein­schätzung der familiären Konstellation, beginnend bei geringen Defiziten und endend bei einer akuten Ge­fährdung.

 

 

Kinderärzte

 

Mit den Kinderärzten gibt es eine unproblematische Zusammenarbeit bei einer akuten Kin­des­wohlgefährdung.

Die Kinderärzte sind, wie die Gynäkologen und die Strukturen des Hellmig-Krankenhauses, be­deutender Teil eines Netzwerkes.

 

 

Deutscher Kinderschutzbund

 

Der Kinderschutzbund unterstützt fachlich die Jugendämter in den Einzelfällen, um frühzeitig auf die Abwendung von Gefährdungssituationen für Kinder hinzuwirken.

In Einzelfallhilfen gibt es eine enge Kooperation im Bereich des Kinderschutzes.

Ein bedeutender Baustein des Frühwarnsystems ist auch die Polizei.

 

 

Förderverein für Jugendhilfe

 

Hier erfahren sehr junge Mütter in einer „Teenagergruppe“ unbürokratisch und sehr niedrigschwellig Unterstützung und Beratung. Die Betreuung erstreckt sich von der Beratung aller erziehungs- und familienrelevanten Fragen über die unterstützende Begleitung zu Eltern und nahen Verwandten, zu Ärzten und öffentlichen Institution wie die ARGE, Bürgeramt etc..

Des weiteren werden Einzelfallhilfen bei Erschöpfungssyndrom und Überforderung durch eine Familienpflege oder die Bereitstellung eines Babysitters durchgeführt.

Der ASD und der Familienservice nutzen die Möglichkeiten des Fördervereins, schnell und un­bürokratisch Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern zu entlasten.

 

 

Offene Jugendarbeit

 

Die Jugendzentren der Stadt Kamen entwickeln sich immer mehr zu Beratungszentren für junge Familien. Das liegt u.a. an der jahrelangen vertraulichen Arbeit mit den Müttern und Vätern, die schon als Kinder  bzw. Jugendliche die Jugendzentren besucht haben.

Auf dieser Basis entstehen häufig die benötigten Ansätze, notwendige familienunterstüt­zende Maßnahmen über den Allgemeinen Sozialen Dienst, der regelmäßige Sprechstunden in den Jugendzentren anbietet, einzuleiten.

Darüber hinaus sind die Häuser der offenen Tür in vielen Fällen die ersten Ansprechpartner für Problemfamilien mit Migrationshintergrund. Bei vielen dieser Familien ist der direkte Kon­takt zum Jugendamt unvorstellbar. Sie haben allerdings die Erwartungshaltung, durch Ver­mittlung über das jeweilige Jugendzentrum Hilfe von amtlicher Seite zu erhalten.

 

 

Kirchen

 

Die kirchlichen Erziehungs-, Sucht- und Familien-Beratungsstellen, die Mutter/Kind Freizei­ten, sowie Sozialpädagogische Familienhilfen der kirchlichen Organisationen Caritas und Diakonie sind starke Kooperationspartner.

 

Familien und Alleinerziehende erhalten finanzielle Unterstützung durch die Mutter- und Kind­stif­tung. Außerdem gibt es bei Bedarf Beratungen für Eltern, die mit der neuen Lebenssitua­tion mit einem Kind überfordert sind.

Für Paare werden Paarberatungen und Therapien angeboten.

Insgesamt erteilt das Familienberatungszentrum der Diakonie Beratungen und Unterstützun­gen in allen Lebenslagen. Niedrigschwellige Beratungen in den Familienzentren in den un­terschied­lichen Sozialräumen gehören ebenfalls zu deren Konzept.

 

Die evangelische Kirche hat mit dem Thema „Kinderarmut“ einen sehr wichtigen gesell­schaftli­chen Prozess angeregt, der in Kamen in Form eines „Säulenmodells“ von der Ver­waltung um­gesetzt wird.

 

 

Projekt Kinderarmut

 

Dieses Kamener Projekt, ausschließlich über Spenden der Kamener Bevölkerung und Insti­tutio­nen finanziert, stellt finanzielle Hilfen für die Behebung individueller Problemlagen in Familien mit geringem Einkommen unbürokratisch zur Verfügung. Hauptsächlich geht es um Bildungs­unterstützung, Gesundheitsförderung und Fragen der Ernährung.

 

 

Arbeitskreis gegen sexuellen Missbrauch

 

Unter Federführung des Kreises Unna werden im Arbeitskreis gegen sexuellen Missbrauch die Standards einer effektiven Beratungsarbeit und Grundsätze einer verlässlichen Diagnose entwi­ckelt.

An diesem Arbeitskreis sind alle Jugendämter des Kreises Unna, die Frühförderstelle, Poli­zei,  Erziehungs- und Familienberatungsstellen beteiligt.

 

 

Kinder und Jugendpsychiatrie Hamm (LWL Uni Klinik)

 

Die Fachdienste des Jugendamtes befinden sich grundsätzlich in ständigem Austausch mit der Kli­nik. Sie sind in ihrem Anspruch natürlich sensibilisiert für schwierige familiäre Zusam­menhänge, fachlich und inhaltlich auch im fallübergreifenden Austausch.

 

 

Erziehungsberatungsstelle

 

Die Erziehungsberatungsstelle ist als kommunale Einrichtung mit niedrigschwelligen Bera­tun­gen und Sprechstunden in Familienzentren in den Sozialräumen regelmäßig vor Ort. Eltern kön­nen bei Fragen und akutem Hilfebedarf ohne Anmeldung in die Sprechstunde kommen.

Die Erziehungsberatungsstelle bietet Beratungen zu unterschiedlichen Themen wie Autono­mie­phase, Eifersucht eines Geschwisterkindes, Überforderung der Eltern oder der alleiner­ziehen­den Mutter bei der Erziehung an.

 

 

Arbeiterwohlfahrt

 

Für Mutter und Eltern werden bei Erschöpfung und Erkrankung Kuren angeboten. Bekannt ge­macht wird das Angebot über Flyer, die u.a. vom Familienservice verteilt werden.

Für Eltern ist das Angebot äußerst motivierend neue Kräfte für die Familie schöpfen zu kön­nen.  Wichtig ist in vielen Familien der Hinweis auf die Sozialkaufhäuser der AWO.  

Die AWO organisiert auch zeitnahe Termine bei der Schuldnerberatung.

Finanzielle Schwierigkeiten sind eine der häufigsten Ursachen familiärer Stressfaktoren und daraus resultierender Gewaltanwendungen in den Familien.

 

 

Familienbande e.V.

 

Die Elterninitiative und freier Träger der Jugendhilfe führt neben der allgemeinen  Betreuung von Kindern aus Mittelstandsfamilien kostengünstige Angebote für Familien mit geringem Ein­kommen durch, z.B. Bauchwehsprechstunde für verzweifelte Eltern mit einem „Schrei­kind“, des weiteren eine allgemeine Beratung und Begleitung mit unterschiedlichen Schwer­punkten für Familien mit Kindern im ersten Lebensjahr. Ein zentraler Schwerpunkt der Fami­lienbande ist die Arbeit im hier dargestellten Netzwerk.

 

Die Familienbande erstellte mit Unterstützung der Stadt Kamen den Familienkompass, der als umfangreiche Informationsbroschüre über Leistungen und Angebote für Familien in Ka­men an alle Familien mit neugeborenen Kindern verteilt wird.

 

 

Fazit:

 

„Die Unterstützungsbedürfnisse von Eltern reichen von Informationen über die Entwicklung und das Verhalten von Säuglingen und Kleinkindern bis hin zu gezielter Unterstützung und Anleitung beziehungsweise spezifischen Interventionen bei Kindeswohlgefährdung.

Sinnvoll ist es, frühe und präventive Angebote für alle Eltern ab der Schwangerschaft und Ge­burt bereitzustellen.

Frühe Hilfen und Kinderschutz sind interdisziplinär und systemübergreifend. Sie können nicht mit einer isolierten Maßnahme und nicht mit den Kompetenzen einer einzelnen fachlichen Dis­ziplin oder Zuständigkeit allein abgedeckt und gelöst werden. Daraus ergeben sich be­sondere Anforderungen an die Kooperation und Vernetzung zwischen Helfern und Hilfesys­temen, insbesondere zwischen der Gesundheitshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe“.

(Bundesgesundheitsbatt 2010 · 53:1134–1142)

 

Die Passgenauigkeit einer Hilfe ist ein entscheidendes Qualitätskriterium für ihren Erfolg.

Die Familien bzw. Alleinerziehenden, über die im Rahmen von frühen Hilfen diskutiert wird, sind in ihrer Struktur sehr unterschiedlich und nicht in einem standardisierten Verfahren zu begleiten.

 

„Schwangere und junge Mütter mit ausgeprägter Unsicherheit dem Kind gegenüber bzw. mit deutlichen Zeichen der Überforderung, alkohol- und drogenabhängige sowie suchtgefährdete Schwangere und junge Mütter, allein erziehende Mütter und allein erziehende Väter mit be­son­derer Belastung und Zeichen der Überforderung, Mütter mit chronisch kranken Kindern, Mütter ausländischer Herkunft ohne soziale Einbindung, behinderte (geistig und/oder körper­lich) Schwangere und junge Mütter, chronisch kranke Schwangere und Mütter, minderjährige Mütter, Frauen mit Gewalterfahrungen körperlicher und seelischer Art, psychisch kranke Schwangere und Mütter, Frauen mit regelwidrigen Schwangerschaften, sozial belastete Schwangere und junge Mütter, Mütter mit zu früh geborenen Kindern“ sind die Zielgruppe, mit der Gesundheits­förderung und Jugendhilfe permanent zu tun hat.

(vgl. Familienhebamme.de)

 

In der Fallorganisation von Jugendhilfefällen ist die Familienhebamme eine von mehreren am­bulanten Unterstützungen. Federführend ist regelmäßig der ASD.

 

Lt. Definition des Familienhebammenverbandes e.V. ist eine Familienhebamme eine staat­lich examinierte Hebamme mit einer Zusatzqualifikation, deren Tätigkeit die Gesunderhal­tung von Mutter und Kind fördert. Dabei liegt der Schwerpunkt der Arbeit auf der psychosozi­alen, medizi­nischen Beratung und Betreuung von Risikogruppen durch aufsuchende Tätig­keit .

Eine Bewertung der medizinischen Kriterien sowie deren fachliche Begleitung ist eigentlich nur vom Gesundheitsamt zu gewährleisten. (s.a. Eingangstext Sachverhalt und Begründung S. 1 Familienhebamme)

 

Fakt ist, dass jeder an der Position im Netzwerk stehen sollte, an der er aufgrund seiner Kom­petenzen und Funktionen am besten seine Rolle erfüllen kann.

Zwingend ist eine systematische Koordination mit geregelten Absprachen und klaren Zu­ständig­keiten sowie verbindlichen Verfahrenswegen.

 

Insofern ist aus fachlichen Gründen die bestehende Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Gesundheitsamt auch über den Modellzeitrahmen hinaus fortzusetzen.

 

Die Einrichtung der Stellen für die Familienhebammen beim Gesundheitsamt ist folgerichtig. An diesem Angebot sollte nach Einschätzung des Fachbereichs Jugend, Schule und Sport der Stadt Kamen festgehalten werden. Der Fachbereich unterstützt insoweit die durch meh­rere Bei­träge in der Sitzung des Rates am 30.11.2010 formulierte Position, Familienhebam­men über die Laufzeit des Modellprojektes von 2008 bis 2012 hinaus im Gesundheitsamt des Kreises Unna zu beschäftigen, nach Analyse und Bewertung ggfls. mit zusätzlichem Personal.

 

In diesem Zusammenhang ist die Beratung des Kinderschutzgesetzes und die damit einher­ge­hende Absicht, den Einsatz von Familienhebammen zu stärken, zu begrüßen.

 

Der Auffassung der FDP Fraktion, niedergelegt mit dem Sachantrag vom 22.11.2010, die Stadt Kamen biete keine zielgerichtete Präventionsarbeit zur Stabilisierung von Familien in einem sehr frühen Alter der Kinder an, ist energisch zu widersprechen.


Anlagen:

Sachantrag der FDP

Auszug der Niederschrift aus der Sit­zung des Rates vom 30.11.2010