Betreff
Verkehrssituation Unnaer Straße
Vorlage
015/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung folgender Verkehrsmaßnahmen auf der Unnaer Straße (Teilstück zwischen Dortmunder Allee und Südkamener Straße) zu prüfen:

 

  1. Ganztägige Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h.
  2. Markierung von beidseitigen Schutzstreifen, ggf. im Hinblick auf den verfügbaren Verkehrsraum und die Parkraumsituation nur eine einseitige Markierung in Richtung Unna.
  3. Markierung von Parkraum unter Aufhebung der Parkstreifen

 

Die Maßnahmen sind, soweit sie nach der Verkehrsraumaufteilung möglich sind, nach Beschluss des Rates über den Lärmaktionsplan umzusetzen. Das Parlament ist entsprechend zu informieren.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Bereits im Jahr 1997 wurde die Geschwindigkeit auf der Unnaer Straße auf 30 km/h reduziert. Diese Reduzierung wurde per Beschluss des Straßenverkehrsausschusses in seiner Sitzung am 27.06.2001 aufgehoben. In diese Entscheidung eingeflossen ist die einstimmige Auffassung der Mitglieder der Verkehrsschau, eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf dem Teilbereich der Unnaer Straße zwischen Dortmunder Allee und Südkamener Straße auf 30 km/h sei nicht tragfähig. Begründet wurde dies mit der Konzeption als Verbindungsstrecke für den überörtlichen Verkehr sowie den öffentlichen Nahverkehr.

 

Inzwischen rückt die Frage der Lärmminderung an stark befahrenen, innerstädtischen Straßen mehr und mehr in den Fokus. Ein wesentlicher Ansatz zur Verringerung des Verkehrslärms ist die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

 

Dem Rat der Stadt Kamen wird der Lärmaktionsplan noch vor der Sommerpause 2011 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die ganztägige Absenkung der Geschwindigkeit auf der Unnaer Straße auf 30 km/h ist Bestandteil des Maßnahmenkataloges des Lärmaktionsplanes zur Minderung des Lärmpegels und hat ein hohes Wirkungspotential.

 

Die Verringerung des dem motorisierten Individual- und dem Schwerlastverkehr zur Verfügung stehenden Verkehrsraumes durch das Auftragen von Schutzstreifen und Parkmarkierungen auf der Fahrbahn dient, vorbehaltlich der möglichen Umsetzbarkeit, als weitere Maßnahme zur Verkehrsberuhigung und trägt damit dem im Lärmaktionsplan verankerten Ziel der Reduzierung des Verkehrslärms Rechnung.

 

Kurz- bis mittelfristig wird die Verwaltung in Abstimmung mit dem für die Heerener Straße/Dortmunder Allee zuständigen Straßenbaulastträger, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, die verkehrlichen Voraussetzungen sowie die technischen Möglichkeiten und die Finanzierbarkeit eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Unnaer Straße/Heerener Straße und Dortmunder Allee mit dem Ziel der Realisierung erörtern.

 

Ferner wird die Stadtverwaltung bis Juli 2011 Finanzmittel aus dem Förderprogramm zum kommunalen Straßenbau zur Neugestaltung der Unnaer Straße bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragen. Einer Bewilligung der Fördergelder steht die beabsichtigte Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf Grund der Verkehrsbedeutung der Unnaer Straße als Zubringer zu einer Bundesstraße nicht entgegen. Eine Ausweisung als Tempo-30-Zone mit der sog. „rechts vor links“-Regelung ist allerdings ausgeschlossen, da in diesem Fall der überörtliche Charakter der Unnaer Straße nicht mehr bestehen würde.

Die für die Antragstellung erforderlichen Grundlagen (Erstellung eines Bestandsplanes, Prüfung des vorhanden Aufbaus der Straßen und der Gehwege) werden derzeit geprüft.

 

Das Parlament wird über den jeweiligen Sachstand informiert.

 

 

Ergebnis:

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die Summe der im Beschlussvorschlag genannten Maßnahmen die Vorgaben des Lärmaktionsplans für eine Reduzierung des Lärmpegels im Bereich der Unnaer Straße erreicht werden können.

 

 

Anlage

 

-          Auswertungen Geschwindigkeit in beide Fahrtrichtungen

-          Auswertungen Verkehrsmenge in beide Fahrtrichtungen