Betreff
Bürgeranregung auf Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen
auf der Heerener Straße (L 663)
Vorlage
014/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgeranregung ist in sofern stattzugeben, als die Verwaltung zu beauftragen ist, die Ge­schwindigkeit aus Fahrtrichtung Werve in erneuter Abstimmung mit dem Landesbetrieb Stra­ßenbau NRW bereits vor der Einmündung Bertolt-Brecht-Straße auf 50 km/h abzusenken.

 

Im Verlauf der Heerener Straße, zwischen dem Kreisverkehr Bergstraße bis zur Einmündung Werver Platz, wird an den bisherigen Regeln festgehalten.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit Bürgeranregung vom 17.09.2010 beantragt eine Anwohnerin der Heerener Straße, 59174 Kamen, und 27 weitere Anwohner der Heerener Straße und des Ostheerener Feldes, dass auf der Heerener Straße (L 663) im Bereich der Käthe-Kollwitz-Schule und außerhalb der geschlos­senen Ortslage in Fahrtrichtung Werve Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h bzw. 50 km/h ausgeschildert werden sollen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen hat sich in seiner Sitzung am 28.09.2010 mit der Bürgeranregung befasst und die Anregung aufgrund besonderer Prüfungsvoraus­setzun­gen einstimmig zur weiteren Beratung und Entscheidung an den Straßenverkehrs­ausschuss verwiesen.

 

In der Sitzung am 07.10.2010 wurde seitens des Straßenverkehrsausschusses der Beschluss gefasst, die Verwaltung mit der Überprüfung der beantragten Geschwindigkeitsbegrenzungen im Hinblick auf die Bürgeranregung und einem beschlussreifen Vortrag in den Gremien zu beauf­tragen.

 

Im Bereich der Käthe-Kollwitz-Schule ist die Geschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt.  Den Schü­lern/ Fußgängern steht eine Bedarfslichtsignalanlage zur Querung der Heerener Straße zur Verfügung. Diese stellt, insbesondere an Schulen mit Primarstufe, die sicherste Art der Straßen­querung dar. Ferner grenzt in östlicher Richtung ein langgezogenes Pflanzbeet, mit Aufpflaste­rungen unterbrochen, als Fahrbahnteilung an.

 

Im Rahmen der Prüfung der Durchsetzbarkeit der beantragten Geschwindigkeitsreduzierungen wurden der Landesbetrieb Straßenbau NRW als zuständiger Straßenbaulastträger und die nach der StVO zu beteiligende örtliche Polizei und Kreispolizei um Abgabe einer Stellungnahme ge­beten

 

Auf Anfrage erklärten sowohl der Landesbetrieb als auch die Kreispolizei, dass die Reduzierung der Geschwindigkeit in Höhe der Käthe-Kollwitz-Schule auf 30 km/h nicht erforderlich ist. Be­gründet wird dies mit dem Vorhandensein der Bedarfslichtsignalanlage sowie den an den Bus­haltestellen versetzt aufgestellten Sperrgittern, die verhindern sollen, dass die Schüler auf die Straße laufen. Die Kreispolizeibehörde bezeichnet zudem die Unfalllage der betroffenen Strecke als unauffällig.

 

Im Bereich zwischen der Einmündung Bertolt-Brecht-Straße und Ortseingang Werve ist derzeit die Geschwindigkeit auf 70 km/h begrenzt. Seitens der Verwaltung wurde für diesen Bereich die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 50 km/h gegenüber dem Landesbetrieb Straßenbau NRW als zuständigem Straßenbaulastträger angeordnet. Gegen diese Anordnung erhob der Landes­betrieb mit Schreiben vom 30.11.2010 Einspruch, der mit dem geradlinigen Verlauf der Heere­ner Straße begründet war.

 

Der Straßenverkehrsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW auf der einmündungsfreien, offenen Strecke, die einerseits durch einen von der Fahrbahn ge­trennten Radweg und andererseits durch eine Lärmschutzwand ansiedlungsfrei geführt wird, in diesem Bereich einer Temporeduzierung nicht zustimmen wird.

 

Die in diesem Fall zur Herbeiführung einer Entscheidung zugezogene Sachverständige der Be­zirksregierung Arnsberg lehnte im Rahmen eines Ortstermins, an dem u.a. die Mitglieder der Unfallkommission teilnahmen, am 26.01.2011 die Geschwindigkeitsreduzierung im Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten ab.

 

Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung und der Einbeziehung der Bezirksregierung Arnsberg scheint mit Blick auf die Durchschnittsgeschwindigkeiten unmittelbar vor der Ein- und Ausfahrt Bertolt-Brecht-Straße (siehe beiliegende Messergebnisse), einfahrend in die Ortslage Heeren aus Fahrtrichtung Werve kommend, ein Versetzen des VZ 274-55 (Höchstgeschwindigkeit 50 km/h)  um ca. 100 m und insofern vor die Einmündung der Bertolt-Brecht-Straße in einer erneu­ten Abstimmung verhandelbar.

 

Eine formale Durchsetzbarkeit scheitert am Mangel der rechtlichen Voraussetzungen.

 

 

Ergebnis:

Im Bereich der Käthe-Kollwitz-Schule wird durch die vorhandene Lichtsignalanlage eine sichere Querung der Heerener Straße ermöglicht und durch die bauliche Verengung der Fahrbahn einer überhöhten Geschwindigkeit in diesem Bereich entgegengewirkt. An der bisherigen Verkehrsre­gelung wird festgehalten.

 

Bezüglich der beantragten Geschwindigkeitsreduzierung im weiteren Verlauf der Heerener Straße wird auf die vorgenannten Ausführungen verwiesen.

 


Anlagen:

 

-          Auswertung Geschwindigkeit

-          Auswertung Verkehrsmenge