Betreff
Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Südkamener Straße
Antrag der FDP-Fraktion vom 27.09.2010
Vorlage
011/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Nach Bewertung des Antrages und Abwägung der tatsächlichen und rechtlichen Situation wird an der bisherigen Verkehrsführung festgehalten.

 

Es werden zu beiden Seiten der Querungshilfe Piktogramme analog des Verkehrszeichen 136 (Kinder) auf die Fahrbahnen der Südkamener Straße aufgebracht.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit Antrag vom 27.09.2010 beantragt die FDP-Fraktion, dass der Straßenverkehrsausschuss die Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Südkamener Straße, am Ausgang des Schul­hofes der Südschule, beschließen soll.

 

In der Begründung wird angeführt, dass die vorhandene Querungshilfe (Mittelinsel) eher eine Gefährdungsquelle sei, da die konkrete Nutzung sowohl vielen Kindern als auch vielen Autofah­rern nicht bewusst sei. Ein Fußgängerüberweg an dieser Stelle würde Klarheit, insbesondere bei ortsunkundigen Autofahrern, schaffen.

 

 

Der Straßenverkehrsausschuss der Stadt Kamen hat sich in seiner Sitzung am 07.10.2010 mit dem Antrag befasst und einstimmig die Verwaltung beauftragt, die Einrichtung eines Fußgän­gerüberweges, am Ausgang der Südschule, mit Blick auf den vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion zu prüfen und das Ergebnis in einer der nächsten Sitzungen beschlussreif vorzutragen.

 

Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges sollte entsprechend der derzeit gültigen Richtlinien (R-FGÜ) nur unter bestimmten  örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen erfolgen.

 

 

Örtliche Voraussetzungen:

Die Anlage eines Fußgängerüberweges setzt dessen frühzeitige Erkennbarkeit für den Fahr­zeugführer und eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen Fußgänger und Fahrzeugführer voraus. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h muss ein Fußgängerüberweg auf mindestens 50 m erkennbar sein und die Sichtweite auf die Wartefläche muss mindestens 30 m betragen.

Sowohl aus östlicher als auch aus westlicher Richtung werden diese Mindestabstände zum Ausgang des Schulhofes, an dessen Stelle die Einrichtung des Fußgängerüberweges beantragt wird, eingehalten.

 

 

Verkehrliche Voraussetzungen:

Die Anordnung eines Fußgängerüberweges kommt aus verkehrlicher Sicht in Betracht, sofern der Fußgänger-Querverkehr hinreichend gebündelt auftritt und entsprechende Kombinationen an Fußgänger- und Kraftfahrzeugverkehrsstärken auftreten. Dabei bezieht sich die Kraftfahr­zeugverkehrsstärke auf den in einem Zug zu überquerenden Fahrbahnteil, d. h. bei Mittelinseln auf die jeweils stärker belastete Fahrtrichtung.

 

Nach den Richtlinien zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen ist die Einrichtung eines FGÜ möglich ab einer Kombination von 50 – 100 Fußgängern pro Stunde und einem gleichzeitigen Aufkommen von 200 – 300 Kfz.

 

Am 16.12.2010 wurde von der Verwaltung die erforderliche Zählung an Fußgängerquerungen an der vorhandenen Mittelinsel und dem umliegenden Bereich und des Aufkommens an Kraftfahr­zeugen vorgenommen. Die nach den Richtlinien empfohlenen Zeiten wurden dem Schulbeginn und –schluss angepasst, d. h., die Zählung erfolgte vormittags in der Zeit von 07.00  bis 09.00 Uhr und mittags in der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr

 

 

 

Folgende Werte wurden im Rahmen dieser Zählung ermittelt:

 

Uhrzeit

Fußgängerstärke an der Querungshilfe und dem umliegen­den Bereich

Kfz-Aufkommen Richtung Dortmun­der Allee

Kfz-Aufkommen Richtung Westicker Straße

07.00 – 08.00 Uhr

40*

200

165

08.00 – 09.00 Uhr

10

255

200

12.00 – 13.00 Uhr

5

150

140

13.00 – 14.00 Uhr

14

159

163

 

*- Der Großteil der Fußgänger bestand hier aus Erwachsenen, die ihre Kinder zur Schule ge­bracht haben und Schülern weiterführender Schulen. Ohne Begleitung unterwegs waren max. 6 Grundschulkinder.

 

Es wurde weiterhin beobachtet, dass der überwiegende Teil der Schulkinder mit dem PKW zur Schule gebracht wurde.

 

Aus den hier vorliegenden Zahlen ist ersichtlich, dass die vorgegebenen Mindestwerte für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges nicht vorliegen, sondern unterhalb der Richtzahlen lie­gen. Für diesen Fall sehen die Richtlinien vor, dass Fußgängerüberwege in begründeten Aus­nahmefällen angeordnet werden können.

 

Ein begründeter Ausnahmefall läge dann vor, wenn an dieser Stelle in den vergangenen Jahren vermehrt Unfälle, an denen Fußgänger beteiligt waren, aufgetreten wären.

Entsprechend der Unfallstatistik der vergangenen Jahre ist es auf Grund des positiven Verhal­tens aller Verkehrsteilnehmer, bedingt durch die aktuelle Verkehrssituation, zu keinem Unfall mit Fußgängerbeteiligung gekommen.

 

Zur Zeit werden die Fußgänger über eine Mittelinsel westlich der Einmündung Kantstraße über die Südkamener Straße geführt. Die Fahrspuren sind gut durch querende Fußgänger einzuse­hen und können somit heranfahrende Fahrzeuge gut wahrnehmen. Durch die derzeitige Situa­tion werden Fußgänger angehalten, vor Querung der Fahrspur nach links bzw. rechts (je nach Gehrichtung) zu schauen, um dann erst die Fahrspur zu queren. Auf der Mittelinsel angekom­men, wiederholt sich der Vorgang, so dass es bei Anwendung normaler Achtsamkeit nicht zu unfallträchtigen Situationen kommen kann.

 

Aus verkehrlicher Sicht liegen die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüber­weges nicht vor.

Beobachtungen durch die Polizeiinspektion Nord und die Verwaltung haben ergeben, dass so­wohl die Schüler als auch die Kraftfahrer sich äußerst defensiv verhalten.

Zur Verdeutlichung einer Querungssituation von Schulkindern sollten beidseits der Querungs­hilfe Piktogramme analog zum Verkehrszeichen 136 (Kinder) auf die Fahrbahnen der Südkame­ner Straße aufgebracht werden.

 

 

Rechtliche Voraussetzungen:

Nach dem Erlass des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom 19.07.1989 bezüglich Maßnahmen zur Erzielung einer angepassten Geschwindigkeit vor Schulen sind Fuß­gängerüberwege vor Schulen mit Primarstufe ungeeignet, weil Primarschüler oft noch nicht über ausreichende Erfahrung im Verkehr verfügen und schlecht in der Lage sind, sich mit Fahrzeug­führern zu verständigen.

 

Die Sachverständigen sind einstimmig der Meinung, dass aufgrund der verkehrlichen Gegeben­heiten zur Zeit eine sichere Fußgängerquerung über die vorhandene Mittelinsel gegeben ist.

 

Es wird die Gefahr gesehen, dass im Falle der Einrichtung eines Fußgängerüberweges die Schüler, ohne sich visuell nach rechts und links absichern, die Straße queren, da sie sich im Vorrecht fühlen und nicht mehr die erforderliche Sorgfalt walten lassen. In einem solchem Mo­ment könne ein herankommendes Fahrzeug ein querendes Kind erfassen, da der Fahrzeugfüh­rer sich so schnell nicht auf die Situation einstellen kann.

 

Auf Grund der vorgenannten Ausführungen ist an der bisherigen Verkehrsführung festzuhalten.