hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 22.09.2010
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und
Sportausschuss nimmt die Maßnahmeliste über durchgeführte raumakustische Maßnahmen
an Schulen zur Kenntnis und stützt die bisherige Linie der Verwaltung, unter
Mitwirkung der Schulleitungen anlassbezogen und raumnutzungsspezifisch
geeignete Maßnahmen im Rahmen bereitstehender Mittel umzusetzen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Anforderungen an
die Akustik in Klassenräumen
Die Stadt Kamen
hat als Schulträger gem. § 92 und § 94 Schulgesetz die erforderlichen
Schulgebäude und deren Ausstattung vorzuhalten und hierfür die Sachkosten zu
tragen.
Anforderungen an die Akustik in Klassenräumen
werden durch die DIN 18041 „Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen“ formuliert.
Die DIN 18041 ist als allgemein anerkannte Regel der Technik bei allen
Neubauten, Umbauten und Sanierungen zu beachten.
Eine rechtliche Verpflichtung zur
Anwendung der Norm lässt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, der
Arbeitsstättenverordnung sowie der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der
Prävention“ (GUV-V A1) ableiten. Eine baurechtliche Einführung der DIN 18041
ist jedoch nicht erfolgt. Insoweit besteht formalrechtlich Bestandsschutz für
Gebäude, die vor Mai 2004 errichtet, umgebaut oder saniert wurden. Hier ist die
Vorgängernorm DIN 18041 vom Oktober 1968, die etwas höhere Werte zulässt,
anzuwenden.
Durch die Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen
(Schulbaurichtlinie – SchulBauR –) werden hinsichtlich der akustischen
Anforderungen an Schulgebäude keine weitergehenden Regelungen getroffen.
Antrags- und Beratungslage
Der Schul- und Sportausschuss hat sich in seiner Sitzung
am 29.05.2008 auf Antrag der CDU-Fraktion vom 08.02.2008 mit der Lärmsituation
in den Klassenzimmern an Kamener Schulen befasst. Die Verwaltung berichtete,
dass die
Kamener Schulen nach den jeweilig geltenden DIN-Bestimmungen und insofern nach
allgemeinen anerkannten Regeln der Technik gebaut worden sind. Bei Neubauten,
Umbauten und Sanierungen werde selbstverständlich die DIN 18041 berücksichtigt.
Zum damaligen Zeitpunkt seien in der Vergangenheit an 6 Schulstandorten
raumakustische Maßnahmen durchgeführt worden. Die Räume seien insbesondere
nutzungs- und personenbezogen optimiert worden.
Nach eingehender Erörterung der Sachlage wurde
einstimmig der Beschluss gefasst, dass der Schul- und Sportausschuss die bisherige
Linie der Verwaltung, unter Mitwirkung der Schulleitungen anlassbezogen und
raumnutzungsspezifisch geeignete Maßnahmen im Rahmen bereitstehender Mittel
umzusetzen, stützt.
Der Antrag der
CDU-Fraktion vom 22.09.2010 nimmt in seinem Beschlussvorschlag und in der
Begründung im Wesentlichen Bezug auf den v.g. Antrag und die Beschlussfassung
im Schul- und Sportausschuss und weitet diese auf den Bereich der Kindergärten
aus.
In der Beschlussvorlage 111/2010 hat die Verwaltung
bereits darauf hingewiesen, dass eine Antragsbefassung mit Blick auf die Situation in
den Kamener Kindertageseinrichtungen insofern nicht möglich ist, als es an
kommunalen Entscheidungskompetenzen fehlt. Allein die Träger, das sind die
Elterninitiative “Pusteblume“, das DRK, die AWO, die evangelische und die
katholische Kirche, sind in der Lage, die umfänglichen Fragen der CDU-Fraktion
zu beantworten.
Die Verwaltung hat
sich mit der antragstellenden Fraktion zu diesem Punkt so vereinbart, dass in
der nächsten Trägerkonferenz der Kindertageseinrichtungen über den Antrag
informiert wird.
Maßnahmen
Die akustische Qualität eines Raumes wird wesentlich
von der Raumanordnung im Gebäude, der Schalldämmung seiner Umfassungsbauteile,
der Geräuschentwicklung haustechnischer Anlagen sowie der Raumform und
Raumgröße und der Oberflächenbeschaffenheit der Raumbegrenzungsflächen und
Einrichtungsgegenstände bestimmt. Eine Beurteilung der akustischen Qualität und
möglicher Maßnahmen kann daher gutachterlich nur auf jeden einzelnen
Klassenraum bezogen erfolgen.
In der Vergangenheit wurden durch die
Verwaltung anlassbezogen, d.h. aufgrund einer konkret festzustellenden
Problemlage in Musik-, Kunst- und Werkräumen oder aufgrund der Beschulung hörgeschädigter
Kinder, für einzelne Unterrichtsräume an mehreren Schulstandorten Akustikgutachten
beauftragt und nachfolgend gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen durchgeführt:
Schule |
Maßnahme |
Jahr |
Kosten |
Schulzentrum |
Anbringung von Schallschutzelementen
aufgrund der Beleuchtungs- und Deckenerneuerung in Computerräumen (3062,
3110, 2118) |
2001 |
16.000,- € |
Eichendorffschule |
Beschulung hörgeschädigtes Kind –
Schallschutzdecke in einem Klassenraum (nur Material, Montage durch
Servicebetriebe) |
2003 |
2750,- € |
Eichendorffschule |
Schallschutzdecke in einem Klassenraum
(Förderverein) |
2005 |
4.900,- € |
Hauptschule |
Schallschutzelemente in den Fluren
und im Forum des Anbaues (nur Material, Montage durch Servicebetriebe) |
2006 |
2.900,- € |
Käthe-Kollwitz-Schule |
Schallschutzelemente im
Mehrzweck-/Speiseraum der OGS im Nebengebäude Heerener Str. (nur Material,
Montage durch Servicebetriebe) |
2006 |
1.500,- € |
Josefschule |
Schallschutzdecke |
2006 |
2.900,- € |
Südschule |
Beschulung hörgeschädigtes Kind –
Akustikgutachten / keine Maßnahmen erforderlich |
2007 |
- € |
Schulzentrum |
Schallschutzmaßnahmen in den Werk- und
Kunsträumen (vorhandener Akustikdeckenputz hatte sich über die Jahre gelöst –
nur Material, Montage durch Servicebetriebe) |
2008/2009 |
15.000,- € |
Eichendorffschule |
Schallschutzdecke in 1 Klassenraum (
nur Materialkosten Förderverein / Montage durch Servicebetriebe) |
2010 |
3.800,- € |
Die Kosten zur Erstellung eines
Akustikgutachtens belaufen sich auf rd. 200,00 €/Raum.
Notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Akustik belaufen sich je nach Umfang
auf rd. 5.000,00 €/Raum.
In den Schulgebäuden der Stadt Kamen
sind über 300 Unterrichts- und Fachräume vorhanden.