Betreff
Lärmsituation in den Klassenräumen der Kamener Schulen
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 22.09.2010
Vorlage
007/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Schul- und Sportausschuss nimmt die Maßnahmeliste über durchgeführte raumakustische Maßnahmen an Schulen zur Kenntnis und stützt die bisherige Linie der Verwaltung, unter Mitwirkung der Schulleitungen anlassbezogen und raumnutzungsspezifisch geeignete Maßnahmen im Rahmen bereitstehender Mittel umzusetzen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Anforderungen an die Akustik in Klassenräumen

 

Die Stadt Kamen hat als Schulträger gem. § 92 und § 94 Schulgesetz die erforderlichen Schulgebäude und deren Ausstattung vorzuhalten und hierfür die Sachkosten zu tragen.

 

Anforderungen an die Akustik in Klassenräumen werden durch die DIN 18041 „Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen“ formuliert. Die DIN 18041 ist als allgemein anerkannte Regel der Technik bei allen Neubauten, Umbauten und Sanierungen zu beachten.

Eine rechtliche Verpflichtung zur Anwendung der Norm lässt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung sowie der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A1) ableiten. Eine baurechtliche Einführung der DIN 18041 ist jedoch nicht erfolgt. Insoweit besteht formalrechtlich Bestandsschutz für Gebäude, die vor Mai 2004 errichtet, umgebaut oder saniert wurden. Hier ist die Vorgängernorm DIN 18041 vom Oktober 1968, die etwas höhere Werte zulässt, anzuwenden.

 

Durch die Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Schulbaurichtlinie – SchulBauR –) werden hinsichtlich der akustischen Anforderungen an Schulgebäude keine weitergehenden Regelungen getroffen.

 

 

Antrags- und Beratungslage

 

Der Schul- und Sportausschuss hat sich in seiner Sitzung am 29.05.2008 auf Antrag der CDU-Fraktion vom 08.02.2008 mit der Lärmsituation in den Klassenzimmern an Kamener Schulen befasst. Die Verwaltung berichtete, dass die Kamener Schulen nach den jeweilig geltenden DIN-Bestimmungen und insofern nach allgemeinen anerkannten Regeln der Technik gebaut worden sind. Bei Neubauten, Umbauten und Sanierungen werde selbstverständlich die DIN 18041 berücksichtigt. Zum damaligen Zeitpunkt seien in der Vergangenheit an 6 Schulstandorten raumakustische Maßnahmen durchgeführt worden. Die Räume seien insbesondere nutzungs- und personenbezogen optimiert worden.

 

Nach eingehender Erörterung der Sachlage wurde einstimmig der Beschluss gefasst, dass der Schul- und Sportausschuss die bisherige Linie der Verwaltung, unter Mitwirkung der Schulleitungen anlassbezogen und raumnutzungsspezifisch geeignete Maßnahmen im Rahmen bereitstehender Mittel umzusetzen, stützt.

 

Der Antrag der CDU-Fraktion vom 22.09.2010 nimmt in seinem Beschlussvorschlag und in der Begründung im Wesentlichen Bezug auf den v.g. Antrag und die Beschlussfassung im Schul- und Sportausschuss und weitet diese auf den Bereich der Kindergärten aus.

 

In der Beschlussvorlage 111/2010 hat die Verwaltung bereits darauf hingewiesen, dass eine Antragsbefassung mit Blick auf die Situation in den Kamener Kindertageseinrichtungen insofern nicht möglich ist, als es an kommunalen Entscheidungskompetenzen fehlt. Allein die Träger, das sind die Elterninitiative “Pusteblume“, das DRK, die AWO, die evangelische und die katholische Kirche, sind in der Lage, die umfänglichen Fragen der CDU-Fraktion zu beantworten.

Die Verwaltung hat sich mit der antragstellenden Fraktion zu diesem Punkt so vereinbart, dass in der nächsten Trägerkonferenz der Kindertageseinrichtungen über den Antrag informiert wird.

 

 

Maßnahmen

 

Die akustische Qualität eines Raumes wird wesentlich von der Raumanordnung im Gebäude, der Schalldämmung seiner Umfassungsbauteile, der Geräuschentwicklung haustechnischer Anlagen sowie der Raumform und Raumgröße und der Oberflächenbeschaffenheit der Raumbegrenzungsflächen und Einrichtungsgegenstände bestimmt. Eine Beurteilung der akustischen Qualität und möglicher Maßnahmen kann daher gutachterlich nur auf jeden einzelnen Klassenraum bezogen erfolgen.

 

In der Vergangenheit wurden durch die Verwaltung anlassbezogen, d.h. aufgrund einer konkret festzustellenden Problemlage in Musik-, Kunst- und Werkräumen oder aufgrund der Beschulung hörgeschädigter Kinder, für einzelne Unterrichtsräume an mehreren Schulstandorten Akustikgutachten beauftragt und nachfolgend gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen durchgeführt:

Schule

Maßnahme

Jahr

Kosten

Schulzentrum

Anbringung von Schallschutzelementen aufgrund der Beleuchtungs- und Deckenerneuerung in Computerräumen (3062, 3110, 2118)

2001

16.000,- €

Eichendorffschule

Beschulung hörgeschädigtes Kind – Schallschutzdecke in einem Klassenraum (nur Material, Montage durch Servicebetriebe)

2003

2750,- €

Eichendorffschule

Schallschutzdecke in einem Klassenraum (Förderverein)

2005

4.900,- €

Hauptschule

Schallschutzelemente in den Fluren und im Forum des Anbaues (nur Material, Montage durch Servicebetriebe)

2006

2.900,- €

Käthe-Kollwitz-Schule

Schallschutzelemente im Mehrzweck-/Speiseraum der OGS im Nebengebäude Heerener Str. (nur Material, Montage durch Servicebetriebe)

2006

1.500,- €

Josefschule

Schallschutzdecke

2006

2.900,- €

Südschule

Beschulung hörgeschädigtes Kind – Akustikgutachten / keine Maßnahmen erforderlich

2007

- €

Schulzentrum

Schallschutzmaßnahmen in den Werk- und Kunsträumen (vorhandener Akustikdeckenputz hatte sich über die Jahre gelöst – nur Material, Montage durch Servicebetriebe)

2008/2009

15.000,- €

Eichendorffschule

Schallschutzdecke in 1 Klassenraum ( nur Materialkosten Förderverein / Montage durch Servicebetriebe)

2010

3.800,- €

 

Die Kosten zur Erstellung eines Akustikgutachtens belaufen sich auf rd. 200,00 €/Raum.
Notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Akustik belaufen sich je nach Umfang auf rd. 5.000,00 €/Raum.

 

In den Schulgebäuden der Stadt Kamen sind über 300 Unterrichts- und Fachräume vorhanden.