Der Jugendhilfeausschuss wird über den Verlauf der
Fortschreibung des Kamener Kinder- und Jugendförderplanes 2011 bis 2014
informiert.
Der Kinder- und Jugendförderplan soll in der
nächsten Sitzung im Juni eingebracht und in der Sitzung im September
beschlossen werden.
Formell erfolgt
die Fortschreibung des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans auf der
Grundlage der Planungsverantwortung gemäß § 80, Absatz 1 SGB VIII. Dieser
allgemeine Auftrag für die gesamte Jugendhilfe wird durch das 3. AG-KJHG NRW
konkretisiert. Der örtliche Träger der Jugendhilfe hat gem. § 15, Absatz 4, 3.
AG-KJHG NRW eine gesetzliche Gewährleistungs-, eine Förder- und
Planungsverpflichtung.
Der erste
kommunale Kinder- und Jugendförderplan wurde im Jahr 2007 im Jugendhilfeausschuss
beraten und beschlossen. Seine Laufzeit endete im Jahr 2010.
Auf der Grundlage
des KJFöG soll ein Kinder- und Jugendförderplan für die Dauer einer Wahlperiode
erstellt werden.
In der erstmaligen
Erstellung in 2007 wurden alle wesentlichen gesetzlichen Grundlagen,
fachspezifische Erwartungen und Voraussetzungen und eine umfangreiche
Situationsbeschreibung für Kamen dargestellt.
Im Ergebnis legte
der Plan künftige Schwerpunkte, Zielsetzungen und Arbeitsaufträge für das
gesamte Handlungsfeld der Kinder- und Jugendarbeit fest.
Er beinhaltete
eine Finanzplanung, in der auch die wesentlichen Rahmenbedingungen für die
Leistungsvereinbarungen mit den freien Trägern dargestellt wurden, allerdings
mit dem Hinweis der Berücksichtigung des jeweiligen jährlichen
Haushaltsplanes.
Neben der
aktuellen Kinder- und Jugendarbeit, deren Grundlage seit Jahren kontinuierlich
weiterentwickelt worden ist, sind im ersten Kinder- und Jugendförderplan
allgemeine Strategien formuliert worden, die über eine Planungszeit hinaus auf
Dauer aktuell sind.
Dazu gehören die
Schwerpunkte
-
Jugendsozialarbeit zur Förderung der schulischen
und beruflichen Bildung
-
Jugendverbandsarbeit, durch Intensivierung der
Zusammenarbeit mit freien Trägern und selbstorganisierten Kinder- und
Jugendgruppen
-
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
-
Migration und Integration
als weitere
Grundlage der Kinder- und Jugendarbeit.
Auf dieser Basis
wurden Projekte installiert, Kooperationen geschlossen, konkrete Bildungsaufträge
in Zusammenarbeit mit der Hauptschule entwickelt und im Rahmen der Integration
intensiv mit behinderten Kindern und Jugendlichen gearbeitet. Es wurde Sprachförderung
mit Kindern und Jugendlichen betrieben, die ein großes Sprach- und
Bildungsdefizit haben. Dazu gehören nicht nur die mit Migrationshintergrund,
sondern auch viele deutsche Kinder und Jugendliche.
An diesen Projekten,
teilweise in aktualisierter Form bzw. angepasster Konzeption, wird auch
weiterhin gearbeitet.
Es gab Projekte,
die im Laufe des Planungszeitraumes erfolgreich begonnen und abgeschlossen
wurden. Als Beispiel sind hier zahlreiche Plan- und Rollenspielprogramme im Bereich
der Bildungsarbeit zu nennen, z.B. „Spiel des Lebens“, „Jobstars“ etc., die in
Schulen auch außerhalb von Kamen mit Unterstützung der Kamener Jugendhilfe
kopiert worden sind.
Diese Projekte
werden immer wieder nachgefragt und in die aktuellen Planungen integriert.
Es gab aber auch
Prozesse, die aus unterschiedlichen Ursachen heraus abgebrochen, unvollendet
abgeschlossen oder noch nicht begonnen wurden.
Das sind
- die städtischen
Ferienfreizeiten, die im Rahmen der Haushaltskonsolidierung gestrichen wurden,
-
das zweijährige Projekt zur beruflichen
Orientierung und Vorbereitung, in Kooperation mit der Diakonie mit der
Hauptschule und der Käthe-Kollwitz-Schule (dieses Projekt ist dem
Jugendhilfeausschuss ausführlich vorgestellt worden).
Dieses Projekt kann aufgrund fehlender personeller und finanzieller Voraussetzungen
aktuell nicht erneut aufgerufen werden.
Positiv war allerdings, dass dieses Projekt die Grundlage einer
Intensivierung der Schülerförderung zur
Vorbereitung der Berufsausbildung durch die Schule selbst bildete.
In diesem Kontext ist darauf hinzuweisen, dass sich der FB Jugend,
Schule und Sport aktiv im Bereich der Lernpatenschaften einbringt.
Im Zuge des Ausbildungskonsenses NRW hat auch das regionale Bildungsnetzwerk
den Übergang von Schule in den Beruf zu
einem Hauptthema gemacht. Lernpatenschaften zwischen Schulen und Unternehmen
sollen intensiver und nachhaltiger betrieben werden. Unter dem Ziel „Schule
kennt Wirtschaft, Wirtschaft kennt Schule“ gibt es bei der IHK einen
Arbeitskreis, bei dem auch die Stadt Kamen vertreten ist.
Koordinierungsgespräche mit Unternehmen und Schulen zum weiteren Ausbau
sowie Reflektionsgespräche mit den schon vorhandenen Partnern sind Ziel
zukünftiger Arbeit.
-
der Kinder- und Jugendschutz, speziell der
Medienschutz. Diese Aufgabe kann zur Zeit aus Mangel an personellen Ressourcen
nicht in der wünschenswerten Intensität erledigt werden.
Das betrifft nicht den präventiven allgemeinen Jugendschutz.
Hier sind neben div. Vorträgen und Diskussionen für das Fachpublikum im
Jugendhilfeausschuss und in der Stadtkonferenz Theaterstücke und Lesungen für
die Jugendlichen in den Jugendzentren zu unterschiedlichen Schwerpunktthemen,
z.B. Rechtsextremismus und Drogenmissbrauch, veranstaltet worden.
Die Festschreibung
in der Jugendhilfeplanung bedeutet nicht gleichzeitig ein konstantes Festhalten
an einem Ziel innerhalb einer vorgegebenen Frist.
Während Projekte
außerhalb der Jugendhilfe beispielsweise Produkte konkret benannt und unter
Berücksichtigung der Kosten innerhalb einer bestimmten Zeit entwickelt und
angeboten werden, sind bei der Jugendhilfeplanung zusätzliche Faktoren zu
berücksichtigen, die nicht nur einer internen Steuerung unterliegen, sondern
gesellschaftliche Prozesse und gesetzliche Grundlagen zu berücksichtigen
haben.
Zunächst arbeitet
die Offene Kinder- und Jugendarbeit bedarfsorientiert. Das bedeutet auf der
Grundlage von Wünschen und Informationen der Kinder und Jugendlichen selbst,
deren Eltern oder Mitgliedern der Sozialraumkonferenzen, ein Angebot flexibel
im Rahmen einer gründlichen Finanz- und Personalplanung zu gestalten.
Des weiteren sind
Voraussetzungen des Landes mit Blick auf die Fördermittel von Bedeutung.
Eine erfolgreiche Kinder-
und Jugendarbeit unterliegt keiner zeitlichen Befristung. Zielformulierungen
müssen über eine Legislaturperiode hinaus weiter Bestand haben. Daher sollen in
der Fortschreibung die Grundsätze der Jugendsozialarbeit, der Intensivierung
der Zusammenarbeit mit den freien Trägern, der Kinder- und Jugendschutz, die
Migration und Integration sowie die Umsetzung einer inklusiven Bildung (Inklusion)
nach der UN-Behindertenrechtskonvention auch in dieser Legislaturperiode wie
bisher die zentrale Rolle spielen.
Aufbauend auf diesen
Grundlagen sollen neue Projekte formuliert und realisiert werden.
Überdies schlägt
die Verwaltung für die nächsten Jahre drei weitere Projekte vor, die sukzessiv geplant und begonnen werden sollen.
Die genannten
Projekte basieren auf der Erkenntnis, dass sich Jugendzentren neben der
klassischen Angebotsstruktur immer mehr zu Beratungs- und Vermittlungszentren
entwickeln. Die Kinder und Jugendlichen, die heute die Jugendzentren nutzen,
haben nicht mehr ausschließlich den Freizeitaspekt im Auge, sondern suchen in
ihrem Zentrum Beratung und Unterstützung für ihre individuellen Problemlagen.
Die Einzelfallhilfe rückt damit immer stärker in den Fokus der offenen Kinder-
und Jugendarbeit.
Hierbei wird man
dem Anspruch gerecht werden müssen, dass betroffene Kinder und Jugendliche
eine vertrauensvolle Umgebung suchen. Immer öfter spielen die Jugendzentren
eine zentrale Rolle bei der Vermittlung in verschiedenste Bereiche der Hilfen
zur Erziehung.
In diesem
Zusammenhang ist ein Anstieg der individuellen Jugendhilfe die logische Konsequenz.
Projekt 1
Entwicklung einer Kontaktstelle für Jugendliche
a) bei Problemen in der Schule,
-mit dem Ziel der
Rückführung-
b) bei Problemen in der Berufsausbildung
-mit dem Ziel,
Abbrüche zu reduzieren
Organisation und Schwerpunktstandort: JFZ Kamen
Zu a)
In den letzten
Jahren wird im Allgemeinen Sozialen Dienst und in den Jugendzentren eine
deutliche Zunahme von Schulschwänzern registriert.
In Gesprächen mit
den Betroffenen wird klar, wie unterschiedlich die Motive für Schule schwänzen sind.
Es geht hier nicht nur um Leistungsdruck oder persönliche Abneigungen zwischen
Schülern und einzelnen Lehrern oder der Schule als Institution. Auch
persönliche oder familiäre Hintergründe oder äußere Einflüsse sind Faktoren,
die vielfach dazu führen.
In diesen
Konstellationen benötigen die Betroffenen eine Person, der sie vertrauen und
von der sie Hilfe erwarten können. Dazu gehören für einen Teil der SchülerInnen
die Kolleginnen und Kollegen der „Offenen Kinder- und Jugendarbeit“, die sie
schon seit Jahren kennen.
Aus dieser Erkenntnis heraus bildet sich der methodische Ansatz:
1. Die Entwicklung
eines Systems für den Einzelnen, in dem durch persönliche Interaktion die
Förderung des Selbstmanagements und die Stärkung der Selbstverantwortung
erreicht werden soll.
2 Der Aufbau eines institutionellen Systems, in dem es um die Koordination der Beratungsstruktur und Aufbau von Kooperationsbeziehungen geht.
Das Ziel wäre, in
Kooperation mit den betroffenen Schulen individuelle Unterstützungsmaßnahmen
für jeden einzelnen Jugendlichen zu entwickeln, die diesen innerhalb eines
bestimmten Zeitraumes wieder in das Schulsystem zurückführen.
.
Das bedeutet in
diesem Zusammenhang klare Kriterien:
- SchülerInnen die mind. noch zwei
Schuljahre vor sich haben,
- SchülerInnen, die sich noch nicht
gänzlich dem System Schule verweigert haben,
- SchülerInnen, die das
Klassenziel ohne Unterstützung wahrscheinlich nicht erreichen können.
Des weiteren muss
nach fachlichem Ermessen der Schulabschluss erreichbar sein.
Ein weiterer
Schwerpunkt dieser Kontaktstelle ist die Unterstützung bei Problemen in der
Berufsausbildung:
Zu b)
Derzeit werden zu viele
Ausbildungsverträge vorzeitig aufgelöst. Das hat negative Folgen. Viele
Abbrecher/innen finden nur schwer einen neuen Ausbildungsplatz. „ Jede vierte Ausbildung in Deutschland wird vorzeitig beendet“
(vgl. Ausbildung.net, das deutsche
Ausbildungs-Infoportal)
Angesichts des
demografischen Wandels und des erwarteten Fachkräftemangels ist es eine
Zielsetzung, mit unterstützenden und begleitenden Maßnahmen Auszubildende vor
einem Abbruch zu bewahren.
Es ist bekannt,
dass sich Jugendliche nicht spontan zu einem Ausbildungsabbruch entschließen,
sondern dass ein Großteil der vorzeitigen Vertragsauflösungen eine längere Vorgeschichte
hat. Hier gilt es, methodisch in die Auseinandersetzung mit der eigenen Einstellung
der eigenen Lern- und Leistungsbereitschaft einzugreifen, individuelle Konzepte
für jeden einzelnen Betroffenen zu finden, um eine Berufsausbildung
erfolgreich zum Abschluss zu bringen.
Diese Aufgabe ist
äußerst anspruchvoll, weil Auszubildende und Praktikanten institutionell nicht
erfasst sind, wenn sie sich nicht in einer Maßnahme befinden. Insgesamt bedarf das einer engen Kooperation mit freien
Trägern.
Basierend auf
Diskussionen in den verschiedensten kommunalen Gremien wie dem Jugendhilfeausschuss,
der Stadtkonferenz sowie mit verschiedenen freien Trägern, wird die Orientierung
an der formellen Trennung zwischen Schul- und Berufsausbildung als das
eigentliche Problem deutlich.
Die Schulen sind
mit der Entlassung des Schülers, unabhängig ob Abschluss oder Abbruch, nicht
mehr in der Verantwortung. Die ARGE wird grundsätzlich erst nach Schulende
tätig und nur dann, wenn sich ehemalige SchülerInnen an sie wenden.
Individuelle
Probleme, weil keine Ausbildungsstelle zur Verfügung steht und alternativ eine
weitere Schulausbildung angestrebt wird, (eine schlechte Alternative, wenn im
Vorfeld schon deutlich wird, dass die Voraussetzungen für einen höheren
Abschluss fehlen) werden von der ARGE nicht behandelt, weil sie auch keine
Kenntnis davon hat.
Die ARGE ist für
Schüler ausschließlich im Rahmen der Berufsberatung zuständig.
An
berufsvorbereitenden Maßnahmen während der Schulzeit, die intellektuelle und
motorische Fähigkeiten des einzelnen Schülers herausstellen, ist sie in der
Regel nicht beteiligt.
Auszubildende, die
ihre Berufsausbildung abbrechen und sich im Anschluss nicht bei der ARGE
melden, werden nicht erfasst.
Das System zeigt
deutlich seine Grenzen und scheitert auch an Kompetenzen. Hier ist eine
politische Betrachtung zu empfehlen, mit der die Schnittstelle in Vorbereitung,
Begleitung und Nachbereitung vernetzend überwunden wird.
Projekt 2:
Kontaktstelle Kindergesundheit für Kinder und
Jugendliche ab Schulalter
in Form einer Beratungs- und Vermittlungsstelle
Organisation und Schwerpunktstandort: BHS Methler
Das Jugendamt hat
eine federführende Funktion im Bereich kommunaler Frühwarnsysteme erhalten. Mit
ihrer Hilfe soll möglichst dafür gesorgt werden, dass die notwendige Versorgung,
Fürsorge und Erziehung von Kindern und Jugendlichen, sowie deren Schutz vor körperlicher,
seelischer und sexueller Misshandlung sichergestellt ist.
Diese Funktion ist in erster Linie dem Allgemeinen Sozialen Dienst zuzuordnen.
Der ASD muss
allerdings Kenntnis von Fällen haben, um tätig werden zu können. In vielen
Fällen ist es der Familienservice, der den Erstkontakt mit den Familien hat.
Aber es gibt
natürlich die Problemfamilien, die nicht vom Familienservice besucht werden
wollen oder die sich nicht in einem Erstkontakt öffnen.
In diesen Fällen
sind die offene Jugendarbeit in den kommunalen Häusern, die eigene Familie,
die Nachbarschaftsstrukturen, die Erkenntnisse in Arztpraxen,
Kindertageseinrichtungen, Schulen und Vereinen, die Sozialraumkonferenzen die
geeigneten und bewährten Strukturen, ein feingliederiges Netz zu bilden, das
rechtzeitig Prävention durch qualifizierte Hilfeplanabwägungen ermöglicht. (Im
Weiteren s. dazu auch die BV-Nr. 018/2011 „Familienhebammen“.)
Auch bilden der
Alkohol- und Drogenmissbrauch, Mobbing, physische und psychische Überlastung
spezifische Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen.
In der
Ursachenbekämpfung reicht in diesen Fällen die medizinische Bearbeitung nicht
aus.
Bisher fehlt in
diesem Bereich speziell für Schulkinder und Jugendliche ein Netzwerk verschiedener
Institutionen ähnlich dem eines Familienzentrums für Kinder im Kindergartenalter.
Es soll eine
Informationsbasis bzw. Erstkontaktstelle errichtet werden, die weitere Beratungen
ins Jugendamt, in einzelne Fachberatungsstellen, in die Erziehungsberatung,
Drogenberatung, psychologische Beratung, medizinische Beratung etc. vermittelt
bzw. initiiert.
Vorstellbar wäre
ein Modell analog eines Familienzentrums in Kindertageseinrichtungen.
Eine weitere
grundlegende Rolle der pädagogischen Arbeit in der Gesundheitsförderung wird
die Inklusion spielen. In der Schulentwicklung wird dieses Thema behandelt.
Die
Jugendhilfeplanung wird sich mit dem Thema ebenfalls weiterhin beschäftigen.
Die Inklusion in
der Pädagogik strebt integrative Verhältnisse an, unabhängig von Fähigkeiten,
sozialer, ethnischer oder kultureller Herkunft.
Was bedeutet Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe?
Basis ist zunächst die Integration. Sie wird als gemeinsame Erziehung,
Bildung und Unterrichtung behinderter und nichtbehinderter Kinder und
Jugendlicher" bezeichnet.
„Die Inklusion leitet sich aus der Weiterentwicklung des Grundgedankens
der Integration ab. Die Einteilung in verschiedene Gruppen nach
Leistungskriterien entfällt und somit auch die "Pseudoharmonisierung"
durch Festlegung bestimmter Kriterien. Jede Person, jeder Schüler wird
individuell mit seinen Kompetenzen und Schwächen wahrgenommen.“
(vgl.
Markus Scholz, Integration und
Inklusion - zwischen theoretischem Anspruch und Realität)
Das bedeutet, dass
Inklusion einen Ansatz in den Bereichen Erziehung, Bildung und Betreuung
darstellt, der nach inklusiven Maßstäben aufgebaut ist. Folglich ist dieser
Ansatz nicht nur einer bestimmten Gruppe von Kindern und Jugendlichen
zuzuordnen, die Beeinträchtigungen wie „schwer erziehbar, auffällig,
entwicklungsverzögert, lernschwach oder lernbehindert“ haben (allgemein
formuliert als Kinder und Jugendliche mit „besonderem Förderbedarf“), sondern
die Partizipation aller Kinder und auch der Erwachsenen im jeweiligen Umfeld erfordert.
(vgl. Centre
for Studies on Inclusiv Education (CSIE) )
Analog zur
schulischen Entwicklung, die mittelfristig die Unterschiedmerkmale Kinder mit
oder ohne „sonderpädagischem Förderbedarf“ aufgibt, wird es die Unterscheidung
von Behinderten und Nichtbehinderten in der Jugendhilfe zukünftig nicht mehr
geben.
Adorno bringt es
auf den Punkt: „Ohne Angst verschieden sein können" .
Diese Entwicklung
muss detailliert begleitet und adäquat vorbereitet werden und würde einen
Schwerpunkt dieses Projektes darstellen.
Projekt 3:
Jugendkulturcafe als Jugendkulturzentrum
Organisation und Schwerpunktstandort: JKC
Es gibt
nennenswerte Diskussionen über Ansätze in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit,
die Kamener Jugendzentren nicht mehr individuell für sich zu betrachten,
sondern thematisch aufzuteilen. Das bedeutet natürlich nicht,
dass die durch geografische und sozial unterschiedliche Gegebenheiten
entwickelten Ansätze wegfallen, sondern dass zusätzlich thematische
Schwerpunkte festgelegt werden.
Die beiden ersten
Projektvorschläge sollen dem JFZ Kamen bzw. BHS Methler zugeordnet werden.
Das
Jugendkulturcafe soll sich durch eine deutliche Darstellung in der
Öffentlichkeit und der Ausweitung des Programmangebots als kultureller
Treffpunkt für alle Kamener Jugendlichen mit hörenswerten Bands, sehenswerten
Filmen, jungem Theater, coolen Partys, Lesungen und allem, was kultureller
Bedarf für Jugendliche darstellt, etablieren.
Außerdem soll Jugendlichen
durch professionelle Anleitung ermöglicht werden, beispielsweise Geschichten
zu schreiben, Videos zu produzieren, Theater zu spielen oder an Workshops
besonderer Art teilzunehmen.
Vor dem
Hintergrund einer durch „Facebook, Youtube, Unnaer.de“ und anderen sozialen
Netzwerken sich immer weiter ausdehnenden Isolation von Jugendlichen, die nur
noch über das Netz kommunizieren, ist die dargestellte Einrichtungsform als
Alternative unausweichlich, sofern sich die Jugendhilfe noch an der
Sozialisation von jungen Menschen beteiligen will.
Auch die „Umgehung
des Rauchverbots“ durch die Umwandlung in „Raucherclubs“ einiger für
Jugendliche „trendiger“ Kamener Lokale stellen ein Problem dar. Den
Jugendlichen unter 18 Jahren wird damit der Eintritt verwehrt. Insofern werden
die Möglichkeiten sich zu treffen immer geringer.
Fazit:
Die dargestellten
Projekte sind das Ergebnis intensiver fachlicher Diskussionen. Benannt sind
organisatorische Zuständigkeiten und daraus entwickelte Schwerpunktangebote in
den einzelnen Häusern.
In der operativen
Umsetzung werden die Schwerpunkte in den anderen thematisch nicht als
Schwerpunkteinrichtung bezifferten Häusern nicht ausgeschlossen und bei Bedarf
im Rahmen der Kooperation angeboten. Die MitarbeiterInnen organisieren einen
regelmäßigen Informationstransfer und eine flexible Betreuungsstruktur.
Der Fachbereich
sieht sich in der Lage, dieses umfangreiche Konzept umzusetzen. Voraussetzung
sind personelle und finanzielle Rahmenbedingungen, die jeweils jahresbezogen
festgelegt werden müssen. Hierbei geht es nicht unbedingt um höhere Finanzen
bzw. mehr Personal. Im Rahmen der Finanzsituation der Stadt geht es auch um
organisatorische Veränderungen, um weitere Kooperationen mit freien Trägern
sowie die Einbindung des Fördervereins für Jugendhilfe.
Es ist
beabsichtigt die Fortschreibung unter Einbeziehung der vorgestellten Projekte,
in der Juni-Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorzulegen. und in der
September-Sitzung darüber entscheiden zu lassen.