Betreff
Kinder- und Jugendförderplan 2011 bis 2014
Vorlage
005/2011
Art
Mitteilungsvorlage

Der Jugendhilfeausschuss wird über den Verlauf der Fortschreibung des Kamener Kinder- und Jugendförderplanes 2011 bis 2014 informiert.

 

Der Kinder- und Jugendförderplan soll in der nächsten Sitzung im Juni eingebracht und in der Sitzung im September beschlossen werden.

 

Formell erfolgt die Fortschreibung des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans auf der Grundlage der Planungsverantwortung gemäß § 80, Absatz 1 SGB VIII. Dieser allgemeine Auftrag für die gesamte Jugendhilfe wird durch das 3. AG-KJHG NRW konkretisiert. Der ört­liche Träger der Jugendhilfe hat gem. § 15, Absatz 4, 3. AG-KJHG NRW eine gesetzliche Gewährleistungs-, eine Förder- und Planungsverpflichtung.

 

Der erste kommunale Kinder- und Jugendförderplan wurde im Jahr 2007 im Jugendhilfeaus­schuss beraten und beschlossen. Seine Laufzeit endete im Jahr 2010.

Auf der Grundlage des KJFöG soll ein Kinder- und Jugendförderplan für die Dauer einer Wahlperiode erstellt werden.

In der erstmaligen Erstellung in 2007 wurden alle wesentlichen gesetzlichen Grundlagen, fachspezifische Erwartungen und Voraussetzungen und eine umfangreiche Situationsbe­schreibung für Kamen dargestellt.

 

Im Ergebnis legte der Plan künftige Schwerpunkte, Zielsetzungen und Arbeitsaufträge für das gesamte Handlungsfeld der Kinder- und Jugendarbeit fest.

 

Er beinhaltete eine Finanzplanung, in der auch die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Leistungsvereinbarungen mit den freien Trägern dargestellt wurden, allerdings mit dem Hin­weis der Berücksichtigung des jeweiligen jährlichen Haushaltsplanes.

 

Neben der aktuellen Kinder- und Jugendarbeit, deren Grundlage seit Jahren kontinuierlich weiterentwickelt worden ist, sind im ersten Kinder- und Jugendförderplan allgemeine Strate­gien formuliert worden, die über eine Planungszeit hinaus auf Dauer aktuell sind.

Dazu gehören die Schwerpunkte

 

-                     Jugendsozialarbeit zur Förderung der schulischen und beruflichen Bildung

 

-                     Jugendverbandsarbeit, durch Intensivierung der Zusammenarbeit mit freien Trä­gern und selbstorganisierten Kinder- und Jugendgruppen

 

-                     Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

 

-                     Migration und Integration

 

als weitere Grundlage der Kinder- und Jugendarbeit.

 

Auf dieser Basis wurden Projekte installiert, Kooperationen geschlossen, konkrete Bildungs­aufträge in Zusammenarbeit mit der Hauptschule entwickelt und im Rahmen der Integration intensiv mit behinderten Kindern und Jugendlichen gearbeitet. Es wurde Sprachförderung mit Kindern und Jugendlichen betrieben, die ein großes Sprach- und Bildungsdefizit haben. Dazu gehören nicht nur die mit Migrationshintergrund, sondern auch viele deutsche Kinder und Jugendliche.

 

An diesen Projekten, teilweise in aktualisierter Form bzw. angepasster Konzeption, wird auch weiterhin gearbeitet.

 

Es gab Projekte, die im Laufe des Planungszeitraumes erfolgreich begonnen und abge­schlossen wurden. Als Beispiel sind hier zahlreiche Plan- und Rollenspielprogramme im Be­reich der Bildungsarbeit zu nennen, z.B. „Spiel des Lebens“, „Jobstars“ etc., die in Schulen auch außerhalb von Kamen mit Unterstützung der Kamener Jugendhilfe kopiert worden sind.

Diese Projekte werden immer wieder nachgefragt und in die aktuellen Planungen integriert. 

 

Es gab aber auch Prozesse, die aus unterschiedlichen Ursachen heraus abgebrochen, un­vollendet abgeschlossen oder noch nicht begonnen wurden.

 

Das sind

-           die städtischen Ferienfreizeiten, die im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ge­strichen wurden,

 

-                     das zweijährige Projekt zur beruflichen Orientierung und Vorbereitung, in Koope­ration mit der Diakonie mit der Hauptschule und der Käthe-Kollwitz-Schule (dieses Projekt ist dem Jugendhilfeausschuss ausführlich vorgestellt worden).

Dieses Projekt kann aufgrund fehlender personeller und finanzieller Voraus­setzungen aktuell nicht erneut aufgerufen werden.

Positiv war allerdings, dass dieses Projekt die Grundlage einer Intensivierung  der Schülerförderung zur Vorbereitung der Berufsausbildung durch die Schule selbst bildete.

In diesem Kontext ist darauf hinzuweisen, dass sich der FB Jugend, Schule und Sport aktiv im Bereich der Lernpatenschaften einbringt.

Im Zuge des Ausbildungskonsenses NRW hat auch das regionale Bildungs­netzwerk den Übergang von Schule in den Beruf  zu einem Hauptthema ge­macht. Lernpatenschaften zwischen Schulen und Unternehmen sollen intensi­ver und nachhaltiger betrieben werden. Unter dem Ziel „Schule kennt Wirt­schaft, Wirtschaft kennt Schule“ gibt es bei der IHK einen Arbeitskreis, bei dem auch die Stadt Kamen vertreten ist.

Koordinierungsgespräche mit Unternehmen und Schulen zum weiteren Aus­bau sowie Reflektionsgespräche mit den schon vorhandenen Partnern sind Ziel zukünftiger Arbeit.

 

-                     der Kinder- und Jugendschutz, speziell der Medienschutz. Diese Aufgabe kann zur Zeit aus Mangel an personellen Ressourcen nicht in der wün­schenswerten Intensität erledigt werden.

Das betrifft nicht den präventiven allgemeinen Jugendschutz.

Hier sind neben div. Vorträgen und Diskussionen für das Fachpublikum im Ju­gendhilfeausschuss und in der Stadtkonferenz Theaterstücke und Lesungen für die Jugendlichen in den Jugendzentren zu unterschiedlichen Schwer­punktthemen, z.B. Rechtsextremismus und Drogenmissbrauch, veranstaltet worden.

 

 

Die Festschreibung in der Jugendhilfeplanung bedeutet nicht gleichzeitig ein konstantes Festhalten an einem Ziel innerhalb einer vorgegebenen Frist.

Während Projekte außerhalb der Jugendhilfe beispielsweise Produkte konkret benannt und unter Berücksichtigung der Kosten innerhalb einer bestimmten Zeit entwickelt und angeboten werden, sind bei der Jugendhilfeplanung zusätzliche Faktoren zu berücksichtigen, die nicht nur einer internen Steuerung unterliegen, sondern gesellschaftliche Prozesse und gesetzli­che Grundlagen zu berücksichtigen haben.

 

Zunächst arbeitet die Offene Kinder- und Jugendarbeit bedarfsorientiert. Das bedeutet auf der Grundlage von Wünschen und Informationen der Kinder und Jugendlichen selbst, deren Eltern oder Mitgliedern der Sozialraumkonferenzen, ein Angebot flexibel im Rahmen einer gründlichen Finanz- und Personalplanung zu gestalten.

 

Des weiteren sind Voraussetzungen des Landes mit Blick auf die Fördermittel von Bedeu­tung.

 

Eine erfolgreiche Kinder- und Jugendarbeit unterliegt keiner zeitlichen Befristung. Zielformu­lierungen müssen über eine Legislaturperiode hinaus weiter Bestand haben. Daher sollen in der Fortschreibung die Grundsätze der Jugendsozialarbeit, der Intensivierung der Zusam­menarbeit mit den freien Trägern, der Kinder- und Jugendschutz, die Migration und Integra­tion sowie die Umsetzung einer inklusiven Bildung (Inklusion) nach der UN-Behinderten­rechtskonvention auch in dieser Legislaturperiode wie bisher die zentrale Rolle spielen.

Aufbauend auf diesen Grundlagen sollen neue Projekte formuliert und realisiert werden.

 

Überdies schlägt die Verwaltung für die nächsten Jahre drei weitere Projekte vor, die sukzessiv  geplant und begonnen werden sollen.

 

Die genannten Projekte basieren auf der Erkenntnis, dass sich Jugendzentren neben der klassischen Angebotsstruktur immer mehr zu Beratungs- und Vermittlungszentren entwi­ckeln. Die Kinder und Jugendlichen, die heute die Jugendzentren nutzen, haben nicht mehr ausschließlich den Freizeitaspekt im Auge, sondern suchen in ihrem Zentrum Beratung und Unterstützung für ihre individuellen Problemlagen. Die Einzelfallhilfe rückt damit immer stär­ker in den Fokus der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

Hierbei wird man dem Anspruch gerecht werden müssen, dass betroffene Kinder und Ju­gendliche eine vertrauensvolle Umgebung suchen. Immer öfter spielen die Jugendzentren eine zentrale Rolle bei der Vermittlung in verschiedenste Bereiche der Hilfen zur Erziehung.

In diesem Zusammenhang ist ein Anstieg der individuellen Jugendhilfe die logische Konse­quenz.

 

 

 

Projekt 1 

Entwicklung einer Kontaktstelle für Jugendliche

a) bei Problemen in der Schule,

-mit dem Ziel der Rückführung-

b) bei Problemen in der Berufsausbildung

-mit dem Ziel, Abbrüche zu reduzieren

Organisation und Schwerpunktstandort: JFZ Kamen

 

Zu a)

In den letzten Jahren wird im Allgemeinen Sozialen Dienst und in den Jugendzentren eine deutliche Zunahme von Schulschwänzern registriert.

In Gesprächen mit den Betroffenen wird klar, wie unterschiedlich die Motive für Schule schwänzen sind. Es geht hier nicht nur um Leistungsdruck oder persönliche Abneigungen zwischen Schülern und einzelnen Lehrern oder der Schule als Institution. Auch persönliche oder familiäre Hintergründe oder äußere Einflüsse sind Faktoren, die vielfach dazu führen.

In diesen Konstellationen benötigen die Betroffenen eine Person, der sie vertrauen und von der sie Hilfe erwarten können. Dazu gehören für einen Teil der SchülerInnen die Kolleginnen und Kollegen der „Offenen Kinder- und Jugendarbeit“, die sie schon seit Jahren kennen.

Aus dieser Erkenntnis heraus bildet sich der methodische Ansatz:

1.   Die Entwicklung eines Systems für den Einzelnen, in dem durch persönliche Interak­tion die Förderung des Selbstmanagements und die Stärkung der Selbstverantwor­tung erreicht werden soll.

2        Der Aufbau eines institutionellen Systems, in dem es um die Koordination der Bera­tungsstruktur und Aufbau von Kooperationsbeziehungen geht.

Das Ziel wäre, in Kooperation mit den betroffenen Schulen individuelle Unterstützungsmaß­nahmen für jeden einzelnen Jugendlichen zu entwickeln, die diesen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes wieder in das Schulsystem zurückführen.

 

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Das bedeutet in diesem Zusammenhang klare Kriterien:

 

-           SchülerInnen die mind. noch zwei Schuljahre vor sich haben,

-           SchülerInnen, die sich noch nicht gänzlich dem System Schule verweigert haben,

-           SchülerInnen, die das Klassenziel ohne Unterstützung wahrscheinlich nicht erreichen können.

 

Des weiteren muss nach fachlichem Ermessen der Schulabschluss erreichbar sein.

 

Ein weiterer Schwerpunkt dieser Kontaktstelle ist die Unterstützung bei Problemen in der Berufsausbildung:

 

Zu b)

Derzeit werden zu viele Ausbildungsverträge vorzeitig aufgelöst. Das hat negative Folgen. Viele Abbrecher/innen finden nur schwer einen neuen Ausbildungsplatz. „ Jede vierte Aus­bildung in Deutschland wird vorzeitig beendet“

(vgl. Ausbildung.net, das deutsche Ausbildungs-Infoportal)

Angesichts des demografischen Wandels und des erwarteten Fachkräftemangels ist es eine Zielsetzung, mit unterstützenden und begleitenden Maßnahmen Auszubildende vor einem Abbruch zu bewahren.

 

Es ist bekannt, dass sich Jugendliche nicht spontan zu einem Ausbildungsabbruch ent­schließen, sondern dass ein Großteil der vorzeitigen Vertragsauflösungen eine längere Vor­geschichte hat. Hier gilt es, methodisch in die Auseinandersetzung mit der eigenen Einstel­lung der eigenen Lern- und Leistungsbereitschaft einzugreifen, individuelle Konzepte für je­den einzelnen Betroffenen zu finden, um eine Berufsausbildung erfolgreich zum Abschluss zu bringen.

 

Diese Aufgabe ist äußerst anspruchvoll, weil Auszubildende und Praktikanten institutionell nicht erfasst sind, wenn sie sich nicht in einer Maßnahme befinden. Insgesamt  bedarf das einer engen Kooperation mit freien Trägern.

 

Basierend auf Diskussionen in den verschiedensten kommunalen Gremien wie dem Jugend­hilfeausschuss, der Stadtkonferenz sowie mit verschiedenen freien Trägern, wird die Orien­tierung an der formellen Trennung zwischen Schul- und Berufsausbildung als das eigentliche Problem deutlich.

Die Schulen sind mit der Entlassung des Schülers, unabhängig ob Abschluss oder Abbruch, nicht mehr in der Verantwortung. Die ARGE wird grundsätzlich erst nach Schulende tätig und nur dann, wenn sich ehemalige SchülerInnen an sie wenden.

 

Individuelle Probleme, weil keine Ausbildungsstelle zur Verfügung steht und alternativ eine weitere Schulausbildung angestrebt wird, (eine schlechte Alternative, wenn im Vorfeld schon deutlich wird, dass die Voraussetzungen für einen höheren Abschluss fehlen) werden von der ARGE nicht behandelt, weil sie auch keine Kenntnis davon hat.

Die ARGE ist für Schüler ausschließlich im Rahmen der Berufsberatung zuständig.

An berufsvorbereitenden Maßnahmen während der Schulzeit, die intellektuelle und motori­sche Fähigkeiten des einzelnen Schülers herausstellen, ist sie in der Regel nicht beteiligt.

 

Auszubildende, die ihre Berufsausbildung abbrechen und sich im Anschluss nicht bei der ARGE melden, werden nicht erfasst.

 

Das System zeigt deutlich seine Grenzen und scheitert auch an Kompetenzen. Hier ist eine politische Betrachtung zu empfehlen, mit der die Schnittstelle in Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung vernetzend überwunden wird.

 

 

 

Projekt 2:

 

Kontaktstelle Kindergesundheit für Kinder und Jugendliche ab Schulalter

in Form einer Beratungs- und Vermittlungsstelle

Organisation und Schwerpunktstandort: BHS Methler

 

Das Jugendamt hat eine federführende Funktion im Bereich kommunaler Frühwarnsysteme erhalten. Mit ihrer Hilfe soll möglichst dafür gesorgt werden, dass die notwendige Versor­gung, Fürsorge und Erziehung von Kindern und Jugendlichen, sowie deren Schutz vor kör­perlicher, seelischer und sexueller Misshandlung sichergestellt ist.

Diese Funktion ist in erster Linie dem Allgemeinen Sozialen Dienst zuzuordnen.

Der ASD muss allerdings Kenntnis von Fällen haben, um tätig werden zu können. In vielen Fällen ist es der Familienservice, der den Erstkontakt mit den Familien hat.

 

Aber es gibt natürlich die Problemfamilien, die nicht vom Familienservice besucht werden wollen oder die sich nicht in einem Erstkontakt öffnen.

In diesen Fällen sind die offene Jugendarbeit in den kommunalen Häusern, die eigene Fami­lie, die Nachbarschaftsstrukturen, die Erkenntnisse in Arztpraxen, Kindertageseinrichtungen, Schulen und Vereinen, die Sozialraumkonferenzen die geeigneten und bewährten Struktu­ren, ein feingliederiges Netz zu bilden, das rechtzeitig Prävention durch qualifizierte Hilfe­planabwägungen ermöglicht. (Im Weiteren s. dazu auch die BV-Nr. 018/2011 „Familienhebammen“.)

 

Auch bilden der Alkohol- und Drogenmissbrauch, Mobbing, physische und psychische Überlastung spezifische Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen.

In der Ursachenbekämpfung reicht in diesen Fällen die medizinische Bearbeitung nicht aus.

 

Bisher fehlt in diesem Bereich speziell für Schulkinder und Jugendliche ein Netzwerk ver­schiedener Institutionen ähnlich dem eines Familienzentrums für Kinder im Kindergartenal­ter.

 

Es soll eine Informationsbasis bzw. Erstkontaktstelle errichtet werden, die weitere Beratun­gen ins Jugendamt, in einzelne Fachberatungsstellen, in die Erziehungsberatung, Drogenbe­ratung, psychologische Beratung, medizinische Beratung etc. vermittelt bzw. initiiert.

Vorstellbar wäre ein Modell analog eines Familienzentrums in Kindertageseinrichtungen.

 

Eine weitere grundlegende Rolle der pädagogischen Arbeit in der Gesundheitsförderung wird die Inklusion spielen. In der Schulentwicklung wird dieses Thema behandelt.

Die Jugendhilfeplanung wird sich mit dem Thema ebenfalls weiterhin beschäftigen.

 

Die Inklusion in der Pädagogik strebt integrative Verhältnisse an, unabhängig von Fä­higkeiten, sozialer, ethnischer oder kultureller Herkunft.

 

Was bedeutet Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe?

 

Basis ist zunächst die Integration. Sie wird als gemeinsame Erziehung, Bildung und Unter­richtung behinderter und nichtbehinderter Kinder und Jugendlicher" bezeichnet.

„Die Inklusion leitet sich aus der Weiterentwicklung des Grundgedankens der Integration ab. Die Einteilung in verschiedene Gruppen nach Leistungskriterien entfällt und somit auch die "Pseudoharmonisierung" durch Festlegung bestimmter Kriterien. Jede Person, jeder Schüler wird individuell mit seinen Kompetenzen und Schwächen wahrgenommen.“

(vgl. Markus Scholz, Integration und Inklusion - zwischen theoretischem Anspruch und Realität)

 

Das bedeutet, dass Inklusion einen Ansatz in den Bereichen Erziehung, Bildung und Betreu­ung darstellt, der nach inklusiven Maßstäben aufgebaut ist. Folglich ist dieser Ansatz nicht nur einer bestimmten Gruppe von Kindern und Jugendlichen zuzuordnen, die Beeinträchti­gungen wie „schwer erziehbar, auffällig, entwicklungsverzögert, lernschwach oder lernbehin­dert“ haben (allgemein formuliert als Kinder und Jugendliche mit „besonderem Förderbe­darf“), sondern die Partizipation aller Kinder und auch der Erwachsenen im jeweiligen Umfeld erfordert. (vgl. Centre for Studies on Inclusiv Education (CSIE) )

 

Analog zur schulischen Entwicklung, die mittelfristig die Unterschiedmerkmale Kinder mit oder ohne „sonderpädagischem Förderbedarf“ aufgibt, wird es die Unterscheidung von Be­hinderten und Nichtbehinderten in der Jugendhilfe zukünftig nicht mehr geben.

Adorno bringt es auf den Punkt:  „Ohne Angst verschieden sein können" .

 

Diese Entwicklung muss detailliert begleitet und adäquat vorbereitet werden und würde einen Schwerpunkt dieses Projektes darstellen.

 

 

Projekt 3:

Jugendkulturcafe als Jugendkulturzentrum

Organisation und Schwerpunktstandort: JKC

 

Es gibt nennenswerte Diskussionen über Ansätze in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, die Kamener Jugendzentren nicht mehr individuell für sich zu betrachten, sondern thema­tisch  aufzuteilen. Das bedeutet natürlich nicht, dass die durch geografische und sozial un­terschiedliche Gegebenheiten entwickelten Ansätze wegfallen, sondern dass zusätzlich the­matische Schwerpunkte festgelegt werden.

 

Die beiden ersten Projektvorschläge sollen dem JFZ Kamen bzw. BHS Methler zugeordnet werden.

 

Das Jugendkulturcafe soll sich durch eine deutliche Darstellung in der Öffentlichkeit und der Ausweitung des Programmangebots als kultureller Treffpunkt für alle Kamener Jugendlichen mit hörenswerten Bands, sehenswerten Filmen, jungem Theater, coolen Partys, Lesungen und allem, was kultureller Bedarf für Jugendliche darstellt, etablieren.

Außerdem soll Jugendlichen durch professionelle Anleitung ermöglicht werden, beispiels­weise Geschichten zu schreiben, Videos zu produzieren, Theater zu spielen oder an Workshops besonderer Art teilzunehmen.

 

Vor dem Hintergrund einer durch „Facebook, Youtube, Unnaer.de“ und anderen sozialen Netzwerken sich immer weiter ausdehnenden Isolation von Jugendlichen, die nur noch über das Netz kommunizieren, ist die dargestellte Einrichtungsform als Alternative unausweichlich, sofern sich die Jugendhilfe noch an der Sozialisation von jungen Menschen beteiligen will.

 

Auch die „Umgehung des Rauchverbots“ durch die Umwandlung in „Raucherclubs“ einiger für Jugendliche „trendiger“ Kamener Lokale stellen ein Problem dar. Den Jugendlichen unter 18 Jahren wird damit der Eintritt verwehrt. Insofern werden die Möglichkeiten sich zu treffen immer geringer.

 

 

 

Fazit:

Die dargestellten Projekte sind das Ergebnis intensiver fachlicher Diskussionen. Benannt sind organisatorische Zuständigkeiten und daraus entwickelte Schwerpunktangebote in den einzelnen Häusern.

In der operativen Umsetzung werden die Schwerpunkte in den anderen thematisch nicht als Schwerpunkteinrichtung bezifferten Häusern nicht ausgeschlossen und bei Bedarf im Rahmen der Kooperation angeboten. Die MitarbeiterInnen organisieren einen regelmäßigen Informa­tionstransfer und eine flexible Betreuungsstruktur.

 

Der Fachbereich sieht sich in der Lage, dieses umfangreiche Konzept umzusetzen. Voraus­setzung sind personelle und finanzielle Rahmenbedingungen, die jeweils jahresbezogen festgelegt werden müssen. Hierbei geht es nicht unbedingt um höhere Finanzen bzw. mehr Personal. Im Rahmen der Finanzsituation der Stadt geht es auch um organisatorische Ver­änderungen, um weitere Kooperationen mit freien Trägern sowie die Einbindung des För­dervereins für Jugendhilfe.

 

Es ist beabsichtigt die Fortschreibung unter Einbeziehung der vorgestellten Projekte, in der Juni-Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorzulegen. und in der September-Sitzung dar­über entscheiden zu lassen.