Beschlussvorschlag:
Der Planungs- und Umweltausschuss beschließt die unter Stellungnahme der
Verwaltung gemachten Ausführungen als Stellungnahme der Stadt Kamen im Rahmen
der Beteiligung an der Aufstellung des Nahverkehrsplanes des NWL.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) stellt derzeit seinen
ersten Nahverkehrsplan auf. Im Rahmen dieser Aufstellung hat die Stadt Kamen
die Möglichkeit erhalten zum vorgelegten Entwurf dem Kreis Unna gegenüber eine
Stellungnahme abzugeben. Der Kreis Unna ist als Träger öffentlicher Belange in
das Aufstellungsverfahren eingebunden und leitet die Stellungnahmen der Städte
und Gemeinden im Kreis Unna gesammelt an den NWL weiter.
Der NWL wurde aus den westfälischen Zweckverbänden Nahverkehrsverbund
Paderborn/Höxter (NPV), VerkehrsVerbund OstWestfalenLippe (VVOWL), Zweckverband
Personennahverkehr Westfalen-Süd (ZWS), Zweckverband SPNV Münster (ZVM) und dem
Zweckverband SPNV Ruhr-Lippe (ZRL) gegründet. Ziel ist die gemeinsame
Aufgabenwahrnehmung in der Planung, Organisation und Ausgestaltung des
Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Auf den NWL ging somit zum 1.1.2008 die
Aufgabenträgerschaft für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) von den bis
dahin zuständigen einzelnen westfälischen Zweckverbänden über.
Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Gesetz über den öffentlichen
Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW), das die
Aufgabenträgerschaft regelt. Der NWL ist nach § 5 ÖPNVG NRW neben dem
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland
(NVR) einer von drei SPNV-Aufgabenträgern in Nordrhein-Westfalen.
Nach § 5 (3) ÖPNVG NRW hat der NWL in Abstimmung mit seinen Mitgliedern
auf eine integrierte Verkehrsplanung im ÖPNV hinzuwirken. Dazu werden im
Gesetz folgende Aspekte besonders herausgestellt:
- Fortentwicklung
der Gemeinschaftstarife
- Bildung
kooperationsraumübergreifender Tarife mit dem Ziel eines landesweiten
Tarifs
- Ein
koordiniertes Verkehrsangebot im ÖPNV
- Einheitliche
Beförderungsbedingungen
- Produkt- und
Qualitätsstandards
- Fahrgastinformations-
und Betriebssysteme
- Ein
übergreifendes Marketing
- Ausgestaltung
angemessener Kundenrechte durch Aufnahme entsprechender Regelungen in den
Tarifbestimmungen
Nach § 8 (1) ÖPNVG NRW stellt der NWL zur Sicherung und Verbesserung des
SPNV einen Nahverkehrsplan unter Berücksichtigung der Ziele der Raumordnung und
Landesplanung auf. Mit diesem Instrument gibt der NWL den Rahmen für die
künftige Entwicklung des öffentlichen Verkehrsangebotes auf der Schiene vor.
Bereits vor dem Zusammenschluss zum NWL haben die Mitgliedsverbände
Nahverkehrspläne aufgestellt. Der Nahverkehrsplan des ZRL stammt vom Dezember
2007. Mit dem nun vorgelegten Entwurf des NWL-Nahverkehrsplanes wird
erstmalig ein gemeinsamer Nahverkehrsplan für das gesamte NWL-Gebiet
aufgestellt.
Der Entwurf für den Nahverkehrsplan befasst sich im Einzelnen mit:
- Handlungsrahmen
des SPNV
- rechtliche, planerische und strukturelle Rahmenbedingungen - Anforderungen
an den überregionalen SPNV
- Fernverkehr im NWL
- Rhein-Ruhr-Express
- SPNV-Netz im besonderen Landesinteresse
- Flughafenanbindungen - Zielvorgaben
für das SPNV-Fahrplanangebot
- Verbindungen
- Bedienhäufigkeit
- Knotenpunkte
- Verknüpfung Bahn und Bus
- Qualität - Anforderungen
an die SPNV-Fahrzeuge
- Anforderungen
an die Streckeninfrastruktur
- Vorgaben für
die Stationsinfrastruktur
- Erweiterung
der Infrastruktur
- Einrichtung neuer Stationen
- Reaktivierung von Strecken
- Bau neuer Strecken - Tarif und
Vertrieb
- Fahrgastinformation
- Streckenspezifische
Handlungskonzepte
- Wettbewerb
- Finanzierung
des SPNV
Im Nachfolgenden sind auszugsweise die wesentliche Aussagen des
Entwurfes für den Nahverkehrsplan des NWL - bezogen auf die Belange - der
Stadt Kamen zusammengefasst:
1. Leitbild und Ziele
Der NWL definiert zur Erfüllung des
Leitbildes den Menschen in Westfalen-Lippe eine Mobilität zu ermöglichen, die
ihren Bedürfnissen entspricht, folgende Ziele:
1.
Mobilität für alle: Für alle
Nutzergruppen – Berufsverkehr, Ausbildungsverkehr, Freizeit- und
Tourismusverkehr etc. – eine angemessene Bedienung bereitstellen.
2.
Integriertes und zukunftsorientiertes System: Verknüpfung der
SPNV-Linien untereinander mit gesicherten Umsteigezeiten, sowie Anbindung an
den Fernverkehr, sowie zum Busverkehr und anderen Verkehrssektoren (P&R,
B&R).
3.
Hohe Qualität und Zuverlässigkeit: An den
Bedürfnissen der Bevölkerung ausgerichtetes Leistungsangebot mit
ausreichenden Kapazitäten, barrierefreiem Zugang, Pünktlichkeit, Sauberkeit
und Service.
4.
Wirtschaftlichkeit durch effizienten Mitteleinsatz: Vergabe der
Betriebsleistungen im Wettbewerb, wodurch bereits in der Vergangenheit die
Qualität des Angebotes verbessert werden konnte.
5.
Sicherung und zielgerichteter Ausbau der
Infrastruktur: Mit gezielten Investitionen in die Infrastruktur die Qualität des SPNV
verbessern, die Kosten reduzieren und neue Potentiale erschließen.
6.
Transparente und verständliche Tarif- und
Vertriebssysteme: Möglichst einfache Nutzung des SPNV mit dem Ziel der Vereinheitlichung
der Tarifbestimmungen und der Beförderungsbedingungen auf NRW-Ebene.
7.
Einbringung der westfälischen Positionen und
Anforderungen in NRW: Ziel dabei ist eine gerechte Verteilung der für
den SPNV zur Verfügung stehenden Mittel sowohl für den Betrieb als auch für die
Infrastruktur.
8.
Kompetenzen der NWL-Mitgliedsverbände effektiv
einsetzten
2. Handlungsrahmen
Aus dem europäischem Rechtsrahmen (u.a. der
europäischen Richtlinie 91/440/EWG zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen in
der Gemeinschaft), dem Rechtsrahmen auf Bundesebene (Allgemeine Eisenbahngesetz
und Regionalisierungsgesetz) sowie dem ÖPNV-Gesetz des Landes
Nordrhein-Westfalen ergibt sich der Handlungsrahmen für den NWL.
Der
zur Konkretisierung der öffentlichen Verkehrsinteressen aufzustellende
Nahverkehrsplan muss dabei u.a. die Ziele der Raumordnung und Landesplanung,
vorhandene Verkehrsstrukturen und die Belange des Umweltschutzes und des Städtebaus
beachten. Auf Grundlage der vorhandenen Siedlungs- und Verkehrsstrukturen und
einer Prognose der zur erwartenden Verkehrsentwicklung sollen Ziele und
Rahmenvorgaben für das betriebliche Leistungsangebot festgelegt werden, u.a.
Mindestanforderungen für Betriebszeiten und Zugfolgen, Anschlussbeziehungen,
Pünktlichkeit, Fahrzeuge und Stationen.
3. Strukturelle
Rahmenbedingungen – Bevölkerungsentwicklung/Verkehrsentwicklung
In den nächsten 5 Jahren wird nach den
Bevölkerungsvorausrechnungen des statistischen Landesamtes die Bevölkerungszahl
im Gebiet des NWL um ca. 1,3% sinken. Dabei ist der Bevölkerungsrückgang vor
allem in der Ballungsrandzone abzusehen. Bereits in den letzten 5 Jahren ist
die Bevölkerungszahl im NWL um ca. 1,1 % gesunken. In dem gleichen Zeitraum
konnte jedoch die Nachfrage im SPNV bei nahezu unverändertem Leistungsangebot
im NWL um 19% gesteigert werden.
Dies zeigt, dass die leicht rückläufige Zahl
an Einwohnern keinen maßgeblichen Einfluss auf die Nutzung des SPNV hat. Vielmehr
ist gem. der Verkehrsprognose 2025 des Bundesverkehrsministeriums im
Zusammenhang mit der allgemeinen Verkehrsentwicklung mit einer jährlichen
Steigerung des Eisenbahnverkehrs um 1,1% zu rechnen.
4. Rhein-Ruhr-Express (RRX)
Der RRX ist ein Verkehrsprojekt, das im
Jahre 2006 im Rahmen einer Machbarkeitsstudie durch das
Bundesverkehrsministerium unter Beteiligung des Verkehrsministeriums des Landes
NRW initiiert wurde. Ziel ist es, die infrastrukturellen Voraussetzungen zu
schaffen, um betriebliche Mehrleistungen auf dem nachfragestarken
Rhein-Ruhr-Korridor zwischen Dortmund und Köln zu ermöglichen. Dabei soll die
Netzinfrastruktur so ausgebaut werden, dass eine reibungslose betriebliche
Abwicklung zwischen Fernverkehr und Nahverkehr realisiert werden kann.
Grundlage hierfür waren fest definierte Betriebskonzepte für Fern- und
Nahverkehr sowie definierte Qualitätsanforderungen bezgl. der Fahrzeuge und Stationen.
In der Machbarkeitsstudie wurde das
Leistungsangebot aus dem ITF NRW aus dem Jahre 2005 zugrunde gelegt. Die
Planungen der Bundesstudie gehen von denen im Bild dargestellten sechs RRX
Linien aus (Abb. 2).
Ergänzend hierzu sieht die
Machbarkeitsstudie aus 2006 für den Abschnitt Dortmund-Hamm die stündliche
Verlängerung der S-Bahn-Linie 1 von/nach Hamm vor.
Der NWL sieht für die Weiterentwicklung des
RRX Anpassungsbedarf, da sich seit der Fertigstellung der Studie grundlegende
Änderungen ergeben haben bzw. geplant sind, u.a. das neue RE-Konzept 2011,
Entwicklungen im Fahrzeugbereich oder auslaufende Verkehrsverträge. Für den
NWL dient das RRX-Konzept der Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur
und hat eine hohe Bedeutung, so dass der Planungsablauf beschleunigt werden
sollte. Der RRX ist aus Sicht des NWL das „Rückgrat“ des überregionalen SPNV in
NRW.
Dabei zeigt sich die herausragende Bedeutung
der Achse Hamm-Dortmund-Düsseldorf-Köln durch die Nachfrageentwicklung der
letzten Jahre. Allein im Abschnitt Dortmund-Hamm stieg das Fahrgastaufkommen
von 1999 auf 2006 von 13.800 auf 16.300 Reisende im Querschnitt und entspricht
damit schon fast dem in der RRX-Studie prognostiziertem Aufkommen (16.400).
Zwischen Dortmund und Kamen wurde die Prognose bereits 2008 um 200 Reisende
überschritten.
Durch die Einführung eines neuen
RE-Konzeptes im Dezember 2010 wurden bereits deutliche Kapazitätsausweitungen
und Angebotsverbesserungen im SPNV-Angebot in NRW vorgenommen, so wurde z.B.
die RE 1 von fünf auf sechs Doppelstockwagen erweitert.
Der NWL fordert auch bei einer Umsetzung des
RRX Konzeptes die erreichten Kapazitäten und die vorhanden Direktverbindungen
beizubehalten. Aus diesem Grunde wird ein modifiziertes RRX-Zielkonzept vorgeschlagen,
das für den Abschnitt Dortmund-Hamm zwei schnelle Verbindungen mit Halt nur in
Kamen und zwei Verbindungen mit Halt an allen Stationen vorschlägt. Mit den
derzeit vorhandenen vier stündlichen Verbindungen sieht der NWL hier den
Zielzustand des RRX bereits als erreicht an.
Des Weiteren fordert der NWL eine Anpassung
der notwendigen Kapazitäten der Fahrzeuge, da abschnittsweise die
vorgegebenen Kapazitäten von 600 Sitzplätzen je Zug schon heute deutlich übertroffen
werden. Gleichzeitig sieht der NWL die Notwendigkeit, an 5 Stationen
Ausbaumaßnahmen vorzunehmen, u.a. in Kamen-Methler (Verlängerung der Bahnsteige
auf 220 m) und in Kamen (Modernisierungsoffensive 2 und Bahnsteigverlängerung
auf 220 m).
Auch sind zahlreiche Bahnsteige bezügl. der
Bahnsteigüberdachung entsprechend der Zuglängen anzupassen. Hier sieht der NWL
Handlungsbedarf, da ansonsten eine Verteilung der Fahrgäste entlang der 220 m
langen Züge bei Regen nicht gleichmäßig geschieht. Durch eine bessere
Verteilung der Zustiege über die gesamte Zuglänge kann die Betriebsstabilität
verbessert werden.
Eine schrittweise Umsetzung des
RRX-Konzeptes sollte bereits ab 2016 erfolgen.
5. Fahrgastnachfrage im NWL
Aufgrund von Erhebungen aus dem Jahr 2008
zeigt sich, dass der Streckenabschnitt Hamm-Dortmund zu den nachfragestärksten
Abschnitten im NWL gehört, mit über 10.000 Reisendenkilometer je km
Betriebslänge.
6. Anbindung an die nächstgelegenen Oberzentren
Ziel der Weiterentwicklung des ITF NRW ist,
dass von jeder Station ein Oberzentrum in NRW innerhalb von 60 Minuten erreicht
werden soll. Während dies in der Fläche des NWL nicht überall realisiert werden
kann, ist dies in der Ballungsrandlage des Kreises Unna kein Problem.
7. Bedienhäufigkeit/Taktfolge
Die Bedienhäufigkeiten werden anhand der
Nachfragezahlen beurteilt. Für Strecken mit 7.500 und mehr Reisenden km je km
Betriebslänge sind aus Sicht des NWL mindestens 3 stündliche Verbindungen
erforderlich. Dabei soll auf diesen Strecken eine Grundbedienung aller
Stationen im Halbstundentakt angestrebt werden, überlagert durch eine schnelle
RE- oder RRX-Linie.
8. Bedienungszeiten
Mit der Einführung des integralen
Taktfahrplans (ITF NRW) im Jahr 1998 wurde landesweit erstmalig eine
Mindestbedienungszeit für jede Strecke bis 20 Uhr umgesetzt. Der NWL definiert
für die Anforderungen an die Bedienzeiten Schwellenwerte, bei 5.000 und mehr
Reisenden km je km Betriebslänge sind dies montags bis samstags von 5 bis 0 Uhr
und sonntags von 6 bis 0 Uhr.
9. Knotenpunkte
Wichtiger Knotenpunkt für Kamen im NWL
Gebiet ist Hamm und außerhalb des NWL Gebietes Dortmund. An den Knotenpunkten
sollen einerseits schnelle Umstiege möglich sein, anderseits sollen Verbindungen
auch verlässlich sein, wozu eine längere Umstiegszeit zum Abpuffern von kleinen
Verspätungen beiträgt. Angestrebt werden Übergangszeiten von 5 bis 15 Minuten,
bei bahnsteiggleichen Anschlüssen kann die Übergangszeit 3 Minuten betragen.
Bezogen auf Kamen ist aus Sicht des NWL im Knoten Dortmund die Verknüpfung der
Linien RE 6 und RE 4 (Hamm/Kamen <-> Witten/Wupperschiene)
verbesserungswürdig.
10. Verknüpfung zwischen Bahn und Bus
Die fußläufige Entfernung zwischen
Bahnsteigen und den Bushaltestellen sollen maximal 300 m betragen. Technische
Systeme sollen die Anschlusssicherung zwischen Bus und Bahn sicherstellen, z.B.
Monitore mit der Anzeige der Ist-Informationen. Die Ausgestaltung der einzelnen
Verknüpfungsbeziehungen soll in den ÖPNV-Nahverkehrsplänen der Kreise
dargestellt werden.
11. Qualität
Ein gutes SPNV-Angebot zeichnet sich durch
eine hohe Qualität aus, die somit entscheidend zu einem marktgerechten und
wirtschaftlichen Erfolg beiträgt. Hierbei sind Takt, Verbindungen und
Anschlüsse die Schlüsselfaktoren.
Qualitätsaspekte sollen durch den NWL in
Ausschreibungen der Verkehrsleistungen berücksichtigt werden.
Weiteres Qualitätsmerkmal ist u.a. der
Service. Der NWL strebt an, dass mindestens auf 25 % aller Linien Zugbegleiter
eingesetzt werden. Darüber hinaus sollen ab 19 Uhr bis Betriebsschluss alle
Züge begleitet werden.
Bei der Pünktlichkeit hat der NWL einen
Zielwert von 95% der Verbindungen mit max. 3 Minuten Verspätung. Auch eine
bessere Sicherung von Anschlüssen wird angestrebt. Insbesondere für die
letzten Züge im Abendverkehr sind die Anschlüsse sicherzustellen.
Bei neu zu vergebenden Verkehrsleistungen
soll eine Qualitätsüberwachung durch ein geeignetes Qualitäts-Management-System
erfolgen.
12. Anforderungen an die SPNV-Fahrzeuge
Die Qualität der Fahrzeuge im SPNV hat aus
Sicht des NWL für die Fahrgäste eine hohe Bedeutung. Daher werden im
Nahverkehrsplan umfangreiche Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge
formuliert, u. a.:
·
Ausreichende Sitzplatzkapazitäten, die jedoch in
Verkehrspitzenzeiten nicht immer erreicht werden können. Einen Handlungsbedarf
sieht der NWL, wenn über einen Zeitraum von 15 Minuten die verfügbaren
Sitzplätze nicht ausreichen und wenn die Überschreitung 140% der verfügbaren
Sitzplätze oder 40% der ausgewiesenen Stellplätze übersteigt.
·
Berücksichtigung der Bedürfnisse von Personen, die
in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, z.B. durch die Gestaltung der
Sitzplätze, Rollstuhlplätze, behindertengerechtem WC, Spaltbreite, Rampen etc.
·
Niveaugleicher Einstieg bei einer Bahnsteighöhe von
76 cm über Schienenoberkante
·
Klimatisierung aller Fahrzeuge
·
Durchgängigkeit über die gesamte Zuglänge
·
Sitzplatzqualität
·
Mehrzweckbereiche mit Rollstuhlplätzen (mind. 2 je
Zug/Zugteil)und auch Fahrradplätzen (nach regionalen Bedürfnissen)
Ein 1.
Klasse-Bereich wird seitens des NWL nicht gefordert, da bei Einhaltung der
gemachten Anforderungen alle Sitzplätze eine hohe Qualität aufweisen und allen
Fahrgästen zur Verfügung stehen sollen.
13. Anforderungen an die Streckeninfrastruktur
Ziel des NWL für die Streckeninfrastruktur
ist ein zielgerichteter Ausbau, um die Anforderungen an das Fahrplanangebot in
einer hohen Qualität und Zuverlässigkeit umsetzen zu können. Dazu soll das
bestehende Netz weiter ausgebaut werden.
Für den schnellen Regionalverkehr ist eine
mögliche Fahrgeschwindigkeit von 160 km/h wünschenswert. Die wird u.a. auf der
Strecke Dortmund-Hamm-Bielefeld bereits erreicht.
Bezogen auf Kamen werden seitens des NWL
folgende Erweiterungen der Streckeninfrastruktur gefordert:
·
Ausbau zwischen Dortmund und Hamm. Hier bestehen
aufgrund der hohen Streckenbelegung heute Angebotseinschränkungen durch das
auslassen von Zughalten. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Führung des RRX
ist hier eine Kapazitätsausweitung durch bauliche Maßnahmen zu untersuchen. Der
dringlich erforderliche Streckenausbau ist in der Fortschreibung künftiger
Ausbaupläne von Bund und Land zu verankern.
·
Ausbau des Knoten Hamms, u.a. für eine
unabhängigere Führung der derzeit die ICE-Strecke kreuzenden Linie
Ruhrgebiet-Hamm (RE1)
·
Ausbau Ostkopf Dortmund zur Beseitigung eines
Engpasses bei der Ausfädelung der Strecke nach Hamm
14. Vorgaben für die Stationsinfrastruktur
Die Stationen prägen als Zugangsstellen zum
SPNV den ersten Eindruck der Fahrgäste. Die Gestaltung und das Erscheinungsbild
der Stationen haben wesentlichen Einfluss auf die Wahrnehmung des SPNV. Im
Nahverkehrsplan des NWL werden eine Reihe von Vorgaben für die Verkehrstationen
gemacht.
Die Stationen in Kamen werden von der DB
Station&Service AG betrieben. Bahnsteige, Bahnsteigausstattung sowie
Zuwegung zu den Bahnsteigen liegen in der Zuständigkeit des
Infrastrukturbetreibers, wohingegen die Gestaltung des Bahnhofsumfeldes mit
z.B. Park&Ride, Bike&Ride sowie den ÖPNV-Haltestellen in den
Aufgabenbereich der Kommune fallen. Maßnahmen im Aufgabenbereich der Kommunen
werden durch den NWL mit Fördermitteln unterstützt.
Die Bahnhöfe der Station&Service AG sind
gemäß ihrer verkehrlichen Bedeutung in sechs Kategorien eingeordnet worden:
Kategorie 1:
„Fernverkehrsknoten“
Kategorie 2:
„Fernverkehrssystemhalt“ mit allen wichtigen Funktionen und Dienstleistungen
rund um die Bahnreise und einer Betreuung der Reisenden durch DB-Mitarbeiter
in der Hauptverkehrszeit
Kategorie 3:
„Regionalknoten mit möglichem Fernverkehrshalt“, meist ist hier ein Empfangsgebäude
vorhanden, auf eine permanente Kundenbetreuung durch DB Mitarbeiter wird aus
Kostengründen weitgehend verzichtet
Kategorie 4: „hoch
frequentierter Nahverkehrssystemhalt/Nahverkehrsknoten“
Kategorie 5:
„Nahverkehrssystemhalt“
Kategorie 6:
„Nahverkehrshalt“
Der Bahnhof Kamen ist in die Kategorie 4
eingestuft, der Haltepunkt Methler in die Kategorie 6.
Als Basisleistungen für alle Kategorien sind
von DB Station&Service lediglich der Bahnsteig mit Bahnhofsschild,
Fahrplanaushang, Infoflächen für Eisenbahnverkehrsunternehmen, Abfallbehälter,
Flächen für Fahrkartenautomaten, ein Wegeleitsystem sowie die regelmäßige
Reinigung vorgesehen. Eine Bahnhofsuhr und eine Sitzgelegenheit werden erst ab
Kategorie 5 zugesichert, ein Wetterschutz ab Kategorie 4 eine
Fahrgastinformationsanlage mit Zuganzeiger oder Lautsprecher erst ab Kategorie
3.
Der NWL formuliert für alle Stationen in
seinem Bereich weitere Anforderungen:
·
Wetterschutz und Sitzgelegenheit
·
Mindestens eine gut sichtbare Uhr
·
Informationsvitrinen mit Fahrplan, Linienplan sowie
Serviceinformationen
·
Fahrgastinformation in Form von Infomonitoren, Infosäulen
oder Lautsprechern
·
Barrierefreier Zugang zum Bahnsteig
Weitere Vorgaben für die
Stationsinfrastruktur sind Bahnsteighöhen, die einen niveaugleichen Einstieg
ermöglichen. Hierbei gilt eine Höhe von 76 cm als landesweiter Standard. Des
Weiteren sollen die Bahnsteiglängen so dimensioniert sein, dass auch in den
Hauptverkehrszeiten ausreichende Fahrzeugkapazitäten bereitgestellt werden
können.
15. Tarif
Im Bereich des NWL gibt es derzeit 6
Tarifsysteme, darunter den Ruhr-Lippe-Tarif, der im Hochsauerlandkreis, im
Kreis Unna, im Kreis Soest, Märkischen Kreis und in der Stadt Hamm gilt. Hinzu
kommt noch der NRW-Tarif der seit 2005 als Nahverkehrstarif für längere
Strecken in Nordrhein-Westfalen für Bahn, Bus, Stadt- und Straßenbahn über die
Grenzen von Verkehrsverbünden hinweg gilt.
Um die Möglichkeiten einer vollständigen
Harmonisierung bei der Preisbildung aller Verbundtarife innerhalb des NWL zu
prüfen, hält der NWL zunächst eine tiefgreifende Analyse für erforderlich. U.a.
auf Initiative des NWL wurde hierfür der Arbeitskreis „Tarife in Westfalen“
gegründet.
16. Streckenspezifische Handlungskonzepte
Im Nahverkehrsplan des NWL werden alle
Strecken im NWL mit einer kurzen Darstellung der Lage der Strecke, des
SPNV-Angebotes und der aktuellen Nachfrage sowie einer kurzen Beschreibung der
aktuellen Situation dargestellt. Im Handlungskonzept für die Strecken werden
die streckenspezifischen Anforderungen unter den folgenden Punkten zusammengefasst:
·
Übergeordnete Planungen
·
Verknüpfungen
·
Fahrplanangebot
·
Fahrzeuge
·
Infrastruktur Strecken
·
Infrastruktur Stationen
Durch Kamen verlaufen die Strecken
Hamm-Dortmund (415/416), sowie die Strecke Hamm-Unna-Schwerte-Hagen (455/485),
wobei letztere keinen Halt auf dem Gebiet der Stadt Kamen hat. Das
streckenbezogene Handlungskonzept für die Strecke 415/416 im Nahverkehrsplan
des NWL ist als Anlage „Auszug Nahverkehrsplan – S. 243 - 246“ abgebildet.
Stellungnahme
der Verwaltung zum Nahverkehrsplan des NWL:
Die Stadt Kamen begrüßt die grundsätzlichen
Ziele und Forderungen des NWL zur Weiterentwicklung des SPNV im
Verbandsgebiet. Dem SPNV kommt bei der zukünftigen Sicherstellung von
Mobilität eine besondere Bedeutung zu.
Bezogen auf die Situation in Kamen wird das
streckenbezogene Handlungskonzept durch die Stadt Kamen unterstützt. Ein Ausbau
der Streckeninfrastruktur wird bereits seit vielen Jahren vom Rat der Stadt
Kamen gemeinsam mit dem Kreis Unna und den betroffenen Anliegerkommunen
gefordert, da aufgrund der hohen Auslastung der Strecke durch den Fernverkehr,
Nahverkehrsangebote nicht in dem für die Bedeutung der Strecke erforderlichem
Maße angeboten werden können.
Auf Grund der besonderen Bedeutung am Rande
des VRR für Einpendler in Richtung Ruhrgebiet müssen mindestens zwei Halte je
Stunde am Haltepunkt Methler und 4 Halte je Stunde am Bahnhof Kamen dauerhaft
angeboten werden. Die Linien sind über den Knoten Dortmund hinaus bis in das
Zentrale Ruhgebiet/Düsseldorf umstiegsfrei anzubieten. Daher wird seitens der
Stadt Kamen ebenfalls ausdrücklich die Verbesserung der Haltepolitik bei dem RE
11 gefordert. Vor Allem für den Haltepunkt Methler mit 2 Halten je Stunde ist
ein 30-Minuten-Takt anzustreben, für den Bahnhof Kamen sollte ein
gleichmäßiger 15-Minuten-Takt Ziel sein. Die hierfür notwendigen
Streckenausbaumaßnahmen sind dringend in entsprechende Ausbaupläne aufzunehmen.
Im Bereich der Streckeninfrastruktur sollte
noch der Umbau der niveaugleichen Bahnübergänge in Kamen-Südkamen und Dortmund-Husen
mit in das Handlungskonzept aufgenommen werden.
Die Vergrößerung des Sicherheitsabstandes am
Bahnsteig Methler sowie die Maßnahmen der Modernisierungsoffensive (MOF 2) am
Bahnhof Kamen werden ebenfalls von der Stadt Kamen begrüßt und unterstützt.
Weitergehend sollte jedoch für den Bahnhof Kamen auch eine verbesserte
Instandhaltung des Empfangsgebäudes Kamen (u. a. Fassadenteile, Türen) und des
Fußgängertunnels in Kamen mit in das Handlungskonzept aufgenommen werden. Des
Weiteren sollte aufgrund der starken Kundenfrequentierung für den Hausbahnsteig
in Kamen weitergehende Überdachungen, über die auch im MOF 2 vorgesehen
Wartehäuschen im Handlungskonzept berücksichtigt werden. Die notwendigen
Ausbaumaßnahmen am Haltepunkt Methler sollten aufgrund der Gefahrensituation
durch die schmalen Bahnsteige als vordringlicher Bedarf eingestuft werden. Hier
sollte auch eine Anzeige der Zugabfahrten mit Ist-Zeiten eingerichtet werden.
Ausdrücklich begrüßt werden die Ausführungen
des NWL zum RRX, mit der Notwendigkeit, das Konzept der Bundesstudie aufgrund
der aktuellen Entwicklungen weiterzuentwickeln und anzupassen.
Anlagen:
Auszug Nahverkehrsplan S. 243-246