Beschlussvorschlag:
Der Rat beruft für die Dauer seiner Wahlzeit als ständige Mitglieder mit beratender Stimme in den Schul- und Sportausschuss:
ordentliches beratendes Mitglied stellv. beratendes Mitglied
Ev. Kirche
Pfarrer Jochen Voigt Pfarrer Hans-Martin Böcker
Kath. Kirche
Frau Dr. Birgit Brinkschulte Frau
Regina Henter
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle
Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 85 Absatz 2 Satz 2 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) ist je ein von der katholischen und evangelischen Kirche benannter Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss zu berufen.
Da es sich beim Schul- und Sportauschuss um einen gemeinsamen Ausschuss handelt, ist die Mitwirkung der v.g. beratenden Mitglieder auf Angelegenheiten des Schulausschusses beschränkt (§ 85 Absatz 3 SchulG NRW)
Die Kirchengemeinden wurden um die Benennung von Vertretern gebeten. Die Benennungsvorschläge liegen nunmehr – wie im Beschlussvorschlag angegeben - vor.
Die Berufung erfolgt durch Wahlbeschluss gem. § 50 Abs. 2 GO NRW. Danach ist die benannte Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.