Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung):
Beschlussvorschlag:
Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Kamen beschließt:
Die Bürgeranregung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 Ka-HW wird abgelehnt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die beigefügte Bürgeranregung in seiner Sitzung am 28.09.2010 zur fachlichen Beratung und Beschlussfassung an den Planungs- und Umweltausschuss verwiesen.
Der Antragssteller bittet um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 Ka-HW für die Flurstücke Heeren-Werve, Flur 2, Flurstücke 693 und 694 – Bergstraße 112 und 112a.
Das Flurstück ist im Bebauungsplan größtenteils als WA (Allgemeines Wohngebiet), max. 3-geschossig, offene Bauweise, GRZ 0,4, GFZ 1,0 ausgewiesen. Ein an den Heerener Mühlbach angrenzender Teilbereich ist als nichtüberbaubare Fläche dargestellt.
Der Antragsteller möchte das Grundstück teilen und den rückwärtigen Bereich einer Bebauung zuführen. Zur besseren Ausnutzung des Gesamtgrundstücks möchte er die nichtüberbaubare Fläche in eine Fläche, die eine zukünftige Bebauung ermöglicht, geändert haben.
Gegen den Änderungsantrag bestehen aus planerischer und städtebaulicher Sicht erhebliche Bedenken.
Aus angegebenen Gründen wird vorgeschlagen, die Bürgeranregung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 Ka-HW abzulehnen.