hier: Bericht der Verwaltung
Wie in der
gemeinsamen Sitzung des Straßenverkehrs- und des Planungs- und Umweltausschusses
am 07.10.2010 angekündigt, hat sich Mitte November erstmalig die Projektgruppe
„Luftreinhalteplan Kamen“ (LRP) unter Federführung der Bezirksregierung
Arnsberg getroffen. Auslöser ist bekanntlich die im Jahr 2009 gemessene
Grenzwertüberschreitung für NO2 an der Bahnhofstraße (gemessen: 48
µg/m³, 2009 zulässig: 42 µg/m³).
Mit Bezug auf diese
Problemlage konnte die Verwaltung auf das laufende Projekt Netzschluss Innerer Ring verweisen, das den verkehrsberuhigten
Umbau der Bahnhofstraße, flankiert von verkehrslenkenden Maßnahmen, bis
voraussichtlich Anfang 2012 vorsieht. Bezirksregierung und LANUV (Landesamt für
Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) werden im nächsten Schritt die
positive Auswirkung dieser Planung auf die Luftqualität an der Bahnhofstraße
prüfen und als Maßnahme in den LRP aufnehmen. Die Beteiligten gehen derzeitig
davon aus, dass diese Maßnahmen bereits ausreichen, um künftig den Grenzwert
für NO2 (ab 01.01.2010: 40 µg/m³) an der Bahnhofstraße einzuhalten.
Der LRP, der bis Ende 2011 aufzustellen ist, wird darüber hinaus weitere
Minderungsmaßnahmen beschreiben, die sich auf die Luftqualität im Stadtgebiet
positiv auswirken.
Darüber hinaus hat
die Stadtverwaltung noch weitere Straßenabschnitte benannt, wo aufgrund
bisheriger Hinweise höhere Luftschadstoffkonzentrationen nicht auszuschließen
sind. Dazu gehören die während der Lärmaktionsplanung und der Planung zum
Logistikpark Ostfeld (Bergkamen) identifizierten Abschnitte Lünener Straße,
West-, Nordring und Unnaer Straße (zw. Dortmunder Allee und Hochstraße).
Unabhängig von der Bearbeitung des bereits festgestellten
Überschreitungspunktes an der Bahnhofstraße wird weiter diskutiert, auch diese
Abschnitte einer eingehenden Überprüfung durch das LANUV zu unterziehen. Die
Verwaltung strebt einen ganzheitlichen Ansatz an. Über das Ergebnis wird
berichtet.
Insbesondere in
Bezug auf die Lünener Straße sind in der Vergangenheit einige verkehrliche Maßnahmen,
die sowohl im Sinne der Lärm- als auch der Luftschadstoffreduktion wirken, beschrieben
und diskutiert worden. Diese Maßnahmenvorschläge haben auch im aktuellen
Entwurf des Lärmaktionsplanes Berücksichtigung gefunden. Eine Maßnahme, die zur
Verstetigung des Verkehrsflusses auf der B 61 und der B 233 beiträgt, befindet
sich derzeitig in der Umsetzung. Hierbei handelt es sich um die Erneuerung der
Lichtzeichenanlagen Lünener Straße/ Hochstraße, Westring/Auf dem Spiek und
Nordring/Stormstraße.
Hinsichtlich
weiterer verkehrlicher Maßnahmen an der Lünener Straße hält die Verwaltung an
ihrer Linie fest, einen Konsens mit dem zuständigen Baulastträger
(Landesbetrieb Straßen NRW) zu finden, nötigenfalls aber auch den eigenen Handlungsspielraum
auszunutzen (z.B. Anordnung einer Temporeduzierung) und damit ein
Verfahren bei der Bezirksregierung einzuleiten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen
sind:
·
Förderung
Fahrradverkehr (Radfahr- oder Schutzstreifen auf der Fahrbahn, tlw. Freigabe
der Gehwege)
·
Bau von
zwei Querungsanlagen
·
Verlangsamung
und Verstetigung Kfz-Verkehr
·
Lenkung
des Güterverkehrs
An der Unnaer Straße
(zw. Dortmunder Allee und Hochstraße), einem Abschnitt in städtischer
Trägerschaft, sind ähnliche Maßnahmen vorgeschlagen, deren Umsetzbarkeit von
der Verwaltung eingehend geprüft werden.
Um eine bessere
Datengrundlage zu erhalten, hat die Stadt Kamen an der Lünener Straße (bislang
nur Fahrtrichtung Kamen-Mitte) und an der Unnaer Straße (beide Fahrtrichtungen)
Verkehrszählgeräte in Zusammenarbeit mit der Firma RTB GmbH & Co.KG
installieren lassen.
Ferner führt die
Stadt im Zuge der Lärmaktionsplanung Vorerhebungen und einen Datenaustausch
mit dem Landesbetrieb Straßen NRW durch mit dem Ziel, Bereiche bzw. Gebäude zu
identifizieren, an denen Auslösewerte für die Lärmsanierung nach den
Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) überschritten werden. In
diesen Fällen können Gebäudeeigentümer beim Landesbetrieb die Prüfung von
Lärmsanierungsmaßnahmen am Haus beantragen. Auch hierzu wird die Verwaltung
berichten und zu gegebener Zeit öffentlich informieren.