Betreff
Luftreinhalteplan und verkehrliche Maßnahmen
hier: Bericht der Verwaltung
Vorlage
127/2010
Art
Mitteilungsvorlage

Wie in der gemeinsamen Sitzung des Straßenverkehrs- und des Planungs- und Umwelt­aus­schusses am 07.10.2010 angekündigt, hat sich Mitte November erstmalig die Projektgruppe „Luftreinhalteplan Kamen“ (LRP) unter Federführung der Bezirksregierung Arnsberg getroffen. Auslöser ist bekanntlich die im Jahr 2009 gemessene Grenzwertüberschreitung für NO2 an der Bahnhofstraße (gemessen: 48 µg/m³, 2009 zulässig: 42 µg/m³).

Mit Bezug auf diese Problemlage konnte die Verwaltung auf das laufende Projekt Netzschluss Innerer Ring verweisen, das den verkehrsberuhigten Umbau der Bahnhofstraße, flankiert von ver­kehrslenkenden Maßnahmen, bis voraussichtlich Anfang 2012 vorsieht. Bezirksregierung und LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) werden im nächsten Schritt die positive Auswirkung dieser Planung auf die Luftqualität an der Bahnhofstraße prüfen und als Maßnahme in den LRP aufnehmen. Die Beteiligten gehen derzeitig davon aus, dass diese Maßnahmen bereits ausreichen, um künftig den Grenzwert für NO2 (ab 01.01.2010: 40 µg/m³) an der Bahnhofstraße einzuhalten. Der LRP, der bis Ende 2011 aufzustellen ist, wird darüber hinaus weitere Minderungsmaßnahmen beschreiben, die sich auf die Luftqualität im Stadtgebiet positiv auswirken.

 

Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung noch weitere Straßenabschnitte benannt, wo aufgrund bisheriger Hinweise höhere Luftschadstoffkonzentrationen nicht auszuschließen sind. Dazu ge­hören die während der Lärmaktionsplanung und der Planung zum Logistikpark Ostfeld (Bergkamen) identifizierten Abschnitte Lünener Straße, West-, Nordring und Unnaer Straße (zw. Dortmunder Allee und Hochstraße). Unabhängig von der Bearbeitung des bereits festgestellten Überschreitungspunktes an der Bahnhofstraße wird weiter diskutiert, auch diese Abschnitte einer eingehenden Überprüfung durch das LANUV zu unterziehen. Die Verwaltung strebt einen ganzheitlichen Ansatz an. Über das Ergebnis wird berichtet.

 

Insbesondere in Bezug auf die Lünener Straße sind in der Vergangenheit einige verkehrliche Maß­nahmen, die sowohl im Sinne der Lärm- als auch der Luftschadstoffreduktion wirken, be­schrieben und diskutiert worden. Diese Maßnahmenvorschläge haben auch im aktuellen Entwurf des Lärmaktionsplanes Berücksichtigung gefunden. Eine Maßnahme, die zur Verstetigung des Verkehrsflusses auf der B 61 und der B 233 beiträgt, befindet sich derzeitig in der Umsetzung. Hierbei handelt es sich um die Erneuerung der Lichtzeichenanlagen Lünener Straße/ Hoch­straße, Westring/Auf dem Spiek und Nordring/Stormstraße.

 

Hinsichtlich weiterer verkehrlicher Maßnahmen an der Lünener Straße hält die Verwaltung an ihrer Linie fest, einen Konsens mit dem zuständigen Baulastträger (Landesbetrieb Straßen NRW) zu finden, nötigenfalls aber auch den eigenen Handlungsspielraum auszunutzen (z.B. Anordnung einer Temporeduzierung) und damit ein Verfahren bei der Bezirksregierung einzu­leiten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind:

 

·         Förderung Fahrradverkehr (Radfahr- oder Schutzstreifen auf der Fahrbahn, tlw. Freigabe der Gehwege)

·         Bau von zwei Querungsanlagen

·         Verlangsamung und Verstetigung Kfz-Verkehr

·         Lenkung des Güterverkehrs

 

An der Unnaer Straße (zw. Dortmunder Allee und Hochstraße), einem Abschnitt in städtischer Trägerschaft, sind ähnliche Maßnahmen vorgeschlagen, deren Umsetzbarkeit von der Ver­wal­tung eingehend geprüft werden.

 

Um eine bessere Datengrundlage zu erhalten, hat die Stadt Kamen an der Lünener Straße (bis­lang nur Fahrtrichtung Kamen-Mitte) und an der Unnaer Straße (beide Fahrtrichtungen) Ver­kehrs­zählgeräte in Zusammenarbeit mit der Firma RTB GmbH & Co.KG installieren lassen.

 

Ferner führt die Stadt im Zuge der Lärmaktionsplanung Vorerhebungen und einen Datenaus­tausch mit dem Landesbetrieb Straßen NRW durch mit dem Ziel, Bereiche bzw. Gebäude zu identifizieren, an denen Auslösewerte für die Lärmsanierung nach den Richtlinien für den Lärm­schutz an Straßen (RLS-90) überschritten werden. In diesen Fällen können Gebäude­eigentümer beim Landesbetrieb die Prüfung von Lärmsanierungsmaßnahmen am Haus bean­tragen. Auch hierzu wird die Verwaltung berichten und zu gegebener Zeit öffentlich informieren.