Beschlussvorschlag:
Im Produkt 36.03.01
– Hilfen für junge Menschen und ihre Familien – werden bei den Transferaufwendungen
(Teilergebnisplan Zeile 15) 515.000,00 Euro als über den Buchungsrahmen
hinausgehender Aufwand zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Für das
Haushaltsjahr 2010 wurden im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe die
Transferleistungen (Teilergebnisplan Zeile 15) wie folgt veranschlagt:
Produkt 36.03.01 3.872.150,00 €
Der Buchungsrahmen
reicht nicht aus.
Dies wurde bereits
in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 23.09.2010 im Bericht der Verwaltung
zur Entwicklung der Kosten dargelegt.
Im einzelnen ergibt
sich folgende Darstellung:
Leistungen der
Jugendhilfe an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen (Pflegefamilien,
ambulante Maßnahmen)
Im Bereich der Vollzeitpflege/ambulante Maßnahmen werden etwa 440.000,00 € bis zum Jahresende fehlen. Der Grund hierfür liegt in gestiegenen Fallzahlen sowohl im Bereich der Vollzeitpflege als auch im Bereich der ambulanten Hilfe gegenüber dem Vorjahr.
Insbesondere die Anzahl der Vollzeitpflegen stieg im Vergleich zum Vorjahr an. Hierbei setzt sich der Trend zur Profipflegefamilie fort. Es handelt sich dabei um besonders qualifizierte Pflegeeltern mit pädagogischer Ausbildung. Hierfür liegen die Kosten zwar unter denen einer Heimunterbringung, aber doch wesentlich höher als bei einer normalen Pflegefamilie.
Im Bereich der Heimpflegekosten wird zum 31.12.2010 voraussichtlich ein Defizit in Höhe von 450.000,00 € bestehen. Dies erklärt sich zum einen durch gestiegene Kostensätze der Einrichtungen um rd. 2,5% und einen Anstieg der Fallzahl.
Um die bis zum 31.12.2010 erforderlichen finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können, sind Ausgaben über den Buchungsrahmen hinaus in einer Gesamthöhe von 890.000,00 € erforderlich.
Die Deckung erfolgt zum einen durch Mehrerträge im Produkt 36.03.01 (u.a. Rückzahlung gewährter Hilfen in und außerhalb von Einrichtungen, 375.000,00 € Produktverrechnung); des weiteren durch Minderausgaben im Produkt 36.01.01 (Leistungen der Jugendhilfe an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen, 100.000,00 €), als auch Minderausgaben im Produkt 61.01.01 (Kreisumlage 415.000,00 €).