Betreff
Bereitstellung von über die Planung hinausgehenden Haushaltsmitteln im Produkt 36.03.01 - Hilfen für junge Menschen und ihre Familien -
Vorlage
112/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Im Produkt 36.03.01 – Hilfen für junge Menschen und ihre Familien – werden bei den Trans­feraufwendungen (Teilergebnisplan Zeile 15) 515.000,00 Euro als über den Buchungsrahmen hinausgehender Aufwand zur Verfügung gestellt.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

 

Für das Haushaltsjahr 2010 wurden im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe die Transfer­leis­tungen (Teilergebnisplan Zeile 15) wie folgt veranschlagt:

 

Produkt 36.03.01         3.872.150,00 €

 

Der Buchungsrahmen reicht nicht aus.

 

Dies wurde bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 23.09.2010 im Bericht der Ver­wal­tung zur Entwicklung der Kosten dargelegt.

 

Im einzelnen ergibt sich folgende Darstellung:

 

Leistungen der Jugendhilfe an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen (Pflegefami­lien, ambulante Maßnahmen)

 

Im Bereich der Vollzeitpflege/ambulante Maßnahmen werden etwa 440.000,00 € bis zum Jah­resende fehlen. Der Grund hierfür liegt in gestiegenen Fallzahlen sowohl im Bereich der Vollzeitpflege als auch im Bereich der ambulanten Hilfe gegenüber dem Vorjahr.

Insbesondere die Anzahl der Vollzeitpflegen stieg im Vergleich zum Vorjahr an. Hierbei setzt sich der Trend zur Profipflegefamilie fort. Es handelt sich dabei um besonders qualifizierte Pflege­eltern mit pädagogischer Ausbildung. Hierfür liegen die Kosten zwar unter denen einer Heim­unterbringung, aber doch wesentlich höher als bei einer normalen Pflege­fami­lie.

 

Im Bereich der Heimpflegekosten wird zum 31.12.2010 voraussichtlich ein Defizit in Höhe von 450.000,00 € bestehen. Dies erklärt sich zum einen durch gestiegene Kostensätze der Einrich­tungen um rd. 2,5% und einen Anstieg der Fallzahl.

 

Um die bis zum 31.12.2010 erforderlichen finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können, sind Ausgaben über den Buchungsrahmen hinaus in einer Gesamthöhe von 890.000,00 € erfor­derlich.

Die Deckung erfolgt zum einen durch Mehrerträge im Produkt 36.03.01 (u.a. Rückzahlung ge­währ­ter Hilfen in und außerhalb von Einrichtungen, 375.000,00 € Produktverrechnung); des weiteren durch Min­derausgaben im Produkt 36.01.01 (Leistungen der Jugendhilfe an natürliche Personen außer­halb von Einrichtungen, 100.000,00 €), als auch Minderausgaben im Produkt 61.01.01 (Kreis­umlage 415.000,00 €).