Beschlussvorschlag:
Dem Betriebsleiter des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen wird für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung erteilt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 5 Abs. 5
Satz der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW)
entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung des Betriebsleiters.
Der
Jahresabschlusses 2009 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ernst & Young AG geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk versehen.
Der geprüfte
Jahresabschluss 2009 der Stadtentwässerung Kamen wurde entsprechend des
§ 26 Abs. 2 EigVO NRW in Verbindung mit § 5 der Betriebssatzung in der
Sitzung des Rates der Stadt Kamen am 20.05.2010 vorbehaltlich der Zustimmung
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW festgestellt.
Mit Schreiben der
Gemeindeprüfungsanstalt vom 22.10.2010 wurde der abschließende Vermerk der
Gemeindeprüfungsanstalt übersandt. Die GPA NRW teilt in dem Schreiben mit, dass
sie den Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer vollinhaltlich übernimmt.
Eine Ergänzung durch die GPA NRW gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung
der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen
Einrichtungen (JAP DVO) ist aus dortiger Sicht nicht erforderlich.