Betreff
Entlastung des Betriebsleiters des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen für das Geschäftsjahr 2009
Vorlage
109/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Betriebsleiter des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen wird für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung erteilt.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 5 Abs. 5 Satz der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung des Betriebsleiters.

Der Jahresabschlusses 2009 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die Wirtschafts­prü­fungs­gesellschaft Ernst & Young AG geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk versehen.

Der geprüfte Jahresabschluss 2009 der Stadtentwässerung Kamen wurde entsprechend des § 26 Abs. 2 EigVO NRW in Verbindung mit § 5 der Betriebssatzung in der Sitzung des Rates der Stadt Kamen am 20.05.2010 vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW festgestellt.

Mit Schreiben der Gemeindeprüfungsanstalt vom 22.10.2010 wurde der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt übersandt. Die GPA NRW teilt in dem Schreiben mit, dass sie den Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer vollinhaltlich übernimmt. Eine Ergänzung durch die GPA NRW gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigen­betrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus dortiger Sicht nicht erforderlich.