Betreff
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Kamen" für das Wirtschaftsjahr 2011 und die Finanzplanung für die Jahre 2010 - 2014
Vorlage
107/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtent­wässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2011 und den Entwurf des Finanzplanes für die Wirt­schaftsjahre 2010 - 2014


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Entsprechend § 14 ff. der EigVO NRW wurde der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2011 zusammen mit dem Entwurf der Finanzplanung für die Jahre 2010 – 2014 aufgestellt.

 

Der Wirtschaftsplan besteht aus

 

1.      dem Erfolgsplan,

2.      dem Vermögensplan,

3.      der Stellenübersicht.

 

Der Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschafts­jahres 2011.

 

Im Vermögensplan ist auf der Ausgabenseite aufgeführt, zu welchem Zweck und in welcher Höhe Mittel bereitgestellt werden (Mittelverwendung). Auf der Einnahmenseite sind die zur Fi­nan­zierung der Ausgaben vorhandenen oder zu beschaffenden Deckungsmittel nachgewiesen (Mittelherkunft).

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2011 schließt

 

            im Erfolgsplan

 

            mit Erträgen in Höhe von                                                         12.481.900 €

            und Aufwendungen in Höhe von                                              10.798.100 €

 

            und im Vermögensplan

 

            mit Einnahmen in Höhe von                                                     16.234.000 €

            und Ausgaben in Höhe von                                                      16.234.000 €

 

ab.

 

Die Stellenübersicht enthält eine zusammengefasste Ausweisung der Planstellen für das Jahr 2011.

 

Entsprechend § 4 der EigVO NRW entscheidet über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Rat der Stadt Kamen.

 

Neben dem Wirtschaftsplan ist gem. § 18 EigVO NRW eine mittelfristige Ergebnis- und Finanz­planung zu erstellen, die aus einer Übersicht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendun­gen des Erfolgsplans sowie der Auszahlungen und Deckungsmittel des Vermögensplans für die Jahre 2010 bis 2014 besteht.