Betreff
Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kamen
Vorlage
106/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte „Neunte Satzung zur Änderung der Gebühren­satzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kamen“ und billigt gleichzeitig die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Gebührensätze für die Restmüll- und Biomüllentsorgung in der Stadt Kamen wurden zuletzt mit Wirkung vom 1.1.2008 zur Deckung des erforderlichen Gebührenbedarfes angeho­ben. Der Mittelwert der Anhebung belief sich auf 5,8 %. Für das Jahr 2009 konnten die Ge­bührensätze in unveränderter Höhe bestehen bleiben, da eingetretene Kostensteigerun­gen für die Abfuhr der Abfälle und des Altpapiers durch Einsparungen in anderen Bereichen (z. B. Personalaufwand, „Saubere Stadt Kamen“) kompensiert wurden. Für das Jahr 2010 war ebenfalls keine Gebühren­satz­anhebung notwendig.

 

Nach der Betriebsabrechnung für das Produkt 53.02.01 (Abfallwirtschaft) – siehe auch Mit­tei­lungs­vorlage Nr. 047/2010 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 9.6.2010 – ergibt sich für den Abrechnungszeitraum 2009 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 64.059  €. Von dieser Überdeckung ist allerdings nur noch eine Summe in Höhe von 15.559 € gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW Gebühren mindernd in die Kalkula­tion des Jahres 2011 vorzutragen. Zur Begrün­dung wird hierzu auf die Ausführungen der Mitteilungsvorlage zur Betriebsab­rechnung 2009 verwiesen.

 

Aufgrund der vertraglichen Regelungen zwischen dem Kreis Unna und der Remondis GmbH & Co. KG wurden der Stadt Kamen vom Kreis bisher 84,00 € pro Tonne Altpa­pier vergütet. Diese Erlöse dienen der Minderung des Gebührenbedarfes für die Rest­müllentsorgung. Nach dem Zusammenbruch des Altpapiermarktes, bedingt durch die allgemeine Wirtschafts­krise, zahlte die Remondis GmbH & Co. KG nach dem Verfall des Altpa­pierpreises - der Preis lag zwischenzeit­lich unter 10,00 €/t. - dem Kreis Unna entgegen den vertraglichen Re­gelungen vorübergehend nur noch einen Preis von 66,83 € pro Tonne Altpapier. Eine vom Kreis Unna dagegen erhobene Klage vor dem zuständigen Landgericht war erfolgreich. Das von der Remondis GmbH & Co. KG eingeleitete Berufungsver­fahren ist noch anhängig. Wann dieser Rechtsstreit endgültig ent­schieden wird, ist zur Zeit nicht absehbar. Im Falle einer positiven Klageentscheidung zu­guns­ten des Kreises ist mit einer Nachzahlung zu rechnen. Unter Berücksichtigung der zu zah­lenden Um­satzsteuer wird vom Kreis Unna für das Jahr 2011 eine Vergütung für das Altpa­pier in Höhe von 78,76 €/t. gewährt.

 

Nach der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2011 ergibt sich für die kommu­nale Abfall­entsorgungseinrichtung für den Bereich Restmüll unter Berücksichtigung allgemeiner Kosten­steigerungen ein Gesamtaufwand in Höhe von 3.751.528 € (Vorjahr 3.685.663 €). Nach Abzug der Erträge und der Veranschlagung des noch zu berück­sichtigenden Über­schusses aus der Betriebsabrechnung des Jahres 2009 (siehe oben) beträgt der durch Ge­bühren zu deckende Höchstbetrag (Gebührenbedarf) 3.330.184 €. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich ein Gebüh­renmehrbedarf von rd. 109.000 €. Unter Berücksichtigung der zur Ver­fügung stehenden Maß­stabseinheiten (Gefäßvolumen) kann der Gebührenbedarf für die Restmüllentsorgung mit den zu erwartenden Gebüh­reneinnahmen unter Zugrundelegung der Gebührensätze des Jahres 2010 nicht ge­deckt werden. Es ist eine Gebührensatzanhebung für das Jahr 2011 wie folgt erfor­derlich:

 

Restmüllbehälter

 

2011

Vorjahr

Anstieg

60 l

bei 14-tägl. Leerung

112,00 €

109,00 €

2,75 %

80 l

bei 14-tägl. Leerung

150,00 €

145,00 €

3,45 %

120 l

bei 14-tägl. Leerung

225,00 €

218,00 €

3,21 %

240 l

bei 14-tägl. Leerung

450,00 €

437,00 €

2,97 %

1.100 l

bei 1 x wöch. Leerung

4.124,00 €

4.007,00 €

2,92 %

1.100 l

bei 2 x wöch. Leerung

8.247,00 €

8.014,00 €

2,91 %

1.100

bei 14-tägl. Leerung

2.062,00 €

2.004,00 €

2,89 %

 

Für den Bereich Biomüllentsorgung ergibt sich nach der Gebührenbedarfsberech­nung des Jahres 2011 ein Gesamtaufwand in Höhe von 652.969 € (Vorjahr 620.550 €). Unter Berück­sich­tigung des (leicht erhöhten) zur Verfügung stehenden Behältervolu­mens kann der Ge­büh­ren­bedarf für die Biomüllentsorgung mit den zu erwartenden Gebühreneinnahmen nicht gedeckt wer­den; eine Korrektur der Gebührensätze ist für das Jahr 2011 wie folgt erfor­der­lich:

 

 

Biomüllbehälter

 

2011

Vorjahr

Anstieg

80 l

bei 14-tägl. Leerung

74,00 €

71,00 €

4,23 %

140 l

bei 14-tägl. Leerung

129,00 €

124,00 €

4,03 %

 

 

Bezüglich der Gebührensatzermittlung wird auf die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung verwiesen.


Anlagen:

 

Gebührenbedarfsberechnung

Satzungsänderung