Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte „Neunte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kamen“ und billigt gleichzeitig die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Gebührensätze für die Restmüll- und Biomüllentsorgung in der Stadt Kamen wurden zuletzt mit Wirkung vom 1.1.2008 zur Deckung des erforderlichen Gebührenbedarfes angehoben. Der Mittelwert der Anhebung belief sich auf 5,8 %. Für das Jahr 2009 konnten die Gebührensätze in unveränderter Höhe bestehen bleiben, da eingetretene Kostensteigerungen für die Abfuhr der Abfälle und des Altpapiers durch Einsparungen in anderen Bereichen (z. B. Personalaufwand, „Saubere Stadt Kamen“) kompensiert wurden. Für das Jahr 2010 war ebenfalls keine Gebührensatzanhebung notwendig.
Nach der Betriebsabrechnung für das Produkt 53.02.01 (Abfallwirtschaft) – siehe auch Mitteilungsvorlage Nr. 047/2010 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 9.6.2010 – ergibt sich für den Abrechnungszeitraum 2009 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 64.059 €. Von dieser Überdeckung ist allerdings nur noch eine Summe in Höhe von 15.559 € gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW Gebühren mindernd in die Kalkulation des Jahres 2011 vorzutragen. Zur Begründung wird hierzu auf die Ausführungen der Mitteilungsvorlage zur Betriebsabrechnung 2009 verwiesen.
Aufgrund der vertraglichen Regelungen zwischen dem Kreis Unna und der Remondis GmbH & Co. KG wurden der Stadt Kamen vom Kreis bisher 84,00 € pro Tonne Altpapier vergütet. Diese Erlöse dienen der Minderung des Gebührenbedarfes für die Restmüllentsorgung. Nach dem Zusammenbruch des Altpapiermarktes, bedingt durch die allgemeine Wirtschaftskrise, zahlte die Remondis GmbH & Co. KG nach dem Verfall des Altpapierpreises - der Preis lag zwischenzeitlich unter 10,00 €/t. - dem Kreis Unna entgegen den vertraglichen Regelungen vorübergehend nur noch einen Preis von 66,83 € pro Tonne Altpapier. Eine vom Kreis Unna dagegen erhobene Klage vor dem zuständigen Landgericht war erfolgreich. Das von der Remondis GmbH & Co. KG eingeleitete Berufungsverfahren ist noch anhängig. Wann dieser Rechtsstreit endgültig entschieden wird, ist zur Zeit nicht absehbar. Im Falle einer positiven Klageentscheidung zugunsten des Kreises ist mit einer Nachzahlung zu rechnen. Unter Berücksichtigung der zu zahlenden Umsatzsteuer wird vom Kreis Unna für das Jahr 2011 eine Vergütung für das Altpapier in Höhe von 78,76 €/t. gewährt.
Nach der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2011 ergibt sich für die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung für den Bereich Restmüll unter Berücksichtigung allgemeiner Kostensteigerungen ein Gesamtaufwand in Höhe von 3.751.528 € (Vorjahr 3.685.663 €). Nach Abzug der Erträge und der Veranschlagung des noch zu berücksichtigenden Überschusses aus der Betriebsabrechnung des Jahres 2009 (siehe oben) beträgt der durch Gebühren zu deckende Höchstbetrag (Gebührenbedarf) 3.330.184 €. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich ein Gebührenmehrbedarf von rd. 109.000 €. Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Maßstabseinheiten (Gefäßvolumen) kann der Gebührenbedarf für die Restmüllentsorgung mit den zu erwartenden Gebühreneinnahmen unter Zugrundelegung der Gebührensätze des Jahres 2010 nicht gedeckt werden. Es ist eine Gebührensatzanhebung für das Jahr 2011 wie folgt erforderlich:
Restmüllbehälter |
|
2011 |
Vorjahr |
Anstieg |
60 l |
bei 14-tägl. Leerung |
112,00 € |
109,00 € |
2,75 % |
80 l |
bei 14-tägl. Leerung |
150,00 € |
145,00 € |
3,45 % |
120 l |
bei 14-tägl. Leerung |
225,00 € |
218,00 € |
3,21 % |
240 l |
bei 14-tägl. Leerung |
450,00 € |
437,00 € |
2,97 % |
1.100 l |
bei 1 x wöch. Leerung |
4.124,00 € |
4.007,00 € |
2,92 % |
1.100 l |
bei 2 x wöch. Leerung |
8.247,00 € |
8.014,00 € |
2,91 % |
1.100 |
bei 14-tägl. Leerung |
2.062,00 € |
2.004,00 € |
2,89 % |
Für den Bereich Biomüllentsorgung ergibt sich nach der Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2011 ein Gesamtaufwand in Höhe von 652.969 € (Vorjahr 620.550 €). Unter Berücksichtigung des (leicht erhöhten) zur Verfügung stehenden Behältervolumens kann der Gebührenbedarf für die Biomüllentsorgung mit den zu erwartenden Gebühreneinnahmen nicht gedeckt werden; eine Korrektur der Gebührensätze ist für das Jahr 2011 wie folgt erforderlich:
Biomüllbehälter |
|
2011 |
Vorjahr |
Anstieg |
80 l |
bei 14-tägl. Leerung |
74,00 € |
71,00 € |
4,23 % |
140 l |
bei 14-tägl. Leerung |
129,00 € |
124,00 € |
4,03 % |
Bezüglich der Gebührensatzermittlung wird auf die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung verwiesen.
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung
Satzungsänderung