Betreff
Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen
Vorlage
101/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die als Anlage beigefügte "Siebzehnte Satzung zur Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen" und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Berechnung der Gebührensätze.


Sachverhalt und Begründung:

 

Die Satzung in der derzeitigen Fassung wurde in der Sitzung des Rates am 17.12.2009 be­schlos­sen und gilt seit dem 01.01.2010. Eine Anpassung der Gebührensätze innerhalb des § 5 „Höhe der Gebühren“ ist notwendig. Würden die bisherigen Gebührensätze beibehalten, so wür­den die geplanten Gesamterlöse den voraussichtlichen Gebührenbedarf des Jahres 2011 nicht decken können. Es verbliebe eine Unterdeckung in Höhe von 95.013 €. Dem stehen die all­gemeinen Haushaltsgrundsätze (§ 75 Gemeindeordnung NRW, GO NRW) und die Grund­sätze der Finanzmittelbeschaffung (§ 77 GO NRW) der Gemeinden entgegen. Danach ist der Haus­halt wirtschaftlich mit dem Ziel der stetigen Aufgabenerfüllung zu führen und die Finanz­mittel dafür sind soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten (wie Benutzungsgebüh­ren) zu beschaffen. Schließlich ist für die Einrichtung Rettungsdienst eine Gebührenerhöhung in Höhe von ca. 2,3 % vorzunehmen. Weitere inhaltliche Änderungen der Satzung sind nicht vor­gesehen.

 

Die Personalkosten werden gegenüber der Vorjahreskalkulation (2010) voraussichtlich gering­fügig sinken. Die deutliche Zunahme der Kosten für Praktikanten um 29.950 € ist das Ergebnis 3 zusätzlicher Jahresstellen. Hierdurch wird dem absehbaren ausbildungs- bzw. krankheitsbe­dingten Personalausfall entgegengewirkt.

 

Die Sach- und Dienstleistungskosten nehmen im Vergleich zum Vorjahr um 17.650 € (2,1 %) zu. Die größte Erhöhung in diesem Bereich erfolgt mit zusätzlichen 23.200 € (49,2 %) für die anteiligen Sachkosten der Personalkosten für die Querschnittsbereiche. Die Steigerung wird durch die Verschiebung der Stellenzuordnung von 2 Stellen, die bislang im operativen Bereich geplant waren und nun unter den sonstigen Diensten geführt werden, verursacht.

 

Des Weiteren nehmen die Gebäudeunterhaltungskosten um 8.100 € (109,5 %) zu. Der Ansatz basiert auf den im Vorjahr entstandenen Kosten.

 

Ansonsten ergeben sich nur geringe Veränderungen, die sich per Saldo nahezu gegeneinander aufheben.

 

Die kalkulatorischen Kosten steigen um 28.519 € (10,0 %) gegenüber dem Vorjahreswert. Die deutlich höheren Aufwendungen für kalkulatorische Abschreibungen resultieren aus den Anla­genzugängen für Fahrzeuge in den Jahren 2009 bis 2011.

 

Die Kosten der Einrichtung Rettungsdienst, die im Bereich der Stadt Bergkamen und der Ge­meinde Bönen verursacht werden, nehmen um 3.000 € (- 3,4 %) ab. Dies vornehmlich, weil die geplanten Bewirtschaftungsaufwendungen gegenüber dem Vorjahresansatz wieder gesenkt wurden.

 

Den größten Einfluss auf den veränderten Gebührenbedarf hat der Vortrag der halben Über­deckung (28.767 €) der Betriebsabrechnung 2008 und der halben Unterdeckung der Betriebs­abrechnung 2009 mit -97.400 €, insgesamt -68.633 €. Das sind dann 118.779 € mehr gegen­über der Berechnung für das Jahr 2010.

 

Der vorgenannte Ansatz erfolgt aufgrund des § 6 Abs. 2 Satz 3 ff KAG NRW. Hiernach sind Kostenüberdeckungen als Ergebnis einer Betriebsabrechnung innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes aus­geglichen werden. Die Betriebsabrechnung des Jahres 2008 und der sich daraus ergebende Überschuss wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.09.2009 in der Mitteilungsvorlage 041/2009, die des Jahres 2009 am 02.11.2010 in der Mitteilungsvorlage 084/2010 dargestellt. Als in die Kalkulation des Jahres 2012 vorzutragender, gebührenbedarfs­erhöhender Rest verbleibt somit das halbe Ergebnis der Betriebsabrechnung 2009 in Höhe von - 97.400 €.

 

Der Gebührenbedarf beläuft sich schließlich auf 4.142.553 €.

 

Die Einsatzzahlen als Divisoren des Gebührenbedarfs zur Ermittlung der Gebührensätze wur­den unter Berücksichtigung der sich verstetigenden Zeitreihenwerte geschätzt. Bei allen Ein­satz­arten liegen die Einsatzzahlen knapp unter den hochgerechneten Ist-Werten des laufenden Jahres, was realistisch erscheint.

 

Bei aktuellen Tarifen würden dann 4.047.540 € im Jahr 2011 als Gebührenerlöse erwartet. Der Gebührenbedarf wäre dann um 95.013 € (2,3 %) nicht gedeckt.

 

Grundsätzliche Veränderungen in der Berechnungstechnik wurden im Vergleich zur Vorjahres­kalkulation nicht vorgenommen. Die gesamten Nebengebührenerlöse (km-Tarif, Wartezeiten, Reinigung und Desinfektion) liegen mit 289.992 € (2010 = 279.524 €) etwas über Vorjahres­niveau.

 

Um in etwa den Gebührenbedarf zu decken, ist eine Anpassung der Gebührensätze wie folgt notwendig:

 

Gebührensätze im Rettungsdienst

Gebühren-

Gebühren-

Abweich.

Abweich.

in Euro

satz, alt

satz, neu

 

in %

innerhalb des Gebietes des Rettungsdienstbereiches

- KTW-Einsatz

186,40

190,90

4,50

2,4

- RTW-Einsatz

443,40

456,30

12,90

2,9

- NEF-Einsatz

219,70

223,80

4,10

1,9

außerhalb des Rettungsdienstbereiches zusätzlich

- KTW pro gefahrene km

1,00

1,10

0,10

10,0

- RTW pro gefahrene km

3,00

3,10

0,10

3,3

- NEF pro gefahrene km

5,60

5,40

-0,20

-3,6

Wartezeiten; bis zu 30 Minuten ohne zusätzliche Berechnung

- KTW ab 31. Minute je angefangene Stunde

56,90

60,00

3,10

5,4

- RTW ab 31. Minute je angefangene Stunde

108,30

111,20

2,90

2,7

Reinigung/Desinfektion der Fahrzeuge

 

 

 

 

- besondere Reinigung nach Verunreinigung

82,50

85,50

3,00

3,6

- Desinfektion des Fahrzeugs

206,30

213,80

7,50

3,6


Bei einer Satzungsänderung mit den vorgenannten Gebührensätzen für das Jahr 2011 werden Gesamterlöse in Höhe von 4.142.300 € erwartet. Dies entspricht insgesamt einer Gebührener­höhung in Höhe von 2,3 %. Betrachtet man jedoch die gesamte Gebührenentwicklung von 2006 bis jetzt einschließlich der Vorjahreserhöhung von 2,1 % (2009: 4,5 %, 2008: -3,4 %, 2007: -2,8 %, 2006: -5,5 %), dann sind die Gebühren insgesamt immer noch um 3,1 % gesunken. Der Ge­bührenbedarf wäre dann in Höhe von 253 € unterdeckt, was sich durch Rundungsdifferen­zen bei der Multiplikation mit den Einsatzzahlen ergibt und wegen Geringfügigkeit hinzunehmen ist. Die Berechnungen, die obige Gebühreneinnahmen begründen, sind als Anlage beigefügt.

 

Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung im Rettungs­dienst auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und Kamen wie auch der Gemeinde Bönen ist die Stadt Kamen ermächtigt, die Gebührensätze für die Gemeinde Bönen festzusetzen. Die Stadt Bergkamen erlässt nach vorheriger Abstimmung eigenverantwortlich eine gleichlautende Sat­zung.

 

Den in § 14 Abs. 2 S. 1 Rettungsgesetz NRW genannten Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist der Satzungsentwurf ein­schließlich der Berechnungen zu den Gebührensätzen fristgerecht zur Stellungnahme vorgelegt worden. Bislang liegt von Seiten der Krankenversicherer keine Äußerung hierzu vor. Der Kreis Unna als Träger des Rettungsdienstes und Aufsichtsbehörde wurde gleichermaßen informiert.


Anlagen:

 

- Gebührensatzberechnung für das Jahr 2011

- Satzungsänderung