Beschlussvorschlag:
Der von der Verwaltung vorgelegten Änderungssatzung zur Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheidungen vom 26.April 2005 wird zugestimmt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Auf Grund der
Änderungen in der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) durch Gesetz vom 17.12.2009,
sowie umfangreicher Änderungen im Kommunalwahlgesetz (KWahlG) durch Gesetz vom
30.06.2009 und in der Kommunalwahlordnung (KWahlO) durch Verordnung vom
03.07.2009, ist es notwendig geworden o.g. Satzung anzupassen.
Neben begrifflichen
Änderungen ist vor allen Dingen der Zeitraum für die notwendige Innehabung
einer Wohnung im Stadtgebiet von 3 Monaten auf den 16. Tag vor der Abstimmung
geändert worden.
Als Anlage ist eine
Gegenüberstellung des bisherigen Satzungsinhaltes zu den Änderungen angefügt.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Anlagen:
Änderungssatzung
Gegenüberstellung