Betreff
Einrichtung eines Teilbereiches der Borsigstraße als Fahrradstraße
Vorlage
085/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Borsigstraße ist ab Einmündung der Unnaer Straße bis zur Einmündung des Buschweges als Fahrradstraße einzurichten. Mit einem Zusatzzeichen ist Kraftfahrzeugverkehr in eine Fahrtrichtung zuzulassen.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit der 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVO) wurden

zur Förderung des Radverkehrs auch die Verwaltungsvorschriften zu Verkehrszeichen 244.1 (Beginn einer Fahrradstraße) und 244.2 (Ende einer Fahrradstraße) geändert.

Die Änderungen sind der Vorlage Nr. 006 / 2010 zu entnehmen, die unter TOP 1 der Einladung zur Sitzung des Straßenverkehrsausschusses am 04.03.2010 den Mitgliedern des Straßenver- kehrsausschusses bereits übersandt wurde.

 

 

Die verkehrliche Situation in der Borsigstraße wurde von Mitarbeitern der Feuerwehr und des

Rettungsdienstes, von der Polizeiinspektion Nord und der Verwaltung überprüft.

 

Die Borsigstraße ist in eine Tempo 30-Zone integriert.

Unmittelbar nach Fertigstellung der Park & Ride Stellplätze Ende 2004 in dem in Rede stehenden Teilbereich der Borsigstraße wurde dieser gem. Beschlusses des Straßenverkehrs-ausschusses vom 14.03.2002 als Einbahnstraße, Fahrtrichtung von der Unnaer Straße bis zur Einmündung Buschweg, ausgeschildert, wobei der Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahn- straßenführung zugelassen wurde.

 

Die Borsigstraße stellt eine wichtige Verkehrsverbindung für Radfahrer dar, die aus Kamen-Süd

und Südkamen zum Bahnhof Kamen-Mitte und zum Zentrum fahren.

Von den Schülern der weiterführenden Schulen an der Gutenbergstraße sowie des Gymna-siums wird die Borsigstraße insbesondere in der Zeit zwischen 07.00 und 08.00 Uhr und nach Schulschluss als Schulweg genutzt.

 

Zusätzliche Bedeutung als Route für den Radverkehr hat der Teilbereich der Borsigstraße durch den radfreundlichen Umbau der Bahnunterführung am Bahnhof Kamen und durch die geplante Querungshilfe auf der Dortmunder Allee.

 

Die Kfz-Führer, die die P & R Stellplätze nutzen, sind mit Radfahrern in beiden Fahrtrichtungen vertraut.

Durch gelegentliche Belieferungen des in dem Teilbereich ansässigen Industriebetriebes werden ebenfalls keine Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit gesehen. Diese Meinung vertritt auch der Eigentümer des Betriebes.

 

Verkehrliche Gründe, die gegen die Einrichtung einer Fahrradstraße sprechen, sind daher nicht ersichtlich.

 

Die Einrichtung des gen. Teilbereiches der Borsigstraße als Fahrradstraße wird zur Förderung des Radverkehrs in Kamen befürwortet.