Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW (KAG NRW) sind ab 1. Januar 1999 Kostenüberdeckungen aus abgelaufenen Leistungsperioden (Kalkulationszeiträume) innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die danach im Rahmen einer Ist-Rechnung festzustellenden Unterdeckungen oder Überschüsse von abgelaufenen Leistungszeiträumen erfolgen jeweils durch Betriebsabrechnungen.
Das nachstehend aufgeführte Betriebsergebnis des Jahres 2009 der gebührenfinanzierten Einrichtungen „Rettungsdienst“ ist in einer Übersicht mit der Gegenüberstellung der Kalkulationsgrundlagen nachfolgend dargestellt.
Das Betriebsergebnis wird mit einer Kurzbegründung zur Kenntnis gegeben.
Kurzerläuterung:
Ergebnisse der Betriebsabrechnungen 2009 |
|
Produkt Rettungsdienst (12.08.01) |
|
Gebührenrelevanter
Aufwand |
4.265.511
€ |
Ergebnis |
- 194.800
€ |
Ergebnis in % |
- 4,6 % |
Die Unterdeckung in Höhe von 194.800 € (- 4,6 %) ist maßgeblich
bedingt durch die um 263.524 € höheren Personalkosten. Diese sind durch
notwendige, nicht geplante Verlängerungen von Zeitarbeitsverträgen,
Beschäftigung von zusätzlichen Jahrespraktikanten und die gleichmäßige
Verteilung der Rückstellungen für Altersteilzeitaufwendungen auf alle Produkte
entstanden. Zudem werden die zwei Verwaltungsmitarbeiterinnen seit 2009 korrekt
den sonstigen Diensten zugerechnet.
Im Rahmen der genaueren und sachgerechteren Aufteilung der anteiligen
Sachkosten zu den Personalkosten der Querschnittsbereiche auf alle Produkte
erfolgt eine Mehrbelastung des Rettungsdienstes in Höhe von rd. 38.000 €.
Der Ansatz für zentrale Bewirtschaftungskosten der Gebäude wurde im Vergleich
zur Kalkulation 2008 bereits erhöht. Das Ergebnis des Jahres 2009 in Höhe von
66.858 € liegt 21.858 € (46,8 %) über dem Ansatz, aber auch ca.
12.000 € unter dem Ergebnis des Jahres 2008.
Eine erhöhte Anzahl abrechenbarer Einsätze (10.981 gegenüber 10.720 gem.
Kalkulation) erbrachte Mehrerlöse in Höhe von insgesamt 136.029 €. Diese Mehrerlöse
können die Mehrkosten jedoch nicht gänzlich auffangen, weshalb sich letztlich
eine Unterdeckung in Höhe von - 194.800 € (- 4,6 %) ergibt.