Betreff
Lärmsanierung an Schienenwegen
Stellungnahme der Stadt Kamen zum vorgesehenen Lärmschutz entlang der Bahnlinie im Rahmen der Beteiligung zum Plangenehmigungsverfahren
Vorlage
081/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die unter Sachverhalt und Begründung dargestellte Stellungnahme wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Stellungnahme im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens gem. § 74 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVFG) abzugeben.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Zurückgehend auf eine Koalitionsvereinbarung aus dem Jahr 1998 wurde durch die Bundesregierung im gleichen Jahr ein freiwilliges Lärmsanierungsprogramm für Härtefälle an Schienenstrecken unter dem Titel „Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ beschlossen.

 

Für die Umsetzung wurde eine Dringlichkeitsliste erstellt. 1999 mit 109 Maßnahmen in der Fortschreibung 2001/2002 mit über 900 Maßnahmen. Die Maßnahmen wurden aufgrund einer standardisierten Berechnung priorisiert und nach ihrer Priorität umgesetzt.

 

Die Verwaltung hat mehrfach über diese Thematik und den jeweiligen Verfahrensstand im Planungs- und Umweltausschuss berichtet, u.a. am 27.9.2005, am 23.4.2007 und am 4.12.2008.

 

Im Jahr 2007 wurden seitens der DB AG schalltechnische Untersuchungen für Abschnitte in Kamen-Methler und Kamen Mitte durchgeführt.

 

Auf Grundlage dieser Berechnungen hat die DB AG für drei Abschnitte in Kamen-Methler und Kamen-Mitte (s. Anlagen) mit den Umsetzungsplanungen begonnen. Inzwischen liegen der Verwaltung für die einzelnen Abschnitte Planentwürfe vor.

 

Demnach sollen in Kamen-Methler im Bereich Telgei auf der südlichen Gleisseite eine Lärmschutzwand mit einer Höhe von 2-3 m, in Kamen-Mitte im Bereich zwischen Borsigstraße und Lärmschutzwall des Baugebietes Volkermann’s Hof auf der Südseite eine 2-3 m hohe Lärmschutzwand sowie in Kamen-Mitte zwischen Lehnbachstraße und Max-von-der-Grün-Weg eine 2 m hohe Lärmschutzwand auf der nördlichen Gleisseite realisiert werden.

 

Die Lärmschutzwände bestehen aus absorbierenden Aluminiumplatten, die zwischen Eisenträger gesteckt werden und farblich gestaltet werden können. Um den erforderlichen Lärmschutz für die Wohnbebauung im Bereich Henri-David-Straße und Wittenberger Straße erreichen zu können, muss die Wand auch über das Baudenkmal 5-Bogen-Brücke lückenlos fortgeführt werden.

 

Für die Errichtung der Lärmschutzwände ist es erforderlich, Baurecht zu schaffen. Dies soll über eine Plangenehmigung gem. § 74 VwVerfG erfolgen. Genehmigungsbehörde ist das Eisenbahnbundesamt (EBA). Ein Genehmigungsantrag wird von der DB Projektbau GmbH beim Eisenbahnbundesamt gestellt. Hierfür wird eine Stellungnahme der Stadt Kamen als Träger öffentlicher Belange benötigt.

 

Die DB Projektbau GmbH hat der Verwaltung am 30.8.2010 erläutert, dass der Antrag mit der Stellungnahme der Stadt Kamen beim EBA noch im September 2010 eingereicht werden muss. Diese Dringlichkeit wurde begründet in der Zeitschiene der DB AG und des Fördergebers für die Beantragung der Mittel sowie der benötigten Sperrpausen, die zwingend eingehalten werden muss, um einen Baubeginn der Maßnahme vor Ort für ca. Anfang 2010 erreichen zu können.

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Stadt Kamen:

 

Die Stadt Kamen begrüßt die Planungen für die Errichtung von Lärmschutzwänden an Schienenwegen des Bundes an drei Abschnitten im Stadtgebiet.

 

Im dem Bereich SSW 10, km 135,480 bis km 135,765 (Borsigstraße bis Hochstraße) soll aus städtebaulichen Gründen in diesem zentralen Bereich zwischen dem denkmalgeschützten Empfangsgebäude des Bahnhofes Kamen und den denkmalgeschützten Villen in der Borsigstraße, dem aufwändig umgestalteten Bahnhofsumfeld und dem Rathaus/Stadthalle als Alternative zu den farbigen Aluminiumwänden eine Schallschutzwand aus Gabionen errichtet werden, die auch weniger anfällig für Grafittis ist. Der Stadt Kamen ist bewusst, dass eine Wand aus Gabionen eine größere Fläche in Anspruch nehmen wird. Sofern eine Realisierung nicht auf Flächen im Eigentum der der DB AG erfolgen kann, wird die Stadt Kamen die Bereitstellung städtischer Flächen prüfen.

 

Im Bereich der denkmalgeschützten 5-Bogen-Brücke soll eine Konstruktion ohne vertikale Stützen, die die Bögen der Brücke verdecken würden, gewählt werden, mit einem dreidimensionalem Fachwerkträger in Höhe der Gleise. Die Lärmschutzwand soll durch den Einsatz einzelner transparenter Elemente aufgelockert werden, um der Konstruktion etwas von ihrer Massivität nehmen.

 


Anlagen:

 

Lagepläne

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