Stellungnahme der Stadt Kamen zum vorgesehenen Lärmschutz entlang der Bahnlinie im Rahmen der Beteiligung zum Plangenehmigungsverfahren
Beschlussvorschlag:
Die unter
Sachverhalt und Begründung dargestellte Stellungnahme wird beschlossen. Die
Verwaltung wird beauftragt, diese Stellungnahme im Rahmen des
Plangenehmigungsverfahrens gem. § 74 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVFG)
abzugeben.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Zurückgehend auf
eine Koalitionsvereinbarung aus dem Jahr 1998 wurde durch die Bundesregierung
im gleichen Jahr ein freiwilliges Lärmsanierungsprogramm für Härtefälle an
Schienenstrecken unter dem Titel „Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden
Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ beschlossen.
Für die Umsetzung
wurde eine Dringlichkeitsliste erstellt. 1999 mit 109 Maßnahmen in der
Fortschreibung 2001/2002 mit über 900 Maßnahmen. Die Maßnahmen wurden aufgrund
einer standardisierten Berechnung priorisiert und nach ihrer Priorität
umgesetzt.
Die Verwaltung hat
mehrfach über diese Thematik und den jeweiligen Verfahrensstand im Planungs-
und Umweltausschuss berichtet, u.a. am 27.9.2005, am 23.4.2007 und am
4.12.2008.
Im Jahr 2007 wurden
seitens der DB AG schalltechnische Untersuchungen für Abschnitte in Kamen-Methler
und Kamen Mitte durchgeführt.
Auf Grundlage
dieser Berechnungen hat die DB AG für drei Abschnitte in Kamen-Methler und
Kamen-Mitte (s. Anlagen) mit den Umsetzungsplanungen begonnen. Inzwischen
liegen der Verwaltung für die einzelnen Abschnitte Planentwürfe vor.
Demnach sollen in
Kamen-Methler im Bereich Telgei auf der südlichen Gleisseite eine
Lärmschutzwand mit einer Höhe von 2-3 m, in Kamen-Mitte im Bereich zwischen
Borsigstraße und Lärmschutzwall des Baugebietes Volkermann’s Hof auf der
Südseite eine 2-3 m hohe Lärmschutzwand sowie in Kamen-Mitte zwischen
Lehnbachstraße und Max-von-der-Grün-Weg eine 2 m hohe Lärmschutzwand auf der
nördlichen Gleisseite realisiert werden.
Die Lärmschutzwände
bestehen aus absorbierenden Aluminiumplatten, die zwischen Eisenträger gesteckt
werden und farblich gestaltet werden können. Um den erforderlichen Lärmschutz
für die Wohnbebauung im Bereich Henri-David-Straße und Wittenberger Straße
erreichen zu können, muss die Wand auch über das Baudenkmal 5-Bogen-Brücke
lückenlos fortgeführt werden.
Für die Errichtung
der Lärmschutzwände ist es erforderlich, Baurecht zu schaffen. Dies soll über
eine Plangenehmigung gem. § 74 VwVerfG erfolgen. Genehmigungsbehörde ist das
Eisenbahnbundesamt (EBA). Ein Genehmigungsantrag wird von der DB Projektbau
GmbH beim Eisenbahnbundesamt gestellt. Hierfür wird eine Stellungnahme der
Stadt Kamen als Träger öffentlicher Belange benötigt.
Die DB Projektbau
GmbH hat der Verwaltung am 30.8.2010 erläutert, dass der Antrag mit der
Stellungnahme der Stadt Kamen beim EBA noch im September 2010 eingereicht
werden muss. Diese Dringlichkeit wurde begründet in der Zeitschiene der DB AG
und des Fördergebers für die Beantragung der Mittel sowie der benötigten Sperrpausen,
die zwingend eingehalten werden muss, um einen Baubeginn der Maßnahme vor Ort
für ca. Anfang 2010 erreichen zu können.
Stellungnahme der Stadt Kamen:
Die Stadt Kamen
begrüßt die Planungen für die Errichtung von Lärmschutzwänden an Schienenwegen
des Bundes an drei Abschnitten im Stadtgebiet.
Im dem Bereich SSW
10, km 135,480 bis km 135,765 (Borsigstraße bis Hochstraße) soll aus
städtebaulichen Gründen in diesem zentralen Bereich zwischen dem
denkmalgeschützten Empfangsgebäude des Bahnhofes Kamen und den
denkmalgeschützten Villen in der Borsigstraße, dem aufwändig umgestalteten
Bahnhofsumfeld und dem Rathaus/Stadthalle als Alternative zu den farbigen
Aluminiumwänden eine Schallschutzwand aus Gabionen errichtet werden, die auch
weniger anfällig für Grafittis ist. Der Stadt Kamen ist bewusst, dass eine Wand
aus Gabionen eine größere Fläche in Anspruch nehmen wird. Sofern eine
Realisierung nicht auf Flächen im Eigentum der der DB AG erfolgen kann, wird
die Stadt Kamen die Bereitstellung städtischer Flächen prüfen.
Im Bereich der
denkmalgeschützten 5-Bogen-Brücke soll eine Konstruktion ohne vertikale
Stützen, die die Bögen der Brücke verdecken würden, gewählt werden, mit einem
dreidimensionalem Fachwerkträger in Höhe der Gleise. Die Lärmschutzwand soll
durch den Einsatz einzelner transparenter Elemente aufgelockert werden, um der
Konstruktion etwas von ihrer Massivität nehmen.
Anlagen:
Lagepläne
Ansicht