Betreff
Neufassung der Betriebssatzung der Stadt Kamen für den Betrieb Stadtentwässerung Kamen
Vorlage
064/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die als Anlage beigefügte „Betriebssatzung der Stadt Kamen für den Betrieb Stadtentwässerung Kamen“.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Durch Artikel I der Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Ge­mein­dewirtschaftsrechtes vom 05.08.2009 wurde die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) geändert.

 

Die aktuelle Betriebssatzung der Stadt Kamen für den Betrieb Stadtentwässerung Kamen wurde mit Blick auf die Anpassungen überprüft. Im vorliegenden Vorschlag zur Änderung der Satzung mussten lediglich die §§ 3, 7, 13, 14 und 16 neu gefasst werden, da die zurzeit gültige Betriebs­satzung die sonstigen gesetzlichen Anforderung bereits erfüllt.

 

Die Änderungen in der Satzung sind wegen folgenden Anpassungen in der Eigenbetriebs­verord­nung erforderlich:

 

 

 

·       Betriebsleitung (§ 2)

 

Es handelt sich lediglich um eine Anpassung an die beamtenrechtlichen Vorschriften (zu­sätzlicher Hinweis auf das Beamtenstatusgesetz und geänderte Reihenfolge der §§ im Landesbeamtengesetz).

 

 

 

·       Zwischenberichte (§ 20)

 

Das bisher in § 20 zum Ausdruck kommende Regel-Ausnahme-Verhältnis wird aufge­ge­ben. Von der Regel („vierteljährlich einen Monat nach Quartalsende“) sind künftig keine Aus­nahmen („ eine andere Frist von nicht mehr als 6 Monaten“) mehr möglich. Hiermit wird ein fortlaufender Informationsfluss an den Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin und an den Betriebsausschuss sichergestellt.

 

 

 

 

·       Rechenschaft (§ 26)

 

Die alte Fassung ließ die Möglichkeit offen, dass die Betriebssatzung für die Aufstellung des Jahresabschlusses eine Frist von nicht mehr sechs Monate bestimmen konnte.

 

Die Streichung des § 26 S. 4 in Absatz 1 dient - auch mit Blick auf den künftig zu er­stel­lenden NKF-Gesamtabschluss - der Harmonisierung mit § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW.


Anlagen:

 

Betriebssatzung der Stadt Kamen für den Betrieb Stadtentwässerung Kamen (Entwurf der Neufassung)