Betreff
Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH
Vorlage
055/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

  1. Der Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2009 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

 

  1. Der Lagebericht wird genehmigt.

 

  1. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 480.973,21 € wird von der Stadt Kamen ausgeglichen.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Für das Wirtschaftsjahr 2009 wurden von der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH

Mittel in Höhe von 354.200 € zur Deckung des Verlustausgleichs 2009 angemeldet. Dieser Wert basiert auf dem Wirtschaftsplan 2009 der KBG von Oktober 2008.

Der Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2009 enthält einen Verlust von 502.000 € und wurde vom Aufsichtsrat der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH am 19.11.09 beschlossen.

Da unterjährig Abschlagszahlungen auf den Verlustausgleich an die Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH in Höhe von 354.200 € geleistet wurden, wurde eine Rückstellung in Höhe der Differenz (502.000 € - 354.200 € = 147.800 €) im Rahmen des Jahresabschlusses 2009 der Stadt Kamen gebildet.

 

Im Lagebericht des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 der KBG wird erklärt, dass die Notwendigkeit des Nachtrags durch den schwierigen wirtschaftlichen Hintergrund bedingt ist. In den letzten Monaten des Wirtschaftsjahres allerdings gab es eine positive Entwicklung in den Gastronomieumsätzen, so dass das Ergebnis 2009 um 45 T€ besser als das Ergebnis 2008 ausfiel. Ohne die Nachzahlung an die BfA wäre das Ergebnis sogar um ca. 100 T€ verbessert worden. Eine zukünftige Ergebnisverbesserung im laufenden Wirtschaftsjahr wird prognostiziert.

 

Gemäß § 12 Nr. 3a des Gesellschaftsvertrages unterliegt die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses, über die Ergebnisverwendung oder den Gewinnvortrag und über die Genehmigung des Lageberichts nach Vorberatung im Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung.

 

Der nach § 15 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung aufzustellende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht wurden von der EversheimStuible Treuberater GmbH geprüft.

Die Prüfungsgesellschaft stellte im Ergebnis fest, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2009 ordnungsgemäß aus den Büchern entwickelt wurde und in seiner Form den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Dem Jahresabschluss wurde folgender uneingeschränkter Prüfungsvermerk erteilt:

 

„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

 

Der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht wurden dem Aufsichtsrat entsprechend

§ 15 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages zur Prüfung vorgelegt.

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung entsprechend dem Beschlussvorschlag zu entscheiden.

 

Die Verwaltung schließt sich dieser Beschlussempfehlung an.

 

Da die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung nur nach den Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen können, wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.


Anlagen:

 

1.      Bilanz

2.      Gewinn- und Verlustrechnung

3.      Anhang zum Jahresabschluss

4.      Lagebericht

5.      Anlagenspiegel