Betreff
Errichtung einer Kindertageseinrichtung durch die Familienbande
Familiennetzwerke e. V.
Vorlage
052/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Einrichtung einer eingruppigen Kindertageseinrichtung der Gruppenform I für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren.

Träger der Einrichtung: Familienbande Familiennetzwerk Kamen e.V.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Auf der Grundlage des Rechtsanspruchs ab 2013 auch Kindern unter drei Jahren einen Be­treuungsplatz in Tageseinrichtungen, alternativ in der Tagespflege zur Verfügung zu stellen, sind im Rahmen der Jugendhilfeplanung für den Sozialraum Nord-Ost weitere Betreuungsplätze un­aus­weichlich.

 

Die geplanten bzw. realisierten Umwandlungen einzelner Gruppen in bestehenden Kindertages-einrichtungen, reduzieren die Verfügbarkeit von Plätzen für Kinder über drei Jahren.

Daher ist bei Neueinrichtungen ein ergänzender Bedarf an Plätzen für Kinder über drei Jahren zu berücksichtigen.

 

Die Familienbande Familiennetzwerk Kamen e.V. ist seit August 2008 in Räumen des Hauses Bahnhofstrasse 46 mit einem breit gefächerten Angebot in der Familienhilfe tätig.

Durch Beschluss des JHA vom 09.03.2010 ist die Familienbande anerkannter Träger der Jugendhilfe.

 

Auf der Grundlage einer bedarfsorientierten Weiterentwicklung des Vereines ist geplant, das Gebäude im Rahmen der Stadtsanierung unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes um­zubauen und mit einem weiteren Neubau hinter dem bestehenden Gebäude zu versehen.

In diesen Gebäuden soll ein Mehrgenerationenhaus mit unterschiedlichen Schwerpunkten

entstehen.

Für dieses Projekt sind Fördermittel des Landes NRW beantragt.

 

Die Familienbande Familiennetzwerk Kamen plant die professionelle Betreuung von Kindern in Form einer Kindertageseinrichtung und darüber hinaus in der Tagespflege, die analog zum Baufortschritt ebenfalls mit geeigneten Räumen eingerichtet werden soll.

Die Tageseinrichtung soll im bestehenden Altbau eingerichtet werden

 

Insgesamt wird das Konzept als äußerst innovativ bewertet.

 

Die Heimaufsicht des LWL ist über die Planung informiert und bewertet das Projekt ebenfalls  positiv.

 

Landeszuschüsse  werden ausschließlich für die Einrichtung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren gewährt. Das bedeutet eine Förderung von maximal sechs Plätzen, die mit insgesamt  72.000 € festgesetzt wird.

 

Die Fördersumme beträgt 90% der anerkannten Förderung als Landesförderung.

10% der Fördersumme wird vom Träger selbst finanziert.

Für die Stadt Kamen entstehen keine Kosten.