Beschlussvorschlag:
Der gesamte Jahresüberschuss der Städtischen Sparkasse Kamen in Höhe von
983.670,14 € ist der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 24 Abs. 4 SpkG NRW (in Verbindung mit § 8 SpkG NRW) beschließt die Vertretung des Trägers über die Verwendung des Jahresüberschusses.
In § 25 SpkG NRW ist geregelt, dass die Vertretung des Trägers bei ihrer Entscheidung die Angemessenheit der Ausschüttung im Hinblick auf die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse zu berücksichtigen hat.
Der Verwaltungsrat der Städtischen Sparkasse Kamen hat in seiner Sitzung am 17.05.2010 einstimmig beschlossen, dem Rat der Stadt Kamen gem. § 25 SpkG NRW zu empfehlen, den gesamten Jahresüberschuss in Höhe von 983.670,14 Euro der Sicherheitsrücklage zuzuführen.