Betreff
Straßenreinigung und Winterdienst, Beschaffung von Streusalz
hier: Genehmigung von über die Planung hinausgehenden Mehraufwendungen
Vorlage
035/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Beim Produkt 54.04.01 – Straßenreinigung und Winterdienst – werden bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Teilergebnisplan Zeile 13) gem. § 82 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW über die Planung 2010 hinausgehende weitere Aufwendungen in Höhe von 31.000,-- € anfallen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Für das Haushaltsjahr 2010 wurden im Bereich der Straßenreinigung und des Winterdienstes die Aufwendungen von Sach- und Dienstleistungen (Teilergebnisplan 13) wie folgt veranschlagt:

 

Produkt                        54.04.01                      67.700 Euro

 

Die Ansätze der einzelnen Buchungsstellen reichen nicht aus, um die Mehraufwendungen in Höhe von 31.000 Euro innerhalb des Produktes zu decken.

 

Durch die besonders strengen Winterverhältnisse mussten bereits zum Ende des Jahres 2009 erhebliche Mehrbeträge für den Ankauf von Streusalz zur Beseitigung der Schnee- und Eisglätte aufgebracht werden. Der Haushaltsansatz des Jahres 2009 (30.000 Euro) wurde um 11.877 Euro überschritten.

 

Der Haushaltsansatz der Buchungsstelle 54.04.01.523200 „Streusalz“ für das Jahr 2010 beläuft sich auf 29.000 Euro. Der Ansatz wurde im Herbst vergangenen Jahres auf der Grundlage der Durchschnittswerte der letzten Jahre ermittelt. Auch zu Beginn des Jahres 2010 mussten aufgrund anhaltender Schnee- und Eisglätte überdurchschnittlich hohe Streusalzmengen angekauft werden.

Im Verlauf des Jahres 2010 ist mit weiteren Kosten zu rechnen.

 

Die Deckung der weiteren Aufwendungen in Höhe von 31.000 Euro kann durch die nicht geplanten Mehrerträge bei der Buchungsstelle „Grundsteuer B“ in Höhe von derzeit 39.000 Euro erfolgen.

 

Aufgrund einer bestehenden Vereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Straßen NRW und der Deutschen Straßenbetrieb GmbH, an der auch die Stadt Kamen beteiligt ist, können evtl. noch Erstattungen für die durch den Notankauf entstehenden Mehraufwendungen entstehen.

 

Die höheren Kosten des Jahres 2009 und 2010 gehen im Rahmen der Betriebsabrechnungen als Vortrag in die Gebührenkalkulation der Jahre 2011 und 2012 ein.