Betreff
Betriebsabrechnung des Jahres 2009 der Stadtentwässerung Kamen
Vorlage
033/2010
Art
Mitteilungsvorlage

Die Betriebsleitung leitete dem Betriebsausschuss mit Schreiben vom 25.03.2010 den Entwurf des Jahresabschlusses 2009 sowie den Entwurf der Betriebsabrechnung 2009 zu. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde nunmehr von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young AG geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung des Jahresabschlusses führte zu geringfügigen Änderungen, die auch Auswirkungen auf die Betriebsabrechung haben.

 

Die Betriebsabrechnung schließt nunmehr mit -366.321,46 Euro ab (Entwurf -339.382,75 Euro).

 

Die Betriebsabrechnung des Jahres 2009 der Stadtentwässerung Kamen ist in der beige­fügten Anlage (Spalten 1 – 7) ausgewiesen. Die Beträge der einzelnen Kostenarten und Leistungen der Betriebsabrechnung (Spalten 6 und 7) werden aus dem Jahresabschluss 2009 (Spalten 2 und 3) der Finanzbuchhaltung entwickelt, wobei die Werte des Jahresabschlusses entweder der Ein- /Ausgliederungsrechnung (Spalte 4 und 5) oder der Betriebsabrechnung (Spalte 6 und 7) zuge­ordnet werden. In jeder Zeile muss die Summe der Beträge aus der Ein-/Ausgliederungsspalte und der Betriebsabrechnung identisch sein mit der Summe des Jahresabschlusses.

 

Durch diverse Differenzierungen der Werte des Jahresabschlusses 2009 über die Ein-/ Aus­gliederungsspalte weist die Betriebsabrechnung 2009 eine Unterdeckung in Höhe von 366.321,46 € aus, der Kostendeckungsgrad beträgt 96,9 %.

 

Die Differenz zwischen dem Ergebnis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses und dem Er­gebnis der Betriebsabrechnung basiert in erster Linie darauf, dass der handelsrechtliche Ertrag aus der Auflösung von Sonderposten für Zuschüsse im Rahmen der Betriebsabrechnung und Kalkulation keinen Erlös darstellt (rd. 471 T€).

 

Darüber hinaus fallen bei den Kosten die kalkulatorischen Zinsen bei der Betriebsabrech­nung und der Kalkulation höher aus, als die handelsrechtlichen Fremdkapitalzinsen in der Gewinn- und Verlustrechnung (rd. 1.444 T€).

 

Außerdem sind im Ergebnis des Jahresabschlusses 2009 Buchverluste aus Anlagenabgängen (rd. 85 T€) und Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung enthalten (ca. 133 T€) , die in der Kalkulation und Betriebsabrechnung keine Kosten des Berichtsjahres darstellen.

 

Insgesamt betrachtet errechnet sich das Betriebsergebnis 2009 aus folgenden größeren Wert­veränderungen im Vergleich zum Jahresabschluss 2009:

 

 

 

Ergebnis Jahresabschluss 2009

+ 1.756 T€

./.

Ertrag aus der Auflösung von Sonderposten für Zuschüsse

471 T€

./.

Periodenfremde Erträge

55 T€

+

Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung 

133 T€

./.

Mehr Kalkulatorische Zinsen

1.444 T€

./.

Mehr Kalkulatorische Abschreibungen

354 T€

+

Buchverluste aus Anlagenabgängen

85 T€

+

Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen

6 T€

./.

Sonstige

22 T€

=

Betriebsergebnis 2009

./.   366 T€

 

 

Bei diesem Ergebnis der Betriebsabrechnung 2009 (./. 366.321,46 Euro) ist jedoch zu berück­sichtigen, dass in der Kalkulation 2009 eine Unterdeckung in Höhe von 300.000,-- Euro (Anrech­nung eines Überschusses 630.000,-- ./. Betriebswirtschaftl. Unterdeckung Vorjahre 330.000,--) vorgesehen war.

 

Somit ergibt sich eine Kostenunterdeckung in Höhe von 66.321,46 Euro.

 

 

Die Ergänzung im Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) schreibt im § 6 Abs. 2 Satz 3 ff. vor, dass ab dem Jahr 1999 Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkula­tions­zeitraumes (als Ergebnis einer Betriebsabrechnung) innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen sind. Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

Ob diese Soll-Vorschrift (siehe oben) bei der kommenden Kalkulation der Gebührensätze 2011 tatsächlich Anwendung finden wird, muss zu gegebener Zeit (Herbst 2010) ent­schieden werden, wenn alle im Rahmen der Kalkulation entscheidenden Rahmenbedin­gungen und Parameter für das kommende Wirtschaftsjahr 2011 bekannt geworden sind und der Verwaltung vorliegen.


Anlagen:

 

Betriebsabrechnung