hier: Aufstellungsbeschluss
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung):
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 Ka „Heinrich-Imbusch-Straße“ gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB (Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes sind aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich).
- Für einen Teilbereich des Planes werden nach Erlangung der Rechtskraft die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 38 Ka aufgehoben.
- Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der im beigefügten Lageplan dargestellte Planungsraum liegt im Bebauungsplan Nr. 38 Ka und ist hier als „Reines Wohngebiet-WR“ gekennzeichnet.
Vorrangiges Ziel der Aufstellung ist die städtebauliche Nachverdichtung im betreffenden Planbereich.
Die konkrete Planungserfordernis ergibt sich aus folgendem Grund:
Der Bebauungsplan Nr. 38 Ka erlangte im Jahre 1975 seine Rechtskraft. In den 1970er Jahren war der Städtebau im Einfamilienhausbereich geprägt durch die Schaffung von eigen genutztem Wohnraum, einhergehend mit, nach heutigen Maßstäben, groß dimensionierten Gartenbereichen. Die Baufelder des rechtskräftigen Bebauungsplanes sind ausschließlich auf die vorhandene Bebauung zugeschnitten. Eine städtebauliche Nachverdichtung ist unter Berücksichtigung der heutigen Festsetzungen nicht möglich. Die vorhandene verkehrliche Erschließung als auch die Flächenpotentiale lassen diese allerdings problemlos zu. Aus dem Erfordernis einer flächensparenden Wohnungsbaupolitik und einem schonenden Umgang mit außerstädtischen Freiflächen ist es sinnvoll den betreffenden Planbereich nachzuverdichten.
Anlagen:
Lageplan