Beschlussvorschlag:
Den förderungswürdigen Kulturträgern wird für das Jahr 2010 ein Zuschuss in Höhe von je 150,00 € gewährt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Den als förderungswürdig anerkannten Kulturträgern (Chören, Chorgemeinschaften, Instrumentalgruppen, Konzertgemeinschaften) wurde in den Vorjahren ein anteiliger Sockelbetrag von je 228,00 € gewährt. Auf Grund der Haushaltskonsolidierung soll in diesem Jahr nur noch ein Betrag von 150,00 € je Kulturträger gewährt werden.
Im Arbeitsgespräch mit den Kulturträgern am 11.01.2010 wurden die Teilnehmer über eine mögliche Kürzung des Zuschusses hinreichend informiert.
Als förderungswürdig gelten:
- Heerener Frauenchor
- MGV Einigkeit Kamen
- Kamener Männerchor
- Singekreis Kamen-Heeren
- MC Quartett-Verein Frohsinn Kamen-Heeren
- MGV Cäcilia Kaiserau
- MGV Niegedacht Breiten
- MC 1875 Wasserkurl
- Frauenchor Einigkeit Kamen
- Mandolinen- u. Gitarrenvereinigung Kamen-Heeren 1924 e.V.
- Blasorchester St. Marien Kaiserau
- Blasorchester Musikfreunde Westfalen-Echo 1985 e.V.
- Ma-Ko-Ge Kaiserau
- MGV Sängerbund 1858 Kamen
- MGV Kamen-Süd
- MGV Sangesfreunde Kamen
- Shanty-Chor der MK Kamen
- MGV Teutonia Kamen
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.