Betreff
Zuschussgewährung an Kamener Kulturträger (Sockelbeitrag) 2010
Vorlage
025/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Den förderungswürdigen Kulturträgern wird für das Jahr 2010 ein Zuschuss in Höhe von je 150,00 € gewährt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Den als förderungswürdig anerkannten Kulturträgern (Chören, Chorgemeinschaften, Instrumentalgruppen, Konzertgemeinschaften) wurde in den Vorjahren ein anteiliger Sockelbetrag von je 228,00 € gewährt.  Auf Grund der Haushaltskonsolidierung soll in diesem Jahr nur noch ein Betrag von 150,00 € je Kulturträger gewährt werden.

Im Arbeitsgespräch mit den Kulturträgern am 11.01.2010 wurden die Teilnehmer über eine mögliche Kürzung des Zuschusses hinreichend informiert.

 

Als förderungswürdig gelten:

 

  1. Heerener Frauenchor
  2. MGV Einigkeit Kamen
  3. Kamener Männerchor
  4. Singekreis Kamen-Heeren
  5. MC Quartett-Verein Frohsinn Kamen-Heeren
  6. MGV Cäcilia Kaiserau
  7. MGV Niegedacht Breiten
  8. MC 1875 Wasserkurl
  9. Frauenchor Einigkeit Kamen
  10. Mandolinen- u. Gitarrenvereinigung Kamen-Heeren 1924 e.V.
  11. Blasorchester St. Marien Kaiserau
  12. Blasorchester Musikfreunde Westfalen-Echo 1985 e.V.
  13. Ma-Ko-Ge Kaiserau
  14. MGV Sängerbund 1858 Kamen
  15. MGV Kamen-Süd
  16. MGV Sangesfreunde Kamen
  17. Shanty-Chor der MK Kamen
  18. MGV Teutonia Kamen

 

Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.