Beschlussvorschlag:
Die vorgelegte Gebührenordnung der Städt. Musikschule mit einer
Gebührenerhöhung zum 01.08.2010 wird beschlossen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung der Stadt Kamen für den
Planungszeitraum der Jahre 2010 bis 2014 wird auch die Musikschule verschiedene
Maßnahmen ergreifen, um ihren Zuschuss zu reduzieren und zu einer Verbesserung
der Haushaltssituation beizutragen.
Es fand eine umfangreiche Prüfung der Grundlagen der Musikschule statt.
Das Angebot der Musikschule soll in seiner Breite weitgehend erhalten bleiben;
in einzelnen Bereichen wird es jedoch auch zu Reduzierungen kommen. Dies
betrifft insbesondere die Arbeit der Ensembles, die Anzahl der Schülerkonzerte
und die Durchführung von Kammerkonzerten.
Die Musikschule hält jedoch auch weiterhin daran fest, musikalische
Bildung offensiv zu vertreten und in der Mitte der Gesellschaft in allen
gesellschaftlichen Gruppierungen zu verankern.
Dazu gehört auch der Ausbau der Zusammenarbeit mit den Grundschulen im
Stadtgebiet mit den Angeboten "Erlebnis Musik" und "Erlebnis
Musik mit Instrument".
Im Schuljahr 2008/09 hat die Musikschule in Kooperation mit einigen
Grundschulen das Projekt "Erlebnis Musik" begonnen. Dabei handelt es
sich um Musikkurse, die von den Lehrkräften der Musikschule vormittags in den
Grundschulen durchgeführt werden. Singen und rhythmische Erziehung stehen bei
diesen Kursen im Vordergrund.
Inzwischen nehmen - mit einer Ausnahme - alle Grundschulen im
Stadtgebiet an diesem Projekt teil. Es gibt aktuell 12 Kurse mit 184
Teilnehmern.
Ab dem Schuljahr 2010/11 soll dieses Projekt um das Angebot
"Erlebnis Musik mit Instrument" erweitert werden. Die Lehrkräfte der
Musikschule erteilen in den Grundschulen Instrumentalunterricht in Gruppen ab
drei Kindern. Die Kinder lernen die Grundlagen eines Instrumentes kennen und
werden schrittweise an eigenes aktives Musizieren herangeführt.
Der Kernbereich einer zielführenden und individuellen musikalischen
Ausbildung und die Arbeit mit den Ensembles bleibt im Musikschulgebäude am
Bollwerk beheimatet.
Die für das neue Angebot benötigten Unterrichtsstunden werden nicht
durch eine Aufstockung der Mittel finanziert. Vielmehr geschieht dies durch
Freisetzung von Stunden und eine Umschichtung innerhalb der Musikschule.
Die Unterrichtsstunden für Ensembles und die Regiezeiten werden gekürzt,
Einzelunterricht wird in Gruppenunterricht zusammengefasst oder in den neuen privaten
Bereich ausgelagert.
Die Reduzierung der Unterrichtszeiten für Ensembles und der Regiezeiten
bedeutet eine Arbeitsverdichtung für die Lehrkräfte. So können jedoch
zusätzliche Einnahmen erzielt werden.
Bei den Honorarkräften werden die Zahlungen für Ensembles und Regie
gekürzt. Einige Lehrkräfte sind zudem bereit, Unterrichtsstunden und Gehalt
individuell zu reduzieren.
Der neue private Bereich eröffnet die Möglichkeit, zusätzlichen
Unterricht über das begrenzte Budget der Musikschule hinaus zu erteilen, der
Nachfrage nach Unterricht nachzukommen und Belastungsspitzen abzufedern.
In einem intensiven Diskussionsprozess wurden diese Maßnahmen unter
Beteiligung der Lehrkräfte aus der Musikschule heraus entwickelt.
Die Musikschule nutzt alle Möglichkeiten, ihre Kosten zu reduzieren und
so effizient wie möglich zu arbeiten. In diesem Zusammenhang ist auch die
Gebührenerhöhung zu sehen.
Die Gebühr für das Projekt "Erlebnis Musik", welches erst vor
zwei Jahren eingeführt wurde, wird nicht erhöht und bleibt bei 10,00 € pro
Monat. Für "Erlebnis Musik mit Instrument" wird eine Gebühr von 30,00
€ pro Monat erhoben. In diesem Betrag ist die Miete für ein Instrument enthalten.
Mit diesen zwei Gebühren orientiert sich die Musikschule an den
Zahlungen, die andernorts für "Jedem Kind ein Instrument" zu leisten
sind.
Die übrigen Gebühren werden um feste Beträge erhöht. Dies geschieht
wegen der genau ausbalancierten inneren Struktur der Gebührenordnung.
Musikalische Früherziehung und Musikalische Grundausbildung, die
Teilnahme am Ensembleunterricht, die Gebühr für Mietinstrumente und der
14-tägige Einzelunterricht werden um einen Euro pro Monat erhöht.
Der instrumentale Gruppenunterricht wird um 2,00 € pro Monat
angehoben. Der Einzelunterricht E 30 erhöhte sich um 2,50 € pro Monat, der
Einzelunterricht E 45 um 3,50 € monatlich. Die Begründung für diese
gestaffelte Erhöhung liegt darin, dass der Zuschussbedarf mit dem Einzelunterricht
und seiner Länge steigt.
Die Ermäßigungen für Geschwisterkinder und Familienmitglieder, die im
interkommunalen Vergleich ausgesprochen familienfreundlich sind, bleiben in
vollem Umfang erhalten. Gleiches gilt für die Möglichkeit, aus sozialen Gründen
eine Gebührenermäßigung zu beantragen.
Ein direkter Vergleich der Gebühren mit den Musikschulen im Umkreis
Kamens ist nur bedingt möglich, da nur die Städt. Musikschule Kamen über eine
soziale Staffelung nach Familieneinkommen sowie einen Zuschlag für Erwachsene
verfügt. Es lässt sich dennoch festhalten, dass sich die Kamener Gebühren im
Mittelfeld des Gebührenspiegels bewegen.
In der Summe aller Maßnahmen der Musikschule ist für das Jahr 2011 ein
Konsolidierungspotenzial von 21.000 € veranschlagt, für das Jahr 2012 der
Betrag von 46.000 € und ab dem Jahr 2013 ein Betrag von 50.000 € jährlich. Die
darin enthaltenen Mehreinnahmen durch die Gebührenerhöhung werden mit einer
Summe von 11.600 € jährlich beziffert.