Betreff
Neufassung der Gebührenordnung der Städt. Musikschule
Vorlage
024/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die vorgelegte Gebührenordnung der Städt. Musikschule mit einer Gebührenerhöhung zum 01.08.2010 wird beschlossen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung der Stadt Kamen für den Planungszeitraum der Jahre 2010 bis 2014 wird auch die Musikschule verschiedene Maßnahmen ergreifen, um ihren Zu­schuss zu reduzieren und zu einer Verbesserung der Haushaltssituation beizutragen.

 

Es fand eine umfangreiche Prüfung der Grundlagen der Musikschule statt. Das Angebot der Musikschule soll in seiner Breite weitgehend erhalten bleiben; in einzelnen Bereichen wird es jedoch auch zu Reduzierungen kommen. Dies betrifft insbesondere die Arbeit der Ensembles, die Anzahl der Schülerkonzerte und die Durchführung von Kammerkonzerten.

 

Die Musikschule hält jedoch auch weiterhin daran fest, musikalische Bildung offensiv zu ver­treten und in der Mitte der Gesellschaft in allen gesellschaftlichen Gruppierungen zu verankern.

 

Dazu gehört auch der Ausbau der Zusammenarbeit mit den Grundschulen im Stadtgebiet mit den Angeboten "Erlebnis Musik" und "Erlebnis Musik mit Instrument".

 

Im Schuljahr 2008/09 hat die Musikschule in Kooperation mit einigen Grundschulen das Projekt "Erlebnis Musik" begonnen. Dabei handelt es sich um Musikkurse, die von den Lehrkräften der Musikschule vormittags in den Grundschulen durchgeführt werden. Singen und rhythmische Erziehung stehen bei diesen Kursen im Vordergrund.

 

Inzwischen nehmen - mit einer Ausnahme - alle Grundschulen im Stadtgebiet an diesem Projekt teil. Es gibt aktuell 12 Kurse mit 184 Teilnehmern.

 

Ab dem Schuljahr 2010/11 soll dieses Projekt um das Angebot "Erlebnis Musik mit Instrument" erweitert werden. Die Lehrkräfte der Musikschule erteilen in den Grundschulen Instrumental­unterricht in Gruppen ab drei Kindern. Die Kinder lernen die Grundlagen eines Instrumentes kennen und werden schrittweise an eigenes aktives Musizieren herangeführt.

 

Der Kernbereich einer zielführenden und individuellen musikalischen Ausbildung und die Arbeit mit den Ensembles bleibt im Musikschulgebäude am Bollwerk beheimatet.

 

Die für das neue Angebot benötigten Unterrichtsstunden werden nicht durch eine Aufstockung der Mittel finanziert. Vielmehr geschieht dies durch Freisetzung von Stunden und eine Um­schichtung innerhalb der Musikschule.

 

Die Unterrichtsstunden für Ensembles und die Regiezeiten werden gekürzt, Einzelunterricht wird in Gruppenunterricht zusammengefasst oder in den neuen privaten Bereich ausgelagert.

 

Die Reduzierung der Unterrichtszeiten für Ensembles und der Regiezeiten bedeutet eine Ar­beitsverdichtung für die Lehrkräfte. So können jedoch zusätzliche Einnahmen erzielt werden.

 

Bei den Honorarkräften werden die Zahlungen für Ensembles und Regie gekürzt. Einige Lehr­kräfte sind zudem bereit, Unterrichtsstunden und Gehalt individuell zu reduzieren.

 

Der neue private Bereich eröffnet die Möglichkeit, zusätzlichen Unterricht über das begrenzte Budget der Musikschule hinaus zu erteilen, der Nachfrage nach Unterricht nachzukommen und Belastungsspitzen abzufedern.

 

In einem intensiven Diskussionsprozess wurden diese Maßnahmen unter Beteiligung der Lehr­kräfte aus der Musikschule heraus entwickelt.

 

Die Musikschule nutzt alle Möglichkeiten, ihre Kosten zu reduzieren und so effizient wie möglich zu arbeiten. In diesem Zusammenhang ist auch die Gebührenerhöhung zu sehen.

 

Die Gebühr für das Projekt "Erlebnis Musik", welches erst vor zwei Jahren eingeführt wurde, wird nicht erhöht und bleibt bei 10,00 € pro Monat. Für "Erlebnis Musik mit Instrument" wird eine Gebühr von 30,00 € pro Monat erhoben. In diesem Betrag ist die Miete für ein Instrument ent­halten.

 

Mit diesen zwei Gebühren orientiert sich die Musikschule an den Zahlungen, die andernorts für "Jedem Kind ein Instrument" zu leisten sind.

 

Die übrigen Gebühren werden um feste Beträge erhöht. Dies geschieht wegen der genau aus­balancierten inneren Struktur der Gebührenordnung.

 

Musikalische Früherziehung und Musikalische Grundausbildung, die Teilnahme am Ensemble­unterricht, die Gebühr für Mietinstrumente und der 14-tägige Einzelunterricht werden um einen Euro pro Monat erhöht.

 

Der instrumentale Gruppenunterricht wird um 2,00 pro Monat angehoben. Der Einzelunterricht E 30 erhöhte sich um 2,50 € pro Monat, der Einzelunterricht E 45 um 3,50 € monatlich. Die Be­gründung für diese gestaffelte Erhöhung liegt darin, dass der Zuschussbedarf mit dem Einzel­unterricht und seiner Länge steigt.

 

Die Ermäßigungen für Geschwisterkinder und Familienmitglieder, die im interkommunalen Ver­gleich ausgesprochen familienfreundlich sind, bleiben in vollem Umfang erhalten. Gleiches gilt für die Möglichkeit, aus sozialen Gründen eine Gebührenermäßigung zu beantragen.

 

Ein direkter Vergleich der Gebühren mit den Musikschulen im Umkreis Kamens ist nur bedingt möglich, da nur die Städt. Musikschule Kamen über eine soziale Staffelung nach Familien­ein­kommen sowie einen Zuschlag für Erwachsene verfügt. Es lässt sich dennoch festhalten, dass sich die Kamener Gebühren im Mittelfeld des Gebührenspiegels bewegen.

 

In der Summe aller Maßnahmen der Musikschule ist für das Jahr 2011 ein Konsolidierungs­potenzial von 21.000 € veranschlagt, für das Jahr 2012 der Betrag von 46.000 € und ab dem Jahr 2013 ein Betrag von 50.000 € jährlich. Die darin enthaltenen Mehreinnahmen durch die Gebührenerhöhung werden mit einer Summe von 11.600 € jährlich beziffert.