Beschlussvorschlag:
Das Haushaltssicherungskonzept 2010 – 2013 wird beschlossen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2010 wurde am 12.11.2009 in den Rat eingebracht.
Gemäß § 80 Abs.4 GO NRW (NKF) ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Rat in der öffentlichen Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Mit der Haushaltssatzung 2010 ist mit gesonderter Beschlussfassung gleichzeitig das Haushaltssicherungskonzept (HSK) für das Haushaltsjahr 2010 zu beraten und zu beschließen.
Die Erstellung eines HSK im Zusammenhang mit der Erstellung des Haushaltsplans 2010 ist erforderlich, da die Voraussetzung des § 76 Abs. 1 Ziffer 2 GO NRW gegeben ist.
Die in § 76 Abs. 2 GO NRW fixierte Bedingung, dass aus dem HSK hervorgehen muss, dass der Haushaltsausgleich gem. § 75 Abs. 2 GO NRW spätestens im letzten Jahr der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung wieder erreicht wird, kann nicht erfüllt werden. Nähere Einzelheiten sind dem HSK zu entnehmen.