Betreff
Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2010
Vorlage
020/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das Haushaltssicherungskonzept 2010 – 2013 wird beschlossen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2010 wurde am 12.11.2009 in den Rat eingebracht.

 

Gemäß § 80 Abs.4 GO NRW (NKF) ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Rat in der öffentlichen Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

Mit der Haushaltssatzung 2010 ist mit gesonderter Beschlussfassung gleichzeitig das Haus­haltssicherungskonzept (HSK) für das Haushaltsjahr 2010 zu beraten und zu beschließen.

Die Erstellung eines HSK im Zusammenhang mit der Erstellung des Haushaltsplans 2010 ist erforderlich, da die Voraussetzung des § 76 Abs. 1 Ziffer 2 GO NRW gegeben ist.

 

Die in § 76 Abs. 2 GO NRW fixierte Bedingung, dass aus dem HSK hervorgehen muss, dass der Haushaltsausgleich gem. § 75 Abs. 2 GO NRW spätestens im letzten Jahr der mittel­fristigen Ergebnis- und Finanzplanung wieder erreicht wird, kann nicht erfüllt werden. Nähere Einzelheiten sind dem HSK zu entnehmen.