der Einbahnstraßenführung,
hier: Straßen "Kördelgasse" und "Wiemeling"
Beschlussvorschlag:
Die Straßen „Kördelgasse“ und „Wiemeling“ sind für den Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraßenführung zu öffnen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Mit der 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVO) wurden zur Förderung des Radverkehrs auch die Verwaltungsvorschriften zu Verkehrszeichen 220 (Einbahnstraße) geändert.
Die Änderungen sind der Vorlage Nr. 006 / 2010 zu entnehmen, die unter TOP 1 der Einladung zur Sitzung des Straßenverkehrsausschusses am 04.03.2010 den Mitgliedern des Straßenverkehrsausschusses bereits übersandt wurde.
Die verkehrlichen Situationen in den gen. Straßen sind zwischen der Verwaltung, der Polizeiinspektion Nord und Mitarbeitern der Feuerwehr und des Rettungsdienstes erörtert und gewürdigt worden.
Bei beiden Straßen handelt es sich um verkehrsberuhigte Bereiche, in denen der Kraftfahrzeugverkehr Schrittgeschwindigkeit fahren muss.
Da in diesen Straßen Kraftfahrzeugverkehr hauptsächlich von Anwohnern und gelegentlichen Lieferverkehren erzeugt wird, zahlenmäßig gering und der Verkehrsraum übersichtlich ist, wird die Öffnung der Straßen für Radfahrer entgegen den Einbahnstraßenführungen zur Förderung des Radverkehrs in Kamen befürwortet.