Betreff
Freigabe weiterer überprüfter Einbahnstraßen in Kamen für den Radverkehr in Gegenrichtung
der Einbahnstraßenführung,
hier: Straßen "Kördelgasse" und "Wiemeling"
Vorlage
013/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Straßen „Kördelgasse“ und „Wiemeling“ sind für den Radverkehr in Gegenrichtung der Ein­bahnstraßenführung zu öffnen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit der 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVO) wurden zur Förderung des Radverkehrs auch die Verwaltungsvorschriften zu Verkehrszeichen 220 (Einbahnstraße) geändert.

Die Änderungen sind der Vorlage Nr. 006 / 2010 zu entnehmen, die unter TOP 1 der Einladung zur Sitzung des Straßenverkehrsausschusses am 04.03.2010 den Mitgliedern des Straßenver­kehrsausschusses bereits übersandt wurde.

 

Die verkehrlichen Situationen in den gen. Straßen sind zwischen der Verwaltung, der Polizei­inspektion Nord und Mitarbeitern der Feuerwehr und des Rettungsdienstes erörtert und ge­würdigt worden.

 

Bei beiden Straßen handelt es sich um verkehrsberuhigte Bereiche, in denen der Kraftfahrzeug­verkehr Schrittgeschwindigkeit fahren muss.

 

Da in diesen Straßen Kraftfahrzeugverkehr hauptsächlich  von Anwohnern und gelegentlichen Lieferverkehren erzeugt wird, zahlenmäßig gering und der Verkehrsraum übersichtlich ist, wird die Öffnung der Straßen für Radfahrer entgegen den Einbahnstraßenführungen zur Förderung des Radverkehrs in Kamen befürwortet.